es ist Sonntagmorgen und ich steh wohl etwas auf dem Schlauch. Aber vielleicht kann mir jemand helfen. Habe bei eblöd (ja ja bin wohl selber Schuld
Soweit so gut. Gekommen sind die Federn mit Teilegutachen statt ABE. Darin steht auch eine Tieferlegung von ca. 30mm.
Zitat vom Verkäufer nachdem ich Ihm eine E-Mail geschrieben habe und ihn auf die zusätzlichen Kosten von ca. 50 Euro für die Eintragung angesprochen habe:
Also meiner Meinung nach stimmt das doch überhaupt nicht. Teilegutachten muß man doch immer nach § 19.2 eintragen oder nicht und was soll dass, das sein Avant 40mm tiefer war, wenn im Gutachten 30mm steht? Bin ich jetzt doof oder der??Guten Tag,
Die federn waren in meinem Audi Avant verbaut , und er war 40mm tiefer .
Somit ist meine Angabe richtig.
Eine Eintragung Bundesweit bei Jedem TÜV 35 Euro...... Was wollen sie mir hier erzählen ?
Die Eintragung ist nicht unbedingt erforderlich wenn sie das Teilegutachten im Fahrzeug haben.
Und ich habe 240 Euro Damals für die Federn Bezahlt,,,,, und es war mir die Sache wert.
Eine Rücknahme oder Erstattung ist leider nicht möglich.
Sie haben mit den Federn ein Super Schnäppchen gemacht.
MFG Bert
