Daemonarch hat geschrieben:TurboInge(ITC Racing) hat geschrieben:Also,ich habe auch schon mehrere gesehen die das eingetragen bekommen haben........aber wenn sie dich anhalten und das begutachten lassen kann die ganze Sache trotzdem so enden das du sie ausbauen mußt und eventuell ne Strafe bekommst wegen Versicherung erloschen usw. habe ich auch schon von mehrfach gehört.
Nein, wenn eingetragen dann können die das mit dem Prüfer ausdiskutieren!
Jeder noch so dilletantische Anwalt zieht denen das Fell über die Ohren wenn sie dich da rausziehen.
Hmm, ich denke, die Wahrheit liegt da irgendwo in der Mitte. Das ganze ist nicht sooo einfach, zumal es auch auf den Einzelfall ankommt.
a)
Wenn die Grünen mit einem (scheinbar) eingetragenen Umbau komplett nicht einverstanden sind, könnten sie im schlimmsten Fall mal einfach die Echtheit der Papiere anzweifeln, spätestens damit können sie den Wagen dann auch erstmal vor Ort stilllegen. Oder sie tragen in der Mängelkarte ein, dass das vorgefundene Umbau nicht dem in den Papieren entspricht.
Mit nem Prüfer wird das nachts um 2 in ner allg. Verkehrskotrolle mit Sicherheit keiner ausdiskutieren
b)
Wenn ein Eintrag in den Papieren steht, der objektiv (*) den STVZO-Bestimmungen widerspricht, dann ist der Eintrag das Papier auf dem er steht nicht wert. Auch da braucht - über die Gültigkeit des Eintrages - nicht mit dem Prüfer diskutiert werden (sicherlich dann aber darüber, wie der zustande kam...).
(*) ohne Frage sind viele Eintragungen nicht so, dass sie offensichtlich und objektiv eindeutig der STVZO widersprechen; wenn es n Ermessen gibt, dann können der Eintrag-Prüfer und der Gutachter das Diskutieren anfangen, da stimme ich Dir zu

Aber auch dann kann man erstmal relativ wenig tun, wenn die Grünen ein Abgas-, Geräusch- oder Lichtgutachten verlangen für das Fz. Und wenn das Gutachten negativ ausfällt, dann wird man es auch sehr wahrscheinlich zahlen; war hingegen alles im erlaubten Bereich, werden die Grünen auf den Kosten sitzen bleiben.
c)
Der Versicherungsschutz erlischt - entgegen der landläufigen Meinung - in den meisten Fällen nicht so ohne weiteres. Problematisch sind da Änderungen, die das Geräusch- oder Abgasverhalten verschlechtern, da erlischt sie.
Bei allem anderen muss dann zunächst mal jemand belegen, dass die unerlaubte Veränderung auch eine tatsächliche und konkrete (!) Gefährdung darstellt.
d)
(oben schon angedeutet) Wenn ne Eintragung bzw. der zugehörige Umbau unzulässig war, dann wird irgendjemand dafür bluten müssen. Sich dann darauf zu verlassen, dass es der Prüfer ist, halte ich für kurzsichtig.
Zum einen ist man auch selber nicht ganz raus, wenn man wissentlich mit was unerlaubtem rumfährt (wobei das ggf. natürlich schwer nachweisbar ist), ganz egal, ob eingetragen oder nicht.
Zum anderen wird sich n Prüfer wohl eher nicht selber ans Messer liefern durch n Geständnis, wenn er sich darauf zurückziehen kann, dass der Eintrag nur für genau das gilt, was zum Prüfzeitpunkt vorhanden war. Ist dann ähnlich wie bei der HU, sobald Du vom Hof bist, kannst Du für nen dann auftretenden Defekt den Prüfer nicht verantwortlich machen, nur der Zeitpunkt der Prüfung zählt. Und dann weise Du mal nach, dass das bei der Kontrolle vorgefundene noch dem zum Prüfzeitpunkt entspricht ...
Ciao
André