TÜV bei Leistungssteigerung
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dicker 20v
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TÜV bei Leistungssteigerung
Hallo jungs.... Hab mal ne Frage u Bitte !!
Ich hab im Winter umgebaut auf Gt 3076 grosser LLK usw usw usw
Nun zur Frage.... Wer weiss einen TÜV bzw einen Tuner der des ganze ordnungsgemäs einträgt ???
Hab beim Pk auch schon gefragt aber da is zur zeit nix möglich weil er noch kein Abgasgutachten machen hat lassen !!!!
Wenn möglich süddeutschland bzw Bayern !!!! Noch besser Raum München....
Vielen vielen Dank..... Ich hoff auf Hilfreiche Antworten...
Mfg Dicker
Ich hab im Winter umgebaut auf Gt 3076 grosser LLK usw usw usw
Nun zur Frage.... Wer weiss einen TÜV bzw einen Tuner der des ganze ordnungsgemäs einträgt ???
Hab beim Pk auch schon gefragt aber da is zur zeit nix möglich weil er noch kein Abgasgutachten machen hat lassen !!!!
Wenn möglich süddeutschland bzw Bayern !!!! Noch besser Raum München....
Vielen vielen Dank..... Ich hoff auf Hilfreiche Antworten...
Mfg Dicker
Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Frag mal den Vincent mit seinem Biturbo S8. Der hat alles selber gebaut und es eingetragen bekommen. Kommt auch aus MUC.
Gruss,
Bastian
Gruss,
Bastian
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dicker 20v
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Ok werd ich gleich mal anschreiben 
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dicker 20v
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Traut sich keiner was schreiben ???
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mr.polisch
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
leistung hatt mann......
und muss nicht jeder wissen davon....
schon gar nicht orgas mit 3 buchstaben meist....
und muss nicht jeder wissen davon....
schon gar nicht orgas mit 3 buchstaben meist....
Re: TÜV bei Leistungssteigerung
naja.... er schreibt hier was von "grosser LLK" und "grosser Garrett Lader". Dazu noch die allseits bekannten blauen Schläuche, eine passende grosse Bremse mit entsprechend grossen Felgen etc - das fällt doch einem Blindem mit Krückstock auf im Motorraum das das nicht original sein kann. Einmal in ner Polizeikontrolle die Haube aufmachen müssen und der Tanz geht los. Und jedesmal vor der HU alles wieder auf Orig. umbauen oder wie? Bei 'unsichtbarem' Chiptuning könnte ich das ja noch verstehen, aber einen 400PS-Umbau im 20V kann man nicht mehr verstecken. Oder?mr.polisch hat geschrieben:leistung hatt mann......und muss nicht jeder wissen davon....schon gar nicht orgas mit 3 buchstaben meist....
@ TE: Stell die Frage doch nochmal im "Upgrades und Veränderungen" - Bereich, da ist das besser aufgehoben als hier.
Gruss,
Bastian
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angstbremser
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
@mr.polisch:mr.polisch hat geschrieben:leistung hatt mann......
und muss nicht jeder wissen davon....
schon gar nicht orgas mit 3 buchstaben meist....
Sagen DIR die magischen Worte: "Allgemeine Verkehrskontrolle, Fahrzeugpapiere und Führerschein bitte!"
Seit dem die Ordnungkräfte meistens relativ gut geschult sind und dementsprechend auch technische Veränderungen erkennen, geh ich da kein großes Risiko ein.
Im Endeffekt heißt das nämlich mindestens "Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz", ist ein Straftatbestand, und die Behörden gehen bei einem Umbau i.d.R. davon aus, das dies mit Vorsatz geschehen ist.
Was im Einzelfall zur Beschlagnahme des Fahrzeuges, einer reichlichen Geld- oder auch Haftstrafe und Punkten in Flensburg führt.
Also vor der Umbauerei vielleicht einmal mehr nachdenken und vorher abklären, was eintragungsfähig ist.
