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ich hatte eigentlich vor meinen 44er mit einem KLR zu bestücken. Nach einigem studieren im Internet hab ich festgestellt das der im Internet angebotene KLR zwar für meinen Motor ist, aber nicht für Quattro zugelassen sein soll. Jetzt meine Frage: Ist das wirklich so, und wenn ja warum. Ist doch schließlich der gleiche Motor. Kann man denn wenn überhaupt etwas machen um auf eine andere Steuer-Norm zu kommen ? Und wenn nicht, was bezahlt ihr für euren Quattro ???
Ach ja, meiner ist Bj.87 und wie oben beschrieben der 2,3E (136PS) Avant, Quattro.
Für Hilfe wäre ich dankbar !!!!!
T4-eltorro79 hat geschrieben:ich hatte eigentlich vor meinen 44er mit einem KLR zu bestücken. Nach einigem studieren im Internet hab ich festgestellt das der im Internet angebotene KLR zwar für meinen Motor ist, aber nicht für Quattro zugelassen sein soll. Jetzt meine Frage: Ist das wirklich so,
Richtig ist das der quattro in der beiliegenden ABE beim Audi 100 nicht erwähnt ist. Der Typ 89 Quattro und B4 Quattro mit dem, mal vereinfacht gesagt identischen Motor/Antrieb steht drin.
T4-eltorro79 hat geschrieben:und wenn ja warum. Ist doch schließlich der gleiche Motor.
Keine Ahnung. Ich vermute einfach mal vergessen.
T4-eltorro79 hat geschrieben:Kann man denn wenn überhaupt etwas machen um auf eine andere Steuer-Norm zu kommen ? Und wenn nicht, was bezahlt ihr für euren Quattro ???
Ach ja, meiner ist Bj.87 und wie oben beschrieben der 2,3E (136PS) Avant, Quattro.
Ich kenne mehrere NF quattros mit KLR verbaut und eingetragen. 176 Euro Steuern inkl. grüner Pakette.
Mike NF hat geschrieben:legal (!) ist da mit euro 2 nichts zu machen
Vielleicht haben die das Quattro bei der Abwicklung der Umrüstung auch nur übersehen.
Gruß Sven
Zuletzt geändert von Sportkombi am 25.09.2009, 12:06, insgesamt 3-mal geändert.
aus Verwertung meines Avant Sportquattro, Baujahr 1990 abzugeben:
- professionell angefertigte A-Säulenverkleidungen mit integrierter Hochtöneraufnahme (mit oder auch ohne Hochtonlautsprecher)
Die Steuern fürn NF 2,3l belaufen sich auf 347,- jährlich. G-Kat mit Euro1/E2 Abgasnorm von Werk aus.
Der Unterschied vom Fronti zum quattro ist die andere Führung der Abgasanlage.
Eingetragene fronti KLR fürn NF "können", müssen aber nicht beantstandet werden.
Wenn man es mal ganz genau nimmt, ist die Eintragung des Prüfers das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Thema: Gefälligkeitsgutachten. Daraus kann (muss aber nicht) ein Strick mit Steuerhinterziehung gedreht werden.
Aber das Thema wurde hier schon vor ner Weile heiss hin- und herdiskutiert.
noch Daily: ´88er B3 Coupé 2,3E
bald Daily: ´90er C3 Avant Comfort 2,3E
Fuhrpark: 200 Avant Turbo Quattro Bj86 MC1 (ABT) S6 C4 Avant Bj97 AAN A6 C4 Avant Quattro BJ97 ABC A4 B5 Avant Quattro Bj97 30V ACK A6 C6 Allroad Bj10 CDYA
Maik hat geschrieben:Die Steuern fürn NF 2,3l belaufen sich auf 347,- jährlich. G-Kat mit Euro1/E2 Abgasnorm von Werk aus.
Der Unterschied vom Fronti zum quattro ist die andere Führung der Abgasanlage.
Eingetragene fronti KLR fürn NF "können", müssen aber nicht beantstandet werden.
Wenn man es mal ganz genau nimmt, ist die Eintragung des Prüfers das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Thema: Gefälligkeitsgutachten. Daraus kann (muss aber nicht) ein Strick mit Steuerhinterziehung gedreht werden.
Aber das Thema wurde hier schon vor ner Weile heiss hin- und herdiskutiert.
Unterm Strich augenwischerei....
Ich geb meine Meineung dazu ab falls mich jemand darauf ankommt, höre ich mir gerne die Gegenseite an was mir nur immer wieder bestätigt dass in D nur "etwas richtig" ist wenn man was auf Papier hat...
Grüße
Woife
MfG
Woife... ...der im Sommer an den Winter denkt - und stets einen Quattro lenkt...
