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Moin,
ich wollte mal wissen ob jemand weiß ob man die Abgasanlage vom Quattro typ44 auch an einen Fronti typ44 machen kann?
Ich habe den KZ Motor mit 2,2L und 116PS drin. Es gibt nämlich viel mehr Tuningabgasanlagen auf Basis der Quattroabgasanlage.
Theoretisch müsste das karosserietechnisch passen oder liege ich da falsch. Die Abgasanlage vom Quattro wird ja nur anders um die hintere Antriebsachse geführt.
Danke für eure antworten im voraus.
PS: erster Beitrag ,bin neu hier
Danke, ich hab das jetzt so verstanden, dass der Quattro eine Einzelradaufhängung hinten hat und der Fronti eine Starrachse und daran kommt man mit der Quattro AGA nicht vorbei.
Karl S. hat geschrieben:Was du machen kannst ist die Abgasanlage vom C4 V6 Fronti zu verwenden. Es passen Mittel- sowie Endschalldämpfer.
Nur am Mittelschalldämpfer muss das Rohr etwas angepasst werden damit es dann mit dem normalen Kat kompatibel ist.
Vorteil von der V6 Anlage ist der größere Durchmesser (60mm anstatt 55mm) und der etwas günstigere Preis.
Kann Dir gerne die Teilenummern raussuchen, falls Interesse besteht.
Grüße
Karl
Danke erstmal für den hinweis. Was verstehst du unter "etwas angepasst werden"? Ich habe nicht die Möglichkeit viel an der Anlage rum zu biegen (Sonst hätte ich mir schon selbst eine gebaut ) Wenn ich da nur was kürzen muss dann ginge das.
du musst das Rohr vom V6 Mitteltopf etwas kürzen, dann entweder einen Schlitz Reinflexen und per Klemmschelle zusammenziehen nachdem den Kat in das Rohr vom V6 Top gesteckt hast. Ist Kinderleicht, fahr ich so an alle meine 5-Ender...
Ach ja, du musst aber auf jeden Fall die AGA vom V6 mit Single Kat nehmen, sonst isses Essig (also am besten A6 C4 V6 Fronti), ansonsten sucht der Karl dir bestimmt gern die Teilenummern raus
Sommer: 1992er Audi 100 typ C4 mit 2,5er 7A Motor
Winter: 1991er Audi 100 typ C4 mit AAR Motor
Frau: 1993er Audi 100 Avant typ C4 mit 2,5er AAR Motor und MPI vom 7A
streng genommen erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis Deines C3. Die Abgasanlage des C4 V6 besitzt zwar eine ABE, jedoch nur für das dafür vorgesehene Modell bzw Motor.
Nur weil ein Teil eine ABE oder sonst irgendeine Genehmigung hat, ist es deswegen noch lang nicht erlaubt munter Teile an sein Auto zu schrauben, wie es einem gefällt.
Bei einer Abgasanlage kommt unter Umständen noch Steuerhinterziehung dazu, falls sich das Abgasverhalten verschlechtern sollte. Wobei man in einem Fahrzeug keinen Motor und/oder Abgasanlage verbauen darf, die die Emission des Fahrzeugs schlechter stellt, als es bei der Auslieferung vorgesehen war.
Praktisch gesehen wird es aber niemand stören, wenn Du den Tod von C4 montierst, solange die Emissionen und das Geräuschverhalten gleich bleiben. Irgendwie müssen wir ja die alten Audi-Modelle an Laufen halten, trotz der wunderbaren Ersatzteilversorgung aus Ingolstadt. Wo kein Kläger, da auch kein Richter - vorallem geht es ja auch um die Verhältnismäßigkeit!
Das wird oft gesagt, aber kennt hier irgendjemand einen Fall wo das verbauen von äh... nicht originalen originalteilen zu irgendeinem Problem geführt hat?
Ich hatte einen gerichtlich bestellten Unfallgutachter bei mir der sich tatsächlich mit dem Typ 44 auskannte, hat das Doppelendrohr an meinem gesehen und gemeint "oh, tdi Abgasanlage?" ... und das wars.
Audi 80 GL - 1.6l 86PS - EZ 1982 - typ 81
Audi 100 Avant 2.3E - EZ 1989 - typ 44 nerdgarage.de
wie schon gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter! Und vorallem geht es ja um die Verhältnismäßigkeit. Gerade von einer Abgasanlage geht keine wirkliche Gefahr aus.
Ich habe an meinen A5 die RS5 Bremse vorne und hinten verbaut. Alles Audi Original-Teile! Der erste TÜV hat mich ohne ausreden zu lassen direkt vom Hof gejagt: "Ohne Gutachten oder einer Bescheinigung von Audi, dass das in Ordnung geht, brauch ich mit dem Zeug garnicht wieder kommen."
Laut obiger Aussage bräuchte ich die Bremse ja auch nicht eintragen lassen. Ein zweiter TÜV-Prüfer hat sich alle Unterlagen angeschaut, außerdem hatte ich noch ein Gutachten einer vergleichbaren Bremse mit identischem Kolbendurchmesser, und eine Eintragung war kein Problem. Er wollte die Teile noch vor dem Einbau sehen und sie photografiert. Nach dem Umbau war die Eintragung dann nur noch Formsache.
Vorallem wenn sich der Gutachter auskennt, weiß er um die beschissene Ersatzteil-Versorgung bei Audi und von den Problemen, mit denen Young- und Oldtimer-Besitzer zu kämpfen haben. Dann scheint er auch noch dazu mit technischen Verstand gesegnet zu sein, was bei Gutachtern leider oft nicht der Fall ist, dann kommen schon garkeine dummen Fragen.