Gruß vom Angstbremser. (Ich kennzeichne dies hiermit ausdrücklich als meinen persönlichen Standpunkt; andere können gerne machen was sie wollen, solange ICH nicht darunter leiden muß!)
Chaos, Panic and Disorder......MY Work here is done!
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dicker 20v
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Es is eintragbar...... Soviel weis ich....
Ich denke von 100 umgebauten sind 90 eingetragen..... Das seit 2010 ein Abgasgutaxchten erforderlich is wusste ich nicht !!!
Und in so Verkehrskontrollen kommt man leich mit nem schwarzen 200 , 140 kg Fahrer mit fast glatze...... Leider Klischee !!
Ich denke von 100 umgebauten sind 90 eingetragen..... Das seit 2010 ein Abgasgutaxchten erforderlich is wusste ich nicht !!!
Und in so Verkehrskontrollen kommt man leich mit nem schwarzen 200 , 140 kg Fahrer mit fast glatze...... Leider Klischee !!
Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Halloangstbremser hat geschrieben:@mr.polisch:mr.polisch hat geschrieben:leistung hatt mann......
und muss nicht jeder wissen davon....
schon gar nicht orgas mit 3 buchstaben meist....
Sagen DIR die magischen Worte: "Allgemeine Verkehrskontrolle, Fahrzeugpapiere und Führerschein bitte!"irgendwas? Mir hier schon.
![]()
Seit dem die Ordnungkräfte meistens relativ gut geschult sind und dementsprechend auch technische Veränderungen erkennen, geh ich da kein großes Risiko ein.
Im Endeffekt heißt das nämlich mindestens "Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz", ist ein Straftatbestand, und die Behörden gehen bei einem Umbau i.d.R. davon aus, das dies mit Vorsatz geschehen ist.
Was im Einzelfall zur Beschlagnahme des Fahrzeuges, einer reichlichen Geld- oder auch Haftstrafe und Punkten in Flensburg führt.
Also vor der Umbauerei vielleicht einmal mehr nachdenken und vorher abklären, was eintragungsfähig ist.
Gruß vom Angstbremser. (Ich kennzeichne dies hiermit ausdrücklich als meinen persönlichen Standpunkt; andere können gerne machen was sie wollen, solange ICH nicht darunter leiden muß!)
Bitte informier dich mal vorher was du so schreibst. Das hört sich an wie das grosse Angstmachen...
Fakt ist, seit es die neue FZV gibt (2007), gibt es keine erloschene Betriebserlaubnis in der bisherigen form und somit kein fahren ohne Versicherungsschutz mehr. Bei technischen verändereungen oder Mängeln die nicht DIREKT die Verkehrssicherheit gefährden wird ein Bussgeld in Höhe von 25 oder 30€ fällig, du bekommst eine Mängelkarte und musst das Fahrzeug in Ordnung bringen und dann bei Tüv oder Polizei vorführen, fertig.
Und bei Leistungssteigerungen, lauten Auspuffen, anderen Reifen die evt. nicht 10cm überstehen etc. liegt sicher keine direkte Gefährdung vor.
Stilllegen vor Ort geht wohl nur noch bei wirklich verkehrsgefährdenen Mängeln wie defekten Bremsen, Auto´s mit krassen Unfallschäden, Ölverlust von 1Liter die Stunde oder sowas...
Es gab da auch mal einen Link zum Polizistenforum Copzone wo das Thema besprochen wurde, finde den aber grade nicht wieder.
mfg Kai
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Audi 80 Typ81 1.6 CL (04/84)
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
In FN (TuningWorld Bodensee) werden jedes Jahr sehr viele Autos zwangsstillgelegt, und da reichen "kleine Sachen" wie nicht eingetragene Felgen schon dafür aus !Kai hat geschrieben: Hallo
Bitte informier dich mal vorher was du so schreibst. Das hört sich an wie das grosse Angstmachen...
