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Euro 2 Audi 100 Quattro

Verfasst: 10.01.2007, 17:48
von kirmet84
Hi,
ich hab einen Bj 87er NF Quattro, würde diesen auch gern auf Euro2 umrüsten aber leider find ich nix für meinen 100er. Ich hab aber schon gehört das es irgendwie geht aber mit was und wie??? :?: Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Verfasst: 10.01.2007, 17:49
von cabriotobi

Verfasst: 10.01.2007, 17:57
von kirmet84
Mich würde interessieren was geändert wurde und obs ein Abgasgutachten irgendwo gibt oder irgendeine Bescheinigung das Euro 2 mit den Änderungen "X" eingetragen wird!

Verfasst: 10.01.2007, 18:01
von Gerhard
Hallo,

lese bitte mal meine Umfrage genau durch! :?

Nein, es gibt keine legale Art E2 beim NFQ einzutragen!

alles weitere siehe http://forum.group44.de/viewtopic.php?t=102
Letzte Woche war ich bei zwei TÜV-Stellen gewesen, um ein Nachrüstsatz per §21-Abnahme eintragen zu lassen. Erwartungsgemäß haben die mich abblitzen lassen mit Begründungen wie:
* Abgasgutachten erforderlich
* Getriebe/Achsantrieb Übersetzungen weichen mehr als 7% gegenüber den in der ABE vermerkten Fzg ab?
Das Gegenteil soll von mir mittels Werksunterlagen belegt werden!
* Höheres Gewicht beim Q-Antrieb
Der Q ist aus Sicht des KBA ein anderes Auto. Daher erhielt er auch eine andere ABE nämlich D403 anstatt wie bei den Frontis 727/1!

Damit hätten die Nachrüster für den Q ein separates Gutachten erstellen lassen müssen, was sich bei 1000 zugelassenen Fzg. für die nicht rechnet.

Vom Motor sowe KAT her ist der Q absolut identisch mit den Frontis!

Viele Grüße

Gerhard

Verfasst: 10.01.2007, 18:56
von cabriotobi
kirmet84 hat geschrieben:Mich würde interessieren was geändert wurde und obs ein Abgasgutachten irgendwo gibt oder irgendeine Bescheinigung das Euro 2 mit den Änderungen "X" eingetragen wird!
Lesen bildet :roll:

Steht doch alles drin :?

Gruß
Tobi

Verfasst: 10.01.2007, 19:00
von Mike NF
und faulheit siegt ...selber nachgucken is ja doof :)

Gruß
der mike

Verfasst: 10.01.2007, 20:39
von Uwe
Jetzt fangt doch nicht schon wieder an....seid doch mal nett zueinander...:-)

Verfasst: 11.01.2007, 11:23
von tuete
Muss das eigentlich eingetragen werden?

Verfasst: 11.01.2007, 11:49
von André
tuete hat geschrieben:Muss das eigentlich eingetragen werden?
muss was eingetragen werden ?
Dass ein Auto Euro2 erfüllt durch ne nachträgliche Aufrüstung?
... Nein !

Allerdings ist das Ziel ja i.d.R. dass man Steuern spart, da ist es dann schon gut, wenn das KBA und das FA davon wissen, und das geht natürlich darüber, dass es im Brief/Zulassungsbescheinigung Teil I steht ;)

Ciao
André

Verfasst: 11.01.2007, 11:50
von cabriotobi
tuete hat geschrieben:Muss das eigentlich eingetragen werden?
Soll jetzt aber ein Witz sein oder ?

Gruß
Tobi

Verfasst: 11.01.2007, 12:20
von Gerhard
cabriotobi hat geschrieben:
tuete hat geschrieben:Muss das eigentlich eingetragen werden?
Soll jetzt aber ein Witz sein oder ?

Gruß
Tobi
in dem Falle NFQ gibt´s keinen Nachrüstsatz mit allg. Betriebserlaubnis (ABE).

Daher kann ich den Einbau (wie sonst) nicht einfach durch eine AU-Werkstatt bestätigen lassen!

Aus dem Grunde war ich ja auch bei den Tüvern gewesen, um nach einer §21 Eintragung zu fragen.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.
Viele Grüße

Gerhard

Verfasst: 11.01.2007, 14:25
von tuete
Ich meinte jetzt bei einem Fronti bei der Umrüstung auf Euro2.Reicht da nicht eine Bestätigung von der Werkstatt,das die den KLR eingebaut haben und dann damit zur Zulassungsstelle und das da eintragen lassen.

