auf einer achse zwei verschiedene reifenfabrikate erlaubt??
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Timo 220V
auf einer achse zwei verschiedene reifenfabrikate erlaubt??
wie isn das jetzt..war früher doch so, dass auf einer achse zwei identische reifen montiert sein mussten..gilt das noch?? 
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Deleted User 5197
Re: auf einer achse zwei verschiedene reifenfabrikate erlaub
Weshalb sollte dies heute nicht mehr gelten?Timo 220V hat geschrieben:wie isn das jetzt..war früher doch so, dass auf einer achse zwei identische reifen montiert sein mussten..gilt das noch??
- Markus 220V
- Projektleiter
- Beiträge: 2938
- Registriert: 05.11.2004, 18:00
- Fuhrpark: 20V
Laut StVZo §36 gibt es nur eine Einschränkung bei der Verwendung von Radial und Diagonalreifen: Entweder nur Diagonal oder Radial. Zusätzlich gilt :
- 1,6mm Mindestprofiltiefe, Außnahme Fahrräder oder Fahrräder mit Hilfsmotor
- Keine Wölbung in der Lauffläche (Beulen)
- Zulässige Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit dürfen vom Fahrzeug nicht überschritten werden, Außnahme bei der Höchstgeschwindigkeit bei M&S Reifen.
- Reifen dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen (Spikeverbot)
Also kann man durchaus verschiedene Reifen pro Achse fahren, auch wenn es wenig sinnvoll erscheint....
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php
- 1,6mm Mindestprofiltiefe, Außnahme Fahrräder oder Fahrräder mit Hilfsmotor
- Keine Wölbung in der Lauffläche (Beulen)
- Zulässige Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit dürfen vom Fahrzeug nicht überschritten werden, Außnahme bei der Höchstgeschwindigkeit bei M&S Reifen.
- Reifen dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen (Spikeverbot)
Also kann man durchaus verschiedene Reifen pro Achse fahren, auch wenn es wenig sinnvoll erscheint....
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Deleted User 5197
- Markus 220V
- Projektleiter
- Beiträge: 2938
- Registriert: 05.11.2004, 18:00
- Fuhrpark: 20V
Markus 220V hat geschrieben:Laut StVZo §36 gibt es nur eine Einschränkung bei der Verwendung von Radial und Diagonalreifen: Entweder nur Diagonal oder Radial. Zusätzlich gilt :
- 1,6mm Mindestprofiltiefe, Außnahme Fahrräder oder Fahrräder mit Hilfsmotor
- Keine Wölbung in der Lauffläche (Beulen)
- Zulässige Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit dürfen vom Fahrzeug nicht überschritten werden, Außnahme bei der Höchstgeschwindigkeit bei M&S Reifen.
- Reifen dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen (Spikeverbot)
Also kann man durchaus verschiedene Reifen pro Achse fahren, auch wenn es wenig sinnvoll erscheint....
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php
Falsch.
In keinem Gesetzestext steht das identische Reifen montiert sein müssen.
Einschränkung, die aber heutzutage im PKW-Bereich (Ausnahme: Anhänger) eigentlich belanglos ist: Es dürfen auf einer Achse entweder nur Radial oder nur Diagonalreifen verwendet werden.
Ansonsten ist nur vorgeschrieben das der Reifen eine entsprechende Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitskennung aufweisen und eine Profiltiefe von mindestens 1.6 mm vorhanden sein muss.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php
Theoretisch kannst du also 4 unterschiedliche Reifen montieren solange die o.G. Bedingungen erfüllt sin
Natürlich weiss ich auch das es im Sinne der Fahrstabilität und des Fahrverhaltens anzuraten ist zumindest Achsweise gleiche Reifen aufzuziehen, gesetzlich vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.
Eine andere Sache ist die Haftungsfrage. Gelingt es im Falle eines Falles dem gegnerischen Anwalt der Nachweis das ein Unfall durch ungleichmässige Bereifung verursacht wurde bzw. durch gleichmässige Bereifung hätte vermieden werden können gibt es mit Sicherheit zumindest eine Teilschuldanrechnung. Und ob man das Risiko eingehen muss....
Gruß
Helge
Tante Edit: Zu lange am Artikel geschrieben, da waren andere schneller
In keinem Gesetzestext steht das identische Reifen montiert sein müssen.
Einschränkung, die aber heutzutage im PKW-Bereich (Ausnahme: Anhänger) eigentlich belanglos ist: Es dürfen auf einer Achse entweder nur Radial oder nur Diagonalreifen verwendet werden.
Ansonsten ist nur vorgeschrieben das der Reifen eine entsprechende Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitskennung aufweisen und eine Profiltiefe von mindestens 1.6 mm vorhanden sein muss.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php
Theoretisch kannst du also 4 unterschiedliche Reifen montieren solange die o.G. Bedingungen erfüllt sin
Natürlich weiss ich auch das es im Sinne der Fahrstabilität und des Fahrverhaltens anzuraten ist zumindest Achsweise gleiche Reifen aufzuziehen, gesetzlich vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.
Eine andere Sache ist die Haftungsfrage. Gelingt es im Falle eines Falles dem gegnerischen Anwalt der Nachweis das ein Unfall durch ungleichmässige Bereifung verursacht wurde bzw. durch gleichmässige Bereifung hätte vermieden werden können gibt es mit Sicherheit zumindest eine Teilschuldanrechnung. Und ob man das Risiko eingehen muss....