Fakt ist, seit es die neue FZV gibt (2007), gibt es keine erloschene Betriebserlaubnis in der bisherigen form und somit kein fahren ohne Versicherungsschutz mehr. Bei technischen verändereungen oder Mängeln die nicht DIREKT die Verkehrssicherheit gefährden wird ein Bussgeld in Höhe von 25 oder 30€ fällig, du bekommst eine Mängelkarte und musst das Fahrzeug in Ordnung bringen und dann bei Tüv oder Polizei vorführen, fertig.
Und bei Leistungssteigerungen, lauten Auspuffen, anderen Reifen die evt. nicht 10cm überstehen etc. liegt sicher keine direkte Gefährdung vor.
Stilllegen vor Ort geht wohl nur noch bei wirklich verkehrsgefährdenen Mängeln wie defekten Bremsen, Auto´s mit krassen Unfallschäden, Ölverlust von 1Liter die Stunde oder sowas...
Es gab da auch mal einen Link zum Polizistenforum Copzone wo das Thema besprochen wurde, finde den aber grade nicht wieder.
mfg Kai
Und was im Falle eines Versicherungsschadens an Ärger entsteht will ich erst gar nicht wissen !
Fahren ohne Versicherungsschutz sind mal kurz 6 Punkte, nach dem derzeitigen Punktesystem, und haben eine Verjährungsfrist von 5 Jahren ! Es ist übrigens eine STRAFTAT ! Geldbuse ist auch recht saftig...
Den Rest dürft ihr euch denken....
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32b Fronti WV aus 1. Hd !
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Naja, dass auf solchen Events auch viel übertrieben wird muss man nicht unbedingt dazusagen (seitens der Rennleitung). Ist ja ne Art Massenabfertigung, und die meisten wissen teils gar nicht wo sie im Recht stehen(wuerden).
Aber zurück zum Thema...
MfG
Woifal
Aber zurück zum Thema...
MfG
Woifal
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Woife...

...der im Sommer an den Winter denkt - und stets einen Quattro lenkt...
Woife...
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Acki
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TÜV bei Leistungssteigerung
Soll halt abschrecken mit Müll dort vorzufahren.
Thema Haube auf - mach ne Carbon Abdeckung zb über den Lader. Weder TÜV noch Polizei darf bei einer Kontrolle etwas abschrauben. Nockenwellen etc.
Schriftzüge abmachen, Schilder entfernen am Lader.
Wer soll da was sagen / Hellsehen können?!
Blaue Schläuche fallen wohl in die Kategorie ATU Duftbäume. Ist kein Indiz noch sonst was.
Ich würde aber auch immer Schwarze verbauen wenn es geht.
Abgasgutachten war schon immer notwendig wenn es um mehr als 20% Leistungssteigerung geht.
Thema Haube auf - mach ne Carbon Abdeckung zb über den Lader. Weder TÜV noch Polizei darf bei einer Kontrolle etwas abschrauben. Nockenwellen etc.
Schriftzüge abmachen, Schilder entfernen am Lader.
Wer soll da was sagen / Hellsehen können?!
Blaue Schläuche fallen wohl in die Kategorie ATU Duftbäume. Ist kein Indiz noch sonst was.
Ich würde aber auch immer Schwarze verbauen wenn es geht.
Abgasgutachten war schon immer notwendig wenn es um mehr als 20% Leistungssteigerung geht.
Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Hab das ganze mal ins Upgrade Forum verschoben, hier ist es wohl etwas besser aufgehoben. 
Grüßle,
Karl
Grüßle,
Karl
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Deshalb kommen bei mir ebenso nur schwarze Schlaeuche rein 
Mfg
Woife
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angstbremser
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
servus!
Alles ganz toll mit "Copzone" etc.
