Details zum Wechselkennzeichen

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peavy
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Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von peavy »

Hi Jungs und Mädels,

wie immer wieder zu lesen ist, soll zum Jahresbeginn 2011 das deutsche Wechselkennzeichen kommen, mit dem bis zu 3 Autos gefahren werden können.
In der Diskussion ist ein zweiteiliger Entwurf, bei dem die linke Hälfte (Stadt mit Siegel und HU-Plakette) an jedem Fahrzeug bleibt und die rechte gewechselt werden kann. Die Kennzeichen - so war es zumindest in der Diskussion - könnten von den Versicherungen vergeben werden als Entschädigung für möglicherweise entgehende Einnahmen.
Die Versicherungssumme soll sich nach dem größten der 3 Wagnisse richten, in der Diskussion war ein kleiner Aufschlag.
Nichts gehört habe ich aber bisher über die steuerseitige Veranlagung. Wird auch hier der größte der (bis zu) 3 Steuerbeträge erhoben, können die Fahrzeuge also in beliebigen (und verschiedenen) Schadstoffklassen liegen ?

Weiß jemand mehr, genaueres oder kann obiges korrigieren ?

Gruß

Stefan - für den das Kalkulieren jetzt so langsam losgeht ...
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Jürgen Ende
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von Jürgen Ende »

Hi,

laut 27.Juli 2010 (Focus) ist da alles in Vorbereitung. Anscheinend soll tatsächlich nur noch der teuerste Wagen (Steuer und Versicherung) herhalten.
Soweit so gut.

Der Ferdefuß ist aber mal wieder die deutsch StvO.
Die nicht in Betrieb befindlichen Wechselfahrzeuge gelten als nichtzugelassen. Somit müssen die auf Privatgrundstücken abgestellt werden, solange sie nicht mit dem Kennzeichen (wie auch immer das dann aussieht) bestückt sind.

Somit wird das Wechselkennzeichen zwar die direkten Kosten für die Fahrzeuge senken. Die eingesparten Beträge dürften dann wohl für die Stellplätze drauf gehen (nach meiner Erfahrung deutlich mehr).

Ist also daher nur was für die Leute, die
- bereits eine Standhalle/Gelände haben.
- reichlich Geld übrig haben.
- nicht in einer Großstadt wohnen.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß
gez. Jürgen Ende
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von peavy »

Hi Jürgen !
Jürgen Ende hat geschrieben: Der Ferdefuß ist aber mal wieder die deutsch StvO.
Die nicht in Betrieb befindlichen Wechselfahrzeuge gelten als nichtzugelassen. Somit müssen die auf Privatgrundstücken abgestellt werden, solange sie nicht mit dem Kennzeichen (wie auch immer das dann aussieht) bestückt sind.
Ja, das befürchte ich natürlich auch. Wenn zur politischen Zielsetzung des Wechselkennzeichens gehört, sparsame Kleinwagen als Alltags-Alternative sowie Elektro-PKW jedweder Art zu fördern, muß die StVO in dem Punkt nachgebessert werden, sonst ist der Effekt denkbar gering und bleibt natürlich stark abhängig vom finanziellen Niveau des Einzelnen !

Wenn es nur darum gehen sollte, angesichts des bereits langährigen Bestehens des Wechselkennzeichen in einigen unserer Nachbarländer nicht als Bananenrepublik dazustehen, reicht es natürlich auch so - oder es reicht auch das nicht .. :lol:

Gruß, Stefan
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Eyk H.-J.
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von Eyk H.-J. »

Hallo,
mal ganz ehrlich, wenn jemand, z.B. ich, mehr als 2 Fahrzeuge hat (ich habe grad 4), der hat sicher ein Grundstück oder eine Garage zum hin/unterstellen dieser!
Wer lässt den seine Schätze auf der Straße stehen? Bei den Verrückten die Heutzutage überall rum laufen.......!
Den sie wissen NICHT, was DA fährt :!:

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André
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von André »

peavy hat geschrieben:In der Diskussion ist ein zweiteiliger Entwurf, bei dem die linke Hälfte (Stadt mit Siegel und HU-Plakette) an jedem Fahrzeug bleibt und die rechte gewechselt werden kann. .
Wenn die linke Hälfte verbleibt, wäre das doch eigentlich ne Dokumentation, dass der Wagen zumindest nicht "völlig unzugelassen" ist.