Gruß
Helge
Tante Edit: Zu lange am Artikel geschrieben, da waren andere schneller
Prioritäten setzen: Schöner rasen oder schöner Rasen
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Timo 220V
hintergrund gaaaaanz einfach:
habe gerade vor einigen wochen meine sommerlis draufgezogen, und einer der reifen war nun wirklich nich mehr passabel..und da ich noch ein
schönen gullideckel als notrad in peddo hatte, habe ich diese flux montiert.
problemo an der sache leider, das halt die reifenfabrikate unterschiedlich, die reifen aber top ok sind.
da ich in kürze eh andere felgen inkl. reifen draufziehen möchte, will ich wissen, ob ich mich nun solange mit dieser kombi fahrlässig auf der strasse tummle oder ob ich mir da keine sorgen machen muss..
ich geh mal von letzterem aus, nachdem ich die passende antwort ja gerade gelesen hab..
is halt einfach eine provisorische lösung..hoffentlich 
habe gerade vor einigen wochen meine sommerlis draufgezogen, und einer der reifen war nun wirklich nich mehr passabel..und da ich noch ein
schönen gullideckel als notrad in peddo hatte, habe ich diese flux montiert.
problemo an der sache leider, das halt die reifenfabrikate unterschiedlich, die reifen aber top ok sind.
da ich in kürze eh andere felgen inkl. reifen draufziehen möchte, will ich wissen, ob ich mich nun solange mit dieser kombi fahrlässig auf der strasse tummle oder ob ich mir da keine sorgen machen muss..
ich geh mal von letzterem aus, nachdem ich die passende antwort ja gerade gelesen hab..
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luexx
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Timo 220V
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JörgFl
Hi Timo,
ich kann es dir auch bestätigen, es gibt keine Vorschrift, das die Reifen das gleiche Profil haben müssen.
Nur nicht Radial/Diagonal oder Winterreifen dürfen Achsweise gemischt werden.
Es wäre sogar erlaubt HA Winterreifen und Vorderachse Sommer....
Ob das jetzt gut ist hat mit dem Gesetz nichts zu tun
ich kann es dir auch bestätigen, es gibt keine Vorschrift, das die Reifen das gleiche Profil haben müssen.
Nur nicht Radial/Diagonal oder Winterreifen dürfen Achsweise gemischt werden.
Es wäre sogar erlaubt HA Winterreifen und Vorderachse Sommer....
Ob das jetzt gut ist hat mit dem Gesetz nichts zu tun
- kaspar
- Entwickler
- Beiträge: 909
- Registriert: 24.04.2007, 09:36
- Wohnort: Hinter den Bergen bei den 7 Zwergen
Timo 220V hat geschrieben:hintergrund gaaaaanz einfach:
habe gerade vor einigen wochen meine sommerlis draufgezogen, und einer der reifen war nun wirklich nich mehr passabel..und da ich noch ein
schönen gullideckel als notrad in peddo hatte, habe ich diese flux montiert.
problemo an der sache leider, das halt die reifenfabrikate unterschiedlich, die reifen aber top ok sind.
Hallo Timo,
Das solltest Du aber genauer prüfen.
Welches Herstellerdatum ist auf dem ehemaligen Reserverad ??
Mein Reserverad ist von Michelin, Nagelneu aber DOT = 12 te Woche aus dem Jahr 98.
Deshalb ist er auch nur noch als Reserve verwendbar.
Ich weis auch nicht wie sich Reifen mit unterschiedlichem Alter u. somit auch unterschiedlicher Härte, auf die Fahreigenschaften auswirken.
Prüfe das lieber. Ist zwar auch nicht vom Gesetzgeber reklementiert. Aber da geht es um Deine Sicherheit u. nicht um irgendeine Gesetzesvorschrift.
Ist das nicht sparen am falschen Ende??
Gruß
Roland
Mein Fuhrpark ( 6 Automaten und 1 Schalter)
1 X A 8Q NFL 3,7 AEW 5GA Tiptronik, grünmet. Bauj. 12/95
1 X A 8Q NFL 3,7 AEW 5GA Tiptronik, grünmet. Bauj. 06/96 (Ersatzteilträger)
1 X Audi 100 Komfort Typ 44 (200er Front) NFL 2,3 NF2 3GA Rotmet. (Original 128000 Km) Bauj. 10/90
1 X Audi 100 Komfort Typ 44 (200er Front) NFL 2,3 NF2 4GA Papirusgrünmet. Bauj. 11/90
1 X Audi 100 Komfort Typ 44 NFL 2,3 NF2 4GA Graumet. (noch CH Zulassung) Erstzulassung 03/91
1 X Audi 100 Komfort Typ 44 NFL 2,3 NF2 4GA Blaumet. Bauj. 11/90 NF2 (Ersatzteilträger)
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luexx
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luexx hat geschrieben:Ich finde, solang man damit jetzt keine allzuweiten Strecken fährt, und das nur Übergangsweise für paar Tage ist (ich fahr täglich wenn nichts besonderes is max 10km innerorts) und der Reifen net schon total rissig und ausgehärtet ist, wärs net zuu beunruhigend für mich
Ich hatte kurzfristig u. Übergangsweise überlesen.
Gruß
roland
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Timo 220V
..genauso solls sein..nur für kurze zeit und als übergang..ich denke das geht ok..werd ja auf der autobahn sicher nicht mal annähernd v max ausreizen
auch wenns schwer fällt
bin echt der letzte der bei der sicherheit spart, aber für die wenigen "tage" muss dat langen..
ging mir eigentlich nur um die generellen regularien_ wäre es verboten, hätt ich halt meine winterschluffen die paar "tage" draufgelassen..
bin echt der letzte der bei der sicherheit spart, aber für die wenigen "tage" muss dat langen..
ging mir eigentlich nur um die generellen regularien_ wäre es verboten, hätt ich halt meine winterschluffen die paar "tage" draufgelassen..