Fakt hier und garantiert NACH 2007 ist:
MICH hat eine an und für sich lächerliche Sache (Folie in den vorderen Seitenscheiben, Fzg. genau SO vom Vorbesitzer übernommen) in eine ziemlich dämliche Situation gebracht.
Krad-Streife hält neben mir an, deutet auf die nächste Bushaltstelle und leiert den bekannten Spruch herunter. Soweit, so entspannt; war auch wirklich sehr höflich und freundlich, der Beamte.
Wusste aber eben auch Bescheid. Es war absolut ALLES an baulichen Veränderungen an meinem Auto abgenommen worden. Nur die Sache mit der Folie war nicht wegzudiskutieren. Punkt.
Und wenn der Beamte den Verdacht hat, an dem Fahrzeug sind irgendwelche illegalen Umbauten gemacht worden, hat er nach wie von ganz einfach die Möglichkeit das Fzg. an Ort und Stelle stillzulegen(eben wegen erloschenem Versicherungsschutz, weitere Teilnahme am Strassenerkehr ist untersagt, Straftatbestand s.o.), zu einem Verwahrplatz verbringen zu lassen und eine Begutachtung durch einen Sachverständigen zu veranlassen. Dazu braucht der Beamte vor Ort überhaupt keine großartigen technischen Kenntnisse oder sonst was.
Die Veränderung, die IHM in diesem Augenblick auffällig erscheint und nicht dokumentiert und legalisiert ist, reicht völlig aus.
In meinem Falle war der Beamte wenigstens noch so kulant und hat mich nach Hause(...war keinen Kilometer entfernt und ich war eigentlich auf dem Weg zur Arbeit) begleitet, damit ich das Auto wechseln konnte. Mängelkarte, Punkte und sattes Bußgeld gab´s trotzdem. Fakt.
Und genau auf solche Diskussionen habe ICH persönlich keine Lust mehr, weil´s einfach vertane Zeit ist und im Zweifelsfalle meine Nerven und mein Geld kostet.
Ist jetzt und hier auch völlig wurst, führt hier völlig am Thema vorbei. Meine Anmerkung war nur eine Reaktion auf den "...der TÜV musst nicht alles wissen"-Beitrag von mr.Polisch.
Gruß vom angstbremser
Alles ganz toll mit "Copzone" etc.
Fakt hier und garantiert NACH 2007 ist:
MICH hat eine an und für sich lächerliche Sache (Folie in den vorderen Seitenscheiben, Fzg. genau SO vom Vorbesitzer übernommen) in eine ziemlich dämliche Situation gebracht.
Krad-Streife hält neben mir an, deutet auf die nächste Bushaltstelle und leiert den bekannten Spruch herunter. Soweit, so entspannt; war auch wirklich sehr höflich und freundlich, der Beamte.
Wusste aber eben auch Bescheid. Es war absolut ALLES an baulichen Veränderungen an meinem Auto abgenommen worden. Nur die Sache mit der Folie war nicht wegzudiskutieren. Punkt.
Und wenn der Beamte den Verdacht hat, an dem Fahrzeug sind irgendwelche illegalen Umbauten gemacht worden, hat er nach wie von ganz einfach die Möglichkeit das Fzg. an Ort und Stelle stillzulegen(eben wegen erloschenem Versicherungsschutz, weitere Teilnahme am Strassenerkehr ist untersagt, Straftatbestand s.o.), zu einem Verwahrplatz verbringen zu lassen und eine Begutachtung durch einen Sachverständigen zu veranlassen. Dazu braucht der Beamte vor Ort überhaupt keine großartigen technischen Kenntnisse oder sonst was.
Die Veränderung, die IHM in diesem Augenblick auffällig erscheint und nicht dokumentiert und legalisiert ist, reicht völlig aus.
