ABE für Anhängerkupplung ?

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Tolotos
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ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von Tolotos »

Hallo,

ich habe an meinem geliebten Audi 100 Avant 2,5 TDI 44/C3 eine Anhängerkupplung der Marke PEKA, Typ R142 (ohne A), PEKA-Bestellnummer 04.0426, Prüfzeichen ~~M4278, Stützlast 75kg. Das Teil ist seit vielen Jahren sauber eingetragen (also keine Gefahr im Verzug :). Ich habe jetzt aber festgestellt, dass mir jenseits der Eintragung in den KFZ-Brief die sonstigen Unterlagen zu dem Teil fehlen. Ich habe schon eine Einbauanleitung mit Daten als PDF im Netz gefunden, mit fehlt aber noch die ABE-Bescheinigung.

Hat irgendwer sowas herumliegen und kann mir einen Scan oder eine Kopie zukommen lassen ?

Viele Grüße

Tolotos
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jogi44q
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Re: ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von jogi44q »

Hallo,
mehr als die Montage- und Einbauanleitung wird es dazu auch nicht geben. Dies war damals die Grundlage für die Eintragung.
Gäbe es eine ABE, wäre die ABE-Nummer doch auf dem Typenschild. In deinem pdf-Dokument steht doch sicher auch die Prüfnummer ~ M4278 drin.
Gruß Jörg
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Re: ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von 200-20V »

Hallo!
Soweit ich mich erinnere, wird seit einigen Jahren, die AHK nicht mehr eingetragen :!:

Gruß Axel.
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Tolotos
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Re: ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von Tolotos »

jogi44q hat geschrieben:Hallo,
mehr als die Montage- und Einbauanleitung wird es dazu auch nicht geben. Dies war damals die Grundlage für die Eintragung.
Gäbe es eine ABE, wäre die ABE-Nummer doch auf dem Typenschild. In deinem pdf-Dokument steht doch sicher auch die Prüfnummer ~ M4278 drin.
ÖK - das hilft mir auch weiter ... ja, das steht drin, alle relevanten Daten. Sieht halt nur nicht so aus wie das, was bei meiner Wegfahrsperre dabei war.

Greetings

Tolotos
Zuletzt geändert von Tolotos am 28.11.2014, 21:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von Tolotos »

200-20V hat geschrieben:Soweit ich mich erinnere, wird seit einigen Jahren, die AHK nicht mehr eingetragen :!: Gruß Axel.
Naja - das Fahrzeug ist von 10/1990, und die AHK wurde 1991 eingetragen .. das war noch die gute alte Zeit, als Autos noch Charakter hatten, und das Einegntum an einem Auto noch "verbrieft" war und nicht nur "bescheinigt" wurde ;)

Greetings

Tolotos
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Re: ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von jogi44q »

200-20V hat geschrieben:Soweit ich mich erinnere, wird seit einigen Jahren, die AHK nicht mehr eingetragen :!:
Falsch kommt auf das Prüfzeichen an

die alten Prüfzeichen ~..... (Wellenlinie) müssen nach wie vor eingetragen werden.

die neuen Prüfzeichen mit e..... oder E..... müssen nicht eingragen werden.

nur wird es keine AHK für Typ44 mit neuen Prüfzeichen geben. Da seit schon seit Jahren nicht mehr hergestellt.

Das bei AU/HU nur höchst selten ein Prüfer da nachschaut, ist eine anderes Thema.
Sollte es jedoch zu einem Unfall mit dem Hänger kommen wir da ganz sicher als erstes nachgeschaut....
Gruß Jörg
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ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von Acki »

Ich hab e Prüfzeichen und sie eingetragen. Damit ich keine Zettel mitschleppen muss.
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Re: ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von DerSporti »

Ich benötige eigentlich die AHK nicht. Ich würde auch gerne, aus optischen Gründen, auf die AHK verzichten. Muss man die komplette AHK demontieren und austragen lassen oder kann man auch nur den Kopf inkl. Bogen am Grundrohr abflexen? Vorteil wäre dass man den alten Stoßfänger beibehalten kann und die "Strukturstärkung" bei kleineren Auffahrunfällen. Wobei letzteres nur angenommen ist. Die AHK könnte die Schäden, durch ihre Länge längs in den Holmen ja auch verstärken?
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Re: ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von Quattro-Jan »

Also zu mir hies es, vom Tüv mann, so lang anhängelast und Stützlast angegeben ist braucht er nichts über die AHK wissen. Und zwecks abflexen hab ich keine Probleme weil ich meine Abschrauben kann :P
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Re: ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von Tolotos »

Also ich würd' sie dran lassen ... wenn einer von hinten auffährt, dellt es ihn schon eine Handbreit tief ein, ehe die Stoßstange auch nur touchiert wird. Und stabil genug ist der Haken. Ich habe meinen seit 15 Jahren nicht benutzt und würde ihn trotzdem nich missen wollen ... :}
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Re: ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von Maik »

Helldriver hat geschrieben:Ich benötige eigentlich die AHK nicht. Ich würde auch gerne, aus optischen Gründen, auf die AHK verzichten. Muss man die komplette AHK demontieren und austragen lassen oder kann man auch nur den Kopf inkl. Bogen am Grundrohr abflexen? Vorteil wäre dass man den alten Stoßfänger beibehalten kann und die "Strukturstärkung" bei kleineren Auffahrunfällen. Wobei letzteres nur angenommen ist. Die AHK könnte die Schäden, durch ihre Länge längs in den Holmen ja auch verstärken?
Wenn Du rückrüsten willst, dann Schürze abbauen und die AHK aus der Schürze demontieren. Anstelle dessen sind dann zwei Haltewinkel als Verbindung Karosse-AHK.
Die müsste ich sogar noch haben, meinen quattro habe ich auf abnehmbare AHK aufgerüstet.
noch Daily: ´88er B3 Coupé 2,3E
bald Daily: ´90er C3 Avant Comfort 2,3E

´87er CS quattro Avant NF1
Südpol

Re: ABE für Anhängerkupplung ?

Beitrag von Südpol »

@ Helldriver:

und wenn du doch deine AHK demontierst: ICH wuerde mich gerne als Interessent "bewerben" und sie dir abkaufen.

Gruss
Derek
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