Der eine sagt ja, der andere sagt nein..... Mmmh...... Anscheinend ist es ja irgendwie möglich mit einem KLR in eine ander Steuernnorm zu kommen.. Verstehe halt immer noch nicht warum es nicht gehen soll. Weil der Motor ist ja exakt der selbe wie bei einem Frontantrieb, nur das die Abgasführung wohl wie oben beschrieben eine andere ist. Was steht denn in der ABE. Nur der Fahrzeugtyp, oder auch die Schlüsselnummern ??
also:
der motor ist der gleiche, die getriebeübersetzung ist aber ne andere. theoretisch müssten die automaten auch separat aufgeführt werden. der punkt ist einfach dass hier vergessen wurde das richtig zu beantragen, beim MC geht das nämlich auch mit beiden versionen und einem kaltlaufregler. rein technisch gesehen isses sicher unverständlich aber juristisch eben glasklar: die betriebserlaubnis des kaltlaufreglers gilt nicht für den quattro, punkt.
alle die das machen haben zwar nen prüfer gefunden der die techniche seite vollkomnmen richtiug erfasst hat, sich aber eben trotzdem über geltendes recht hinweg setzt. und genau DA liegt das problem.
das gleiche wäre wenn du nachts mitten im nirgendwo an einer leeren kreuzung auf ein stopzeichen triffst. ziehste einfach weiter und man hält dich an wird zwar jeder einsehen dass da keine sau kam und du das weit genug einsehen konntest. fakt ist aber dass die rennleitung recht hat, das stopzeichen ist ne klare sache, egal wann und wo.
Grüße
der Mike
Ich hab mehr Spaß, als 'ne blinde Lesbe auf'm Fischmarkt.
Hübsche Theorien!!!!
ABER: ein NFQ hat Euro1, egal wie Abgasführung, Getriebeübersetzung etc.
Wenn ich das bei meiner letzten AU richtig gesehen habe, macht der AU-Meßcomputer(oder wie heißt das Dingens?) keinen Unterschied zwischen Fronti/Quattro, was heißen würde, beide müßen die Selben Werte (was ja im Stand gemessen wird >>> zum Thema Getriebeübersetzung) erfüllen.
Der Kaltlaufregler soll jetzt in den ersten 90(?) Sekunden die Leerlaufdrehzahl anheben, damit der Kat eher auf seine Betriebstemp. kommt, so das dieses weder mit KAT, Abgasführung oder Getriebeübersetzung zu tun hat.
Meine Theorie ist, die Hersteller haben den NFQ einfach nur vergessen, oder vernachlässigt da nicht das Massenmodel.
Ob jetzt einige Prüfer ihre kompetenzen überschritten haben, oder dieses in ihrem "Ermessungsspielraum" lag, vermag ich nicht zu sagen.
Dieses wird aber sicherlich auch nie zu prüfen sein, da kein NFQ-Fahrer mit eingetragener Euro2 dieses hinterfragen wird.
@"die Vereinswichser"(Ironie von Mike übernommen ):
Warum tretet Ihr nicht mal an die Hersteller (TwinTec/HJS) heran und fragt als Verein an, weshalb der NFQ nicht in der Betriebserlaubnis steht, bzw. ob der nicht aufgenommen werden kann.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das doch jenes, weshalb Ihr Euch zusammengetan habt: um etwas bei Herstellern, Audi etc. zu erreichen.
Zeitgleich, oder unabhängig davon könnte ja auch das Forum, bzw. betroffene NFQ-Fahrer eine Sammelmail o.ä. an die Hersteller senden, so das die Nachfrage erhöht wird.
Da müßte doch was zu machen sein.
Ich bin lediglich für das Verantwortlich was ich schreibe, nicht für das was andere daraus interpretieren. ASKHOLE: a person who constantly asks for your advice, yet always does the opposite of what you told them
AUDI 100 Bj´88 NF2 Frontkratzer, 3-Gang-Automat Limo in Nautic (ED)
AUDI 100 Bj´89 NF2 Frontkratzer Limo in Steingraumetallic (Der Dicke)
AUDI 100 Bj´89 NF2 Frontkratzer Avant in Weiß (Schneewittchen)
AUDI Cabrio Bj´91 NG Frontkratzer Grünmetallic (Die Wanne)
AUDI A8 Bj´01 3.7 Quattro in Silber (Altherrenbeschleuniger)
oli, wenn du dich mal dran erinnerst was das bei thorsten für ein zirkus war die MC-euro2 durchzupeitschen ...und NF-Q sinds noch viel weniger leute (beim MC waren wenigstens beide fahrerlager betroffen). das steht in keinem kosten-nutzen-verhältnis, sowas für geschätzte 20 leute anzuleiern zumal die die schon ihre illegale euro2 haben sicher nichts anderes mehr verbauen werden, weil das ja auch alles so teuer ist. wurd aber damals auch schon mal hier in der group als umfrage geprüft und wegen "zu wenig interesse" ad acta gelegt
Grüße
der Mike
Ich hab mehr Spaß, als 'ne blinde Lesbe auf'm Fischmarkt.