In meinem Falle war der Beamte wenigstens noch so kulant und hat mich nach Hause(...war keinen Kilometer entfernt und ich war eigentlich auf dem Weg zur Arbeit) begleitet, damit ich das Auto wechseln konnte. Mängelkarte, Punkte und sattes Bußgeld gab´s trotzdem. Fakt.
Und genau auf solche Diskussionen habe ICH persönlich keine Lust mehr, weil´s einfach vertane Zeit ist und im Zweifelsfalle meine Nerven und mein Geld kostet.
Ist jetzt und hier auch völlig wurst, führt hier völlig am Thema vorbei. Meine Anmerkung war nur eine Reaktion auf den "...der TÜV musst nicht alles wissen"-Beitrag von mr.Polisch.
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angstbremser
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Nur zu Info mal ein Auszug aus einer Diskussion, aus eben dieser "Copzone"
Zitat:
"Was meinst du mit stilllegen??
Wenn ich deinen zweiten Satz richtig lese, suchst du eine Alternative zwischen Mängelkarte und Verwahrstelle. So einfach ist das ganze aber nicht.
Mal der Versuch einer Erklärung:
Die Polizei stolpert über ein unvorschriftsmäßiges Fahrzeug. Diese Unvorschriftsmäßigkeit stellt in aller Regel einen Verstoß gegen irgend eine Rechtsnorm (meist StVZO) dar. Diese Verstöße sind dann meist auch noch ordnungswidrig und mit Geldbuße bewehrt.
Die Polizei hat nun das Problem, bei Einleitung des Bußgeldverfahrens alle Beweise sichern zu müssen, die das Verfahren wasserdicht machen. Meist ist das aber vor Ort nicht möglich: Wer hat schon neben dem Klavier auch noch einen Rollenprüfstand und den Phonmesser in der Hosentasche?
Es wird also meist erforderlich sein, dass Fahrzeug (wenn auch nur vorübergehend) zu beschlagnahmen und bestimmte Eigenschaften gutachterlich prüfen zu lassen.
Im Anschluss an die Begutachtung wird das Fahrzeug in der Regel wieder ausgehändigt.
Die Beschlagnahme und Begutachtung wird immer dann nicht erforderlich sein, wenn der Beamte vor Ort eine vernünftige Beweissicherung betreiben kann (Fotos, Video ...).
Egal, ob Beweissicherung vor Ort oder Gutachten: Im Anschluss gibt es immer eine Mängelkarte.
Wenn der Beamte nun mit der Beweissicherung (OWi-Verfahren) fertig ist, muss er sich noch ein bisschen um die Gefahrenabwehr kümmern: Er wird nun (zugegeben etwas subjektiv) eine Einschätzung darüber geben, ob der Betrieb des Fahrzeugs der Allgemeinheit - eventuell auch unter Auflagen - noch zuzumuten ist. Im Zweifel wird er das Fahrzeug stilllegen (eine Betriebsuntersagung aussprechen).
Zu deiner Frage BK007:
Wenn du mit "stilllegen" Beschlagnahme/Gutachen meinst:
Warum nicht? Bloß weil bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen das Erlöschen der BE nicht bußgeldbewehrt ist und mit 25,.€ Verwarnungsgeld unter "unvorschriftsmäßiges Fahrzeug" im Katalog steht?
Sicher ist hier im besonderen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen - aber nicht für den Preis rechtsfreier Räume."
Zitat Ende.
Wurde mir auch von einem meiner Nachbarn ziemlich genau so bestätigt, der Mann ist ja auch nur PM. Nicht, das jetzt wieder "Angstmache" unterstellt wird, MIR ist das echt völlig wurst was ihr macht oder nicht macht. Aber lamentiert nicht hinterher rum....wenn´s Geld kostet und die Karte weg ist.
Zitat:
"Was meinst du mit stilllegen??
Wenn ich deinen zweiten Satz richtig lese, suchst du eine Alternative zwischen Mängelkarte und Verwahrstelle. So einfach ist das ganze aber nicht.