Ok, es müsste wohl zumindest in die Wechselkennzeichenverordnung n Absatz rein, dass diese Fz. (aufgrund Stempel und HU-Plakette = grundsätzlich für Verkehr zugelassen), eben nicht unter den §§ "dürfen nicht auf öffentlicher Straße abgestellt werden" fallen.

Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
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Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
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peavy
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von peavy »

Eyk H.-J. hat geschrieben:Hallo,
mal ganz ehrlich, wenn jemand, z.B. ich, mehr als 2 Fahrzeuge hat (ich habe grad 4), der hat sicher ein Grundstück oder eine Garage zum hin/unterstellen dieser!
Wer lässt den seine Schätze auf der Straße stehen? Bei den Verrückten die Heutzutage überall rum laufen.......!
Nee, das sehe ich anders; die Situationen sind ungefähr so vielfältig wie die Menschen selbst :lol: Bevor ich mit dem Invasionsprojekt begonnen und mir damit eine Halle mit Stelmöglichkeit zugelegt habe, hatte ich auch irgendwas um 7 Autos, die abgesehen von 2 Einstellplätzen auf der Straße standen ..

@Andre: ja, das wäre eine Möglichkeit; ich hoffe, das wird auch so realisiert !!

Gruß, Stefan
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Frede
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von Frede »

Hier nochmal der Wikipediabeitrag dazu, auch dort steht das die Garage oder der Stellplatz unumgänglich sind.



Wechselkennzeichen

Am 26. Mai 2010 wurde bekannt, dass die von Auto-Bild ins Leben gerufene Aktion zur Einführung eines privaten Wechselkennzeichens auch für Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, erfolgreich war. Es soll analog zum historischen Kennzeichen (H-Kennzeichen) „W-Kennzeichen“ heißen und im Jahr 2011 rechtskräftig werden. Die Gültigkeit soll für maximal drei Fahrzeuge möglich sein. Damit könnten verschiedene Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen genutzt werden. Steuer und Versicherung fallen nur einmal an, wobei sich die Tarife und Prämien am teuersten Fahrzeug orientieren. Es darf hierbei nur jeweils eines der Fahrzeuge genutzt werden und das bzw. die gerade nicht genutzten Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Eine Garage oder ein Stellplatz auf Privatgrund sind demnach unumgänglich.
Gruß
Frede

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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von Audi-200-20V-Avant »

Hallo Leutz
Es darf hierbei nur jeweils eines der Fahrzeuge genutzt werden und das bzw. die gerade nicht genutzten Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Eine Garage oder ein Stellplatz auf Privatgrund sind demnach unumgänglich.
Ist doch Logisch, liegt an unserem Steuerrecht (soll aber nicht bedeuten das ich es gutheiße). Sobald sich ein Kfz auf öffentl. Straßenland befindet fallen Kfz.-Steuern an. Da beim WKZ. nur für ein Fahrzeug bezahlt wird darf auch nur eins auf öffentl. Straße stehen/gefahren werden.
Gruß René
Mario20v

Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von Mario20v »

Wie wird das denn in CH gehandhabt?
Da stehn abgemeldete Autos auch nicht auf der Strasse?
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Ceag
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von Ceag »

Hallo zusammen,

wenn es wirklich so ist, dass man für das "größte" Fahrzeug Steuern und Versicherung zahlen muss, dann ist das doch kein Problem. Wenn ich dafür noch zwei andere Fahrzeuge fahren kann, ohne Rücksicht auf Saison oder Öffnungszeiten der Zulassungstellen Rücksicht nehmen zu müssen, dann mache ich das gerne. Im übrigen gebe ich auch Eyk recht. Für die Meisten ist es doch so, dass Sie mit diesem Kennzeichen Ihren Sommerwagen auch mal bei guten Winterwetter fahren können und den Winterwagen im Sommer, falls der Sommerwagen mal defekt ist. Einer von Beiden würde somit ohnehin abgemeldet in einer Garage/Halle oder Privatgrundstück stehen. Wenn es wirklich alles so eintritt, ist dass die Beste Neuigkeit der Überbezahlten die man kriegen kann.


