DerSporti hat geschrieben: ↑21.03.2024, 07:42
TS "revidiert" oder "überholt" gar keine Druckspeicher, weder von Febi noch von Audi, weil das gar nicht geht, sogar verboten ist, Thema "Druckbehälter-TÜV". Er rüstet lediglich* ein Ventil auf der Stickstoffseite nach und der Druckspeicher wird darüber wieder mit Stickstoff aufgefüllt, in der Hoffnung dass die alte Membran den Druck noch ein paar Jahre hält. Das sagt er auch so ganz deutlich, deswegen die sogenannte Restdruckprüfung vor Beginn der Aktion, um abzuschätzen ob es noch Sinn macht.
Ich weis nicht in wieweit wir hier interpretieren möchten was revidiert oder überholt bedeutet. Siehe Dir doch einfach mal die Bedeutung im Duden an. Ich finde es nur immer sehr interessant wie hier Aussagen und Wörter gerne ausgelegt werden, obwohl eigentlich vom gleichen gesprochen wird.
Allgemein kann man zu revidieren ja schreiben:
Das Verb revidieren hat zwei Bedeutungen:
1. Etwas auf Korrektheit, die Erfüllung einer Vorgabe oder ordnungsgemäßen Zustand hin prüfen.
2. Etwas nach einer Überprüfung oder neuen Erkenntnissen ändern.
Und genau nach Punkt 2 wird von Herrn Schröder gemacht.
Und wenn Herr Schröder "nur" ein Ventil nachrüstet ist das schon ein Eingriff in ein Typ-geprüftes Bauteil das nach neuen Erkenntnissen zwar geändert wird aber die Zulässigkeit der Änderung des Druckspeichers mage ich vieleicht bezweifeln.
Die Druckbehälterverordnung die Du ansprichst ist so nicht ganz auf den Druckspeicher anzuwenden, siehe:
RICHTLINIE 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt
KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 Geltungsbereich
(2) Diese Richtlinie gilt nicht für:
c) einfache Druckbehälter gemäß der Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 );
e) Geräte, die zum Betrieb von Fahrzeugen vorgesehen sind, welche durch die folgenden Rechtsakte definiert sind:
i) Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 );
ii) Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1);
iii) Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2);
Einfache Druckbehälter:
"Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)", danach wird wohl der Druckspeicher des Type 44 nicht darunter fallen. Die Verordnung spricht von einfachen Druckbehältern wenn das Druckinhaltsprodukt von mehr als 50 bar∙Liter vorliegt. Alles darunter beinhaltet nach der Verordnung nur ein geringes Risiko.
Jetzt kann gerne diskutiert werden ob das verboten ist was Herr Schröder macht, nach der Verordnung über einfache Druckbehälter ist das alles Rechtes, nachdem aber ein Typ-geprüftes Bauteil geändert wird (Einbau eines Ventil)...
Meiner Meinung nach hast Du da etwas über das Ziel hinausgeschossen als Du mit der TÜV-Keule gekommen bist. Besonders da der TÜV hier garnicht zuständig ist (der TÜV prüft nur nach der Verordnung), sondern die o.g. Verordnungen das regeln.
Das ist jetzt auch nicht böse von mir gemeint. Ich möchte solche Aussagen nur nicht ganz ohne Kommentar so stehen lassen.
Dann noch ein paar Worte zum Rückschlagventil:
DerSporti hat geschrieben: ↑21.03.2024, 07:42
Dass das Rückschlagventil des DS und viele andere Dinge der Anlage nicht funktionieren bzw. versagen liegt meiner Meinung nach an einer verschmutzten Hydraulikflüssigkeit. Quelle der Verschmutzungen ist ein sich durch Alterung im Inneren auflösender Dehnschlauch der hydr. Servo-Lenkung.
Das Mindeste was man tun sollte ist aber die Nachrüstung eines Hydraulikölfilters z.B.
Mapco 29990. Das habe ich gemacht, deswegen halte ich meinen seit 8 Jahren und 34.000 km funktionierenden neuen Druckspeicher Febi Bilstein Nr. 14176
nicht für einen 50%igen Glücksfall.
Leider ist hier Deine Äußerung wieder auf nur Deine einzige Erfahrung projeziert auf alle Druckspeicher in Gänze. Durch meine leidige Erfahrung von diversen defekten Bilstein DS hatte ich nach einer reichlichen Eskalation Kontakt zum technischen Entwickler von Bilstein der mir hinter vorgehaltener Hand die hohe Ausfallquote durch defekte Rückschlagventile bestätigte. Dieses ist in der Regel nicht auf Verschmutzungen zurück zu führen.
Dennoch stimme ich Dir natürlich zu, dass das System immer wieder einer Reinigung zu unterziehen ist.
Nichts für ungut und ist wirklich auch nicht böse gemeint.
Gruß
Harald