Mal der Versuch einer Erklärung:
Die Polizei stolpert über ein unvorschriftsmäßiges Fahrzeug. Diese Unvorschriftsmäßigkeit stellt in aller Regel einen Verstoß gegen irgend eine Rechtsnorm (meist StVZO) dar. Diese Verstöße sind dann meist auch noch ordnungswidrig und mit Geldbuße bewehrt.
Die Polizei hat nun das Problem, bei Einleitung des Bußgeldverfahrens alle Beweise sichern zu müssen, die das Verfahren wasserdicht machen. Meist ist das aber vor Ort nicht möglich: Wer hat schon neben dem Klavier auch noch einen Rollenprüfstand und den Phonmesser in der Hosentasche?
Es wird also meist erforderlich sein, dass Fahrzeug (wenn auch nur vorübergehend) zu beschlagnahmen und bestimmte Eigenschaften gutachterlich prüfen zu lassen.
Im Anschluss an die Begutachtung wird das Fahrzeug in der Regel wieder ausgehändigt.
Die Beschlagnahme und Begutachtung wird immer dann nicht erforderlich sein, wenn der Beamte vor Ort eine vernünftige Beweissicherung betreiben kann (Fotos, Video ...).
Egal, ob Beweissicherung vor Ort oder Gutachten: Im Anschluss gibt es immer eine Mängelkarte.
Wenn der Beamte nun mit der Beweissicherung (OWi-Verfahren) fertig ist, muss er sich noch ein bisschen um die Gefahrenabwehr kümmern: Er wird nun (zugegeben etwas subjektiv) eine Einschätzung darüber geben, ob der Betrieb des Fahrzeugs der Allgemeinheit - eventuell auch unter Auflagen - noch zuzumuten ist. Im Zweifel wird er das Fahrzeug stilllegen (eine Betriebsuntersagung aussprechen).
Zu deiner Frage BK007:
Wenn du mit "stilllegen" Beschlagnahme/Gutachen meinst:
Warum nicht? Bloß weil bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen das Erlöschen der BE nicht bußgeldbewehrt ist und mit 25,.€ Verwarnungsgeld unter "unvorschriftsmäßiges Fahrzeug" im Katalog steht?
Sicher ist hier im besonderen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen - aber nicht für den Preis rechtsfreier Räume."
Zitat Ende.
Wurde mir auch von einem meiner Nachbarn ziemlich genau so bestätigt, der Mann ist ja auch nur PM. Nicht, das jetzt wieder "Angstmache" unterstellt wird, MIR ist das echt völlig wurst was ihr macht oder nicht macht. Aber lamentiert nicht hinterher rum....wenn´s Geld kostet und die Karte weg ist.
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TÜV bei Leistungssteigerung
Bei Folie vorne sehe ich das mit dem Gefahr in Verzug gegeben. Abreißen Vorort oder Schlepper.
Aber an die Kennzeichen kann normal nur das Ordnungsamt und sonst niemand.
Und es ist ja dein Eigentum (Kfz und Kennzeichen).
Zu Geräuschmessungen gibt es auch Regeln. Kein Umweg über 6km (?) und wichtiger nur Standgeräusch kann kontrolliert werden.
Aber an die Kennzeichen kann normal nur das Ordnungsamt und sonst niemand.
Und es ist ja dein Eigentum (Kfz und Kennzeichen).
Zu Geräuschmessungen gibt es auch Regeln. Kein Umweg über 6km (?) und wichtiger nur Standgeräusch kann kontrolliert werden.
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
mfg Kai[/quote]
Fahren ohne Versicherungsschutz sind mal kurz 6 Punkte, nach dem derzeitigen Punktesystem, und haben eine Verjährungsfrist von 5 Jahren ! Es ist übrigens eine STRAFTAT ! Geldbuse ist auch recht saftig...