Typ44 hat geschrieben:Hübsche Theorien!!!!
Meine Theorie ist, die Hersteller haben den NFQ einfach nur vergessen, oder vernachlässigt da nicht das Massenmodel.
Das ist für die Anbeiter eine reine "Kostengeschichte"..., da für jedem Fahrzeugtyp (KBA-Nummer) eine eigene Prüfung erforderlich und damit Kosten verbunden und daher für die Hersteller nur für "Stückzahlen" interessant.
Ich kann mich da auch jedesmal ärgern, wenn ich für (fast) jeden Opel oder VW einen MINI-Kat mit ABE bekomme. Gibt es für Audi aber erst ab C4
Und im Gegensatz zum Kaltlaufregler macht der keine technischen Problemen: ist ja nur ein Stück Rohrleitung mit einem "groben Küchen-Sieb", und bringt für den Geldbeutel steuerlich das Gleiche und kostet in der Anschaffung (inkl. Einbau und Umschlüsselung) so wenig, dass er bei einem 2-Liter-Motor im ersten Jahr kostenneutral ist und sich im ab dem 2. Jahr gelohnt hat...
Typ44 hat geschrieben:Wenn ich das bei meiner letzten AU richtig gesehen habe, macht der AU-Meßcomputer(oder wie heißt das Dingens?) keinen Unterschied zwischen Fronti/Quattro, was heißen würde, beide müßen die Selben Werte (was ja im Stand gemessen wird >>> zum Thema Getriebeübersetzung) erfüllen.
Was hat das jetzt mit Euro1 oder Euro2 zu tun ??
Die AU spiegelt in keinster Weise wieder, welche Abgasnorm ein Fz. erfüllt. Die Prüfabläufe sind komplett verschieden. (z.B. dass ne AU bei warmem Motor gemacht wird, n KLR dann aber ja gar nicht aktiv ist; die Abgasnorm bezieht aber auch den kalten bzw, halbwarmen Motor mit ein).
N.M.W. sind die AU-Grenzwerte für Euro1 bis (min) Eur4 identisch, und dienen lediglich der Kontrolle, ob das System überhaupt noch einigermaßen arbeitet. Ob ein Fz. noch Euro1 oder Euro3 einhält ist mit einer AU nicht feststellbar.
Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
Typ44 hat geschrieben:Wenn ich das bei meiner letzten AU richtig gesehen habe, macht der AU-Meßcomputer(oder wie heißt das Dingens?) keinen Unterschied zwischen Fronti/Quattro, was heißen würde, beide müßen die Selben Werte (was ja im Stand gemessen wird >>> zum Thema Getriebeübersetzung) erfüllen.
Was hat das jetzt mit Euro1 oder Euro2 zu tun ??
So erstmal gar nichts, nur muß ein Fahrzeug Euro 1 haben, um es mit einem KLR in Euro 2 zu bekommen.
André hat geschrieben:Die AU spiegelt in keinster Weise wieder, welche Abgasnorm ein Fz. erfüllt. Die Prüfabläufe sind komplett verschieden. (z.B. dass ne AU bei warmem Motor gemacht wird, n KLR dann aber ja gar nicht aktiv ist; die Abgasnorm bezieht aber auch den kalten bzw, halbwarmen Motor mit ein).
Richtig, hier greift der Kaltlaufregler ein, erhöht den Leerlauf, damit Kat schneller warm wird.
Das kann aber nichts mit der AGA zu tun haben >>> Typ ´89 NG Fronti und Quattro sind beide mit dem selben KLR in die Euro 2 zu bekommen >>> haben auch andere AGA.
André hat geschrieben:N.M.W. sind die AU-Grenzwerte für Euro1 bis (min) Eur4 identisch, und dienen lediglich der Kontrolle, ob das System überhaupt noch einigermaßen arbeitet. Ob ein Fz. noch Euro1 oder Euro3 einhält ist mit einer AU nicht feststellbar.
Ciao
André
Kann ich mir so nicht vorstellen, dann müßte man ja nicht mehr nach Typ und Model unterscheiden, sondern nur noch nach Hubraum, dies übersteigt aber mein Wissen.
@Mike: von Thorstens Aktion habe ich nichts mitbekommen.
Ich bin lediglich für das Verantwortlich was ich schreibe, nicht für das was andere daraus interpretieren. ASKHOLE: a person who constantly asks for your advice, yet always does the opposite of what you told them
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AUDI A8 Bj´01 3.7 Quattro in Silber (Altherrenbeschleuniger)