Frage Treser-Leuchten : nach EU-Recht eintragungspflichtig ?

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Jo

Frage Treser-Leuchten : nach EU-Recht eintragungspflichtig ?

Beitrag von Jo »

Hi Leutz,

nachdem nun solche Sachen wie Anhängerkupplungen etc. seit neuestem nicht mehr eintragungspflichtig sind frage ich mal die Rechtsexperten hier : wie schauts denn mit dunklen Rückleuchten aus,muß ich die eintragen lassen oder eben nicht ?

man weiß ja wie das ist,Teile zwar vorhanden aber keine ABE mehr dazu.....würde mir gern den Spoießrutenlauf nach neuem Gutachten ersparen.

Danke und Gruß

Jo
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der lomp
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Beitrag von der lomp »

moin jo

wenns is, kann ich dir gerne ne kopie vom gutachten schicken...


grüssle

de lomp
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inge quattro
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Beitrag von inge quattro »

Hallo,

wenn sie ein "E"- Zeichen haben sind sie doch eh Eintragungsfrei, oder liege ich da falsch...?

Gruß
Thorsten
Mario20v

Beitrag von Mario20v »

So wie Inge kenn ich das auch.
DaD.SmurF

Beitrag von DaD.SmurF »

Normal schon, aber da in der ABE der Treser-Leuchten vermerkt ist, dass eine TÜV-Abnahme erforderlich ist, wäre ich mir da nicht so sicher...!?
Alex2805

Beitrag von Alex2805 »

Morgen,
ich mußte es eintragenlassen-trotz Gutachten-30€

Gruß Alex
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brainless
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Beitrag von brainless »

Moin!

Die Treser werden wahrscheinlich eingetragen werden müssen, da sie nicht über integrierte Rückstrahler verfügen.

Mal was anderes: verfallen ABE's nicht nach einer bestimmten Zeit, wenn das Teil nicht mehr produziert wird?

Thomas
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Brain10
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Beitrag von Brain10 »

Deswegen steht in der ABE der Treser meines Wissens auch drin das Strahler nachgerüstet werden müssen ,sind soweit ich weiß auch dabei orginal
Wobei ich sogar bei den roten Universalreflektoren auf den Stoßfängern habe ,sieht gut aus ,wie orginal

Gruß
Brain10
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