Den Rest dürft ihr euch denken....[/quote]
also ich hatte das bei meinem scirocco schon 2x unabhänig voneinander. einmal lenkrad nicht eingetragen u einmal fahrwerk nichz´ eingetragen. warum ,weshalb ect is jetzt egal.
hab damals jweils 3 punkte und glaub 260 € gelöhnt,weiß ich nichtmehr genau. war auch kein straftatbestand und auch die punkte wären nach 2 jahren weggewesen.
und wenn du im glücksfall nur ne mängelkarte bekommst,haste 2 wochen zeit das eintragen zu lassen.
es liegt ja auch immer im ermessen des beamten. nur leider haben zb die motorradcops richtig ahnung davon,die normalen streifenhörnchen eher nicht.
könnte da n ganzen abend von zu niedrigen kennzeichen ,lichtaustrittskanten -klimaanlagen die n illegaler turbo sein sollten ect erzählen....
Fahren ohne Versicherungsschutz sind mal kurz 6 Punkte, nach dem derzeitigen Punktesystem, und haben eine Verjährungsfrist von 5 Jahren ! Es ist übrigens eine STRAFTAT ! Geldbuse ist auch recht saftig...
Den Rest dürft ihr euch denken....[/quote]
also ich hatte das bei meinem scirocco schon 2x unabhänig voneinander. einmal lenkrad nicht eingetragen u einmal fahrwerk nichz´ eingetragen. warum ,weshalb ect is jetzt egal.
hab damals jweils 3 punkte und glaub 260 € gelöhnt,weiß ich nichtmehr genau. war auch kein straftatbestand und auch die punkte wären nach 2 jahren weggewesen.
und wenn du im glücksfall nur ne mängelkarte bekommst,haste 2 wochen zeit das eintragen zu lassen.
es liegt ja auch immer im ermessen des beamten. nur leider haben zb die motorradcops richtig ahnung davon,die normalen streifenhörnchen eher nicht.
könnte da n ganzen abend von zu niedrigen kennzeichen ,lichtaustrittskanten -klimaanlagen die n illegaler turbo sein sollten ect erzählen....
Ey nicht auf dem Gulli parken, sonst kommen die Turtles nicht raus!
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dicker 20v
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Also der umbau fällt dem blindesten blinden auf..... Samcos sind schwarz aber da Lader is eben ganz oben am Presentierteller !!!!
Bin aber eh schon wo dran....
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Manu F.
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Du fährst wohl nen Rohrkrümmer?
gruß Manu
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dicker 20v
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Ja richtig...... Wollt eig den wagner sport guss aber hat sich anders ergeben 
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Manu F.
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
naja mitm Rohrkrümmer am 20VT sind Probleme bei ner Kontrolle vorprogrammiert!
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Also wenn ihr in Friedrichshafen mal standesgemäß abgeschleppt werden wollt müsst ihr das mal testen.
Streifenhörnchen Audi B3 (evtl auch B4) mit farblich passendem Autotransportanhänger. Ich sollte dieses Jahr unbedingt mal ein Bild davon machen...
Streifenhörnchen Audi B3 (evtl auch B4) mit farblich passendem Autotransportanhänger. Ich sollte dieses Jahr unbedingt mal ein Bild davon machen...
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
da würd ich ja gerne mal nen blick auf die zulässige anhängelast werfen...[EX]T3TDISyncro hat geschrieben:Also wenn ihr in Friedrichshafen mal standesgemäß abgeschleppt werden wollt müsst ihr das mal testen.
Streifenhörnchen Audi B3 (evtl auch B4) mit farblich passendem Autotransportanhänger. Ich sollte dieses Jahr unbedingt mal ein Bild davon machen...
grütze
de lomp
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Re: TÜV bei Leistungssteigerung
Also mein B3 quattro hat 1300 kilo..... Da is mein 200 schon 500 drüber ohne anhänger 
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Acki
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TÜV bei Leistungssteigerung
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