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normalerweise kein Problem, solange es kein neumodernes Gewinde Fahrwerk ist.
Ich habe z.B. meinen S4 mit Koni und H&R Federn und anderen Veränderungen auf H eingetragen bekommen.
Vielleicht vorher mal mit dem Prüfer reden, der es Dir Eintragen soll...
smuef1970 hat geschrieben: ↑23.05.2025, 16:30
Frage ist ob ich dann damit die H-Zulassung verliere ?
wenn es sowas ab EZ + 10 jahre gab ist es H-zulässig
also wenn es damals schon gewinde gab ist die H-nummer nicht in gefahr , hab hier einen D&W katalog von 1990 , da ist jedenfalls kein gewindefahrwerk drinn , tieferlegungsfedern aber sind da drinn gelistet von Eibach für typ44 allrad
kai 1 hat geschrieben: ↑23.05.2025, 18:28
also wenn es damals schon gewinde gab ist die H-nummer nicht in gefahr , hab hier einen D&W katalog von 1990 , da ist jedenfalls kein gewindefahrwerk drinn , tieferlegungsfedern aber sind da drinn gelistet von Eibach für typ44 allrad
Hi Kai, könntest Du mir diese Seite scannen ? Wäre Klasse.
Gruß Thomas
Moin!
Ich würde anstatt mit dem Prüfer erstmal mit KW reden, denn es kommt auf die Verfügbarkeit im Zeitraum der Erstzulassung + 10 Jahre an, wie Kai schon geschrieben hat.
Wenn dir KW also bestätigt, dass es das Fahrwerk in dem Zeitraum schon gegeben hat, lass es dir schriftlich geben ( formloses Schreiben langt ) und dann darf auch der Prüfer nicht meckern. In der Regel bestätigen die Hersteller sowas problemlos, vor allem wenn du ggf. dann ein komplettes Fahrwerk bei denen kaufst
Hallo,
habe am Freitag mit dem TÜV Prüfer gesprochen und er trägt mir das KW nicht ein weil es Gewinde hat und es das Serie ab Werk nicht gab .
Gruß Thomas
… nur mal am Rande KW Fahrwerke gibt es aktuell auch in einer classic Line Variante mit schwarzen Federn.
Ich würde an der Stelle auch erst mal mit KW sprechen. Evtl. kannst Du das da vor Ort eintragen lassen.
Du sagtest ja, ist um die Ecke. Klick mal auf den Link Sie sprechen das Thema ja sehr proaktiv an