Gruß

Jens
Wer nicht fähig ist den Blinker seines Kfz´s zu betätigen, dem sollte nich die Erlaubnis erteilt werden sich im Straßenverkehr zu beteiligen!

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calitreter

Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von calitreter »

Moin,

wie ist es denn, wenn die Autos verschiedene Kennzeichen formate haben?

Ich hätte da denn 100er mit dem normalen Kennzeichen, und denn Probe mit dem kurzen US Kennzeichen.

MfG
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peavy
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von peavy »

calitreter hat geschrieben:Moin,

wie ist es denn, wenn die Autos verschiedene Kennzeichen formate haben?
dann bekommst Du kein Wechselkennzeichen :mrgreen:

Gruß, Stefan
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calitreter

Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von calitreter »

hmm, dann muss der Audi wohl ein kleines Kennzeichen bekommen.....
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von isar12 »

Und ich wollt schon mal in die Schweiz auswandern weil die dort ein Wechselkennzeichen haben!!!

Dann kam zum Glück das rote 07 Kennzeichen, aber die Möglichkeiten sind da halt arg beschränkt.

Wir könnten doch einen Bettelbrief an den Verkehrsminister schreiben, dass er sich beeilen soll...?



Ciao
Rudi
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von Frank Ha »

Hi

Als Bettelbrief würde ich das dann nicht bezeichnen.. aber die Idee hät schon was so von wegen... Oldtimer/Youngtimer Freunde würden es begrüßen solche Regelungen zu bekommen...

Also aus meiner Erfahrung ist es immer gut wenn sich viele für ein Thema einsetzen... hatten wir nicht auch schon Petitionen Online? Wäre vielleicht auch nen Möglichkeit...

Ich hät das auch gern für 4 Autos ;) ...

Hoffentlich kriegen die das bis 1.1.2011 tatsächlich gebacken... so richtig nen Gesetzentwurf hat da noch keiner Gesichtet?

Frank
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von peavy »

Hi Jungs und Mädels,

nach dem unser Herr Finanzminister nun angekündigt haben soll, für JEDES mit W-Kennzeichen angemeldete Auto Steuern eintreiben zu wollen kann ich nur sagen, sollte es tatsächlich einem Menschen gelingen, die sprichwörtliche Gier der Finanz- und Versicherungswirtschaft, die bezüglich des W-Kennzeichens mittlerweile Vernunft angenommen hat, noch zu schlagen ? Das wäre dann unser Finanzminister, der sich nicht zu blöd ist, Idee und Sinn des W-Kennzeichens damit vor unser aller Augen ad absurdum zu führen.

Ethik und Intelligenz statt Macht und Gier !

Gruß, Stefan
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von spf2000 »

Wie immer: Mal wieder Volksverarsche seitens der Politik.

Aber es ist ja auch toll, Steuern für Sachen zu verlangen, die nicht oder nur kaum genutzt werden.
Da fließt das Geld ohne zu leistende Gegenleistung.
Bald auch bei GEZ der Fall (Haushaltsabgabe). Auch dort muß man bald sogar zahlen ohne daß man ne Glotze hat.
Es grüßt: Sylvain
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von Phili MC »

Wart ihr wirklich so naiv zu glauben die wollen uns damit was gutes tun? Leute wacht auf, unser Geld ist das was gebraucht wird und es wird mehr überlegt wie man Steuern einnehmen kann als darüber wie man Steuern sparen kann
Wir gehen erst wenn wir Asche sehen...
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Re: Details zum Wechselkennzeichen

Beitrag von isar12 »

Ich hätt eh nur an ein kleines Ablenkungsmanöver geglaubt, das den Staat nicht viel kostet und für wohlwollende Diskussionen in der Presse sorgt.
Damit die Dinge die dem Staat viel Geld bringen uns nicht gar so weh tun.

Ausnahmsweise hätt ich dann mal was davon gehabt. Oder müsste es heißen "haben können"?

Mein Vorschlag mit dem Bettelbrief könnt da auch gegenteilige Wirkung haben.
Wenn die Herren merken dass da viele nur drauf warten rechnen die doch gleich was ihnen da wohl an Steuern entgeht.

Die Versicherungen halte ich übrigens im Fall des Falles für entgegenkommender. Klar, die haben ja auch Wettbewerb.

Ciao
Rudi
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