Verfasst: 11.01.2007, 14:35
von Mike NF
du lässt dir das von ner AU-berechtigten werkstatt bescheinigen, dass das korekt verbaut ist, und dann kannste zur zulassungsstelle und die schicken dann auch direkt den steueränderungsantrag weiter ans finanzamt.
hin und wieder wird ne AU dazu gemacht, manchmal vorher, manchmal hinterher, manchmal aber auch gar nicht. liegt scheinbar immer an der werkstatt
Gruß
der mike

Verfasst: 11.01.2007, 14:37
von peavy
Hi Tüte,

ich fürchte, die Zulassungsbehörde gleicht die Schlüssel- und Typennummern sowie Motorkennbuchstaben und andere Daten zwischen der Zulassung des Fahrzeugs und der Typ-Genehmigung des Umrüstsatzes ab. :wink:

Gruß

Stefan

Verfasst: 11.01.2007, 14:45
von cabriotobi
peavy hat geschrieben:Hi Tüte,

ich fürchte, die Zulassungsbehörde gleicht die Schlüssel- und Typennummern sowie Motorkennbuchstaben und andere Daten zwischen der Zulassung des Fahrzeugs und der Typ-Genehmigung des Umrüstsatzes ab. :wink:

Gruß

Stefan
Richtig, es werden die Steuerschlüsselnummern geändert, daher auch nur mit Eintragung :roll: :wink:

Gruß
Tobi

Verfasst: 11.01.2007, 14:46
von Mike NF
die zum einen und die inner werkstatt zum anderen, also kann man sowas nur hinbekommen wenn man als kfz-ler zur zulassungsstelle nen guten draht hat. anders kann ich mir auch keine vergabe von den kurzen kennzeichen an autos erklären. da versuch ich auch schon so lange eins zu kriegen, aber dat is n andere thema
oder man hat verdammtes glück dass die mal völlig unmotiviert sind...
Gruß
der mike

Verfasst: 11.01.2007, 14:58
von tuete
Kurze Kennzeichen?Seh ich immer nur auf den 3er BMW unserer ausländischen Mitbürger.Ich will sowat gar nicht haben wollen...
Aber alles Geschmackssache.

Verfasst: 11.01.2007, 15:01
von Mike NF
in großen städten die eh nur einen buchstaben vorne haben is das eh kein thema, aber hier is das n krampf. ich bin ja son bissel amerikanisiert was die beleuchtungsvorlieben betrifft, von daher gefällt mir auch das US-heck so.
nebenbei, kennst du nen thorsten küppers? :wink:

Gruß
der mike

Verfasst: 12.01.2007, 21:59
von Bernd F.
Na schau mal den Thomas44er an mit seinem Ami-Heck!
Lockerflockig n kurzes Kennzeichen dran :?

Und wir haben nur das H vorweg.

Kürzestes, mir bekanntes Kennzeichen hier in Hannover: H - 4 !
Ist schon ein paar Jahre her als ich den vor mir hatte.

Gruß
Bernd

Verfasst: 13.01.2007, 00:40
von tuete
In Düsseldorf hatte mal einer D-V6 und das noch in super Engschrift aus seinem Golf2 VR6...
Hat wohl mit der Zulassungstante gef.... :lol:

Verfasst: 13.01.2007, 10:25
von arri200
Sagt mal wenn wir unsere Euro2 für die MCsQuattro bekommen und dieses umschlüsseln lassen ist dann der Brief auch futsch(gibt doch jetzt diese komischen Bescheinigungen) ich meine natürlich das er entwertet wird.

Verfasst: 13.01.2007, 15:25
von André
arri200 hat geschrieben:Sagt mal wenn wir unsere Euro2 für die MCsQuattro bekommen und dieses umschlüsseln lassen ist dann der Brief auch futsch(gibt doch jetzt diese komischen Bescheinigungen) ich meine natürlich das er entwertet wird.
Davon sollte man wohl ausgehen.

(in der Anfangsphase wurde wohl bei sowas nicht zwingend neu gemacht, weil die Änderung im Brief ja nur klein ist ... allerdings muss ja n neuer Schein ausgestellt werden ... und ich schätze, dass es die einfach nicht mehr gibt.)

Ciao
André

Verfasst: 13.01.2007, 19:50
von peavy
Hi arri200,
arri200 hat geschrieben:Sagt mal wenn wir unsere Euro2 für die MCsQuattro bekommen und dieses umschlüsseln lassen ist dann der Brief auch futsch(gibt doch jetzt diese komischen Bescheinigungen) ich meine natürlich das er entwertet wird.
Ja und Du must drauf achten, daß die alle relevanten Zusatzeinträge ubernehmen !

Gruß

Stefan

Verfasst: 13.01.2007, 22:43
von Bernd F.
Ich glaub, ich würde nur meinen Brief mitnehmen und den Schein als verloren melden!
Auf alle Fälle werde ich, wenn´s denn soweit kommt, alles Kopieren.

Gruß
Bernd