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Schwarze Rückleuchten verboten?
Verfasst: 14.11.2004, 18:15
von Robbie
Moin moin, eben hab ich mal Sat1 gesehen.
Da wurde gesagt: "Schwarze Rückleuchten sind verboten"
ist das wirklich so?
und wieso sind die treser rückleuchten erlaubt?
mache mir da jetzt schon gedanken: ich habe wirklich noch nie (!) einen wagen mit schwarzen rückleuchten gesehen.
wisst ihr dazu was?
und gleich dazu nochwas:
brauch ich die original papiere für die treserleuchten?
ich hab nur von einem netten user eine pdf datei bekommen, reicht das für den eintrag?
Verfasst: 14.11.2004, 18:22
von jürgen_sh44
tja alsoooo:
nachträglich schwarz lacken ist böse
solche teile ohne e-nummer inbauen ist auch böse
wenn die am audi (treser oder sonstewo) verbaut waren sollte die dir das schon eintragen , kannsch ja vielleicht ncoh ein bild von einem original treser audi mtibringen zum zeigen
...schau dich mal um , gibt schon ein paar leute die mit dunkleren lichtern rumfahren (ich sag jetzt nix von tiefergelegten wummernden bmws mit ausländischer bordbesatzung weil ja auch hier paar mit dunkleren rumfahren

), aber ich mag des net .. da soll hell rauskommen , net licht geschluckt werden...
schwarze Rückleuchten
Verfasst: 14.11.2004, 19:38
von stefan marius
sind natürlich nicht grundsätzlich verboten - wichtig ist das sie das E-Prüfzeichen haben. Gibt ja auch rote Rückleuchten ( z.B. wie sie Paul ausm Forum verkauft ) die zwar genauso aussehen wie die vom V8 - aber eben das Prüfzeichen nicht haben. Wird normalerweise nicht auffallen - aber wenn es jemand ganz genau nimmt und das merkt verliert man die Betriebserlaubnis.
Ob Du die Rückleuchten eintragen lassen musst weiss ich nicht genau - ich denke mal das sie eine ABE haben - also Allgemeine Betriebserlaubnis - dann muss man sie nicht eintragen lassen - aber einen Wisch im Auto dabei haben der dieses bestätigt.
Auf jeden Fall brauchst Du keine Angst mit Deinen Treser-Leuchten haben - wenn die orginal von Treser sind haben die natürlich ein Prüfzeichen .-)
Verfasst: 14.11.2004, 19:56
von Robbie
na dann ist ja gut

jup sind original treser.
wird schon alles gut gehen, ich kenne ja grün weiß wiesbaden

im tv machen sie einen auf strenger ordnungshüter und in wirklichkeit steigen die bei dem wetter nicht aus

Verfasst: 14.11.2004, 21:34
von Jürgen Ende
Hi,
Treser müssen vorgeführt werden. Dafür gibt es eine ABG. Da aber die Treser keine passiven Rückstrahler haben, müssen diese auf die Stoßstange an den in der ABG angegebenen Position montiert werden. Um die ordnungsgemäße Montage zu dokumentieren müssen diese beim TÜV vorgeführt werden.
Deshalb müssen die Treser eingetragen werden.
Außerdem haben die Treser keine Nebelschlussleuchte (Reflektor fehlt, Losch ist da). Eigentlich ist diese bis Ende 1990 auch nicht Pflicht. Da allerdings das Baujahr 1990 immer eine Nebelschlussleuchte hatte, könnte es da Probleme geben.
Gruß
gez. Jürgen Ende
Frage????
Verfasst: 14.11.2004, 22:39
von Inge
Ist das dein 200er auf dem Bild????
Verfasst: 15.11.2004, 18:24
von Robbie
naja mein wagen ist baujahr 89, damit dürfte das thema ja nicht mehr zu machen sein
joa aber wie gesagt, kann ich einfach mit ner ausgedruckten worddatei zum tüv??
von firma treser original ABE Zettel zu bekommen, ist ja "eeeetwas" schwierig
PS: nein, das ist nen wagen von nem freund, von meinem wagen gibt es noch kein bild

200er
Verfasst: 15.11.2004, 21:20
von Ingmar
Ist der Hammer der schwarze 200er 20V,der ist doch von der Firma Ehgartner mit 520 PS oder so???
Terser/Hella erlaubt & bekommst du mit Ausdruck eingetra
Verfasst: 15.11.2004, 22:01
von Vincent
Die schwarzen Treserleuchten und die schwarzen Hella-Leuchten (sind tatsächlich unterschiedlich) sind definitiv erlaubt, und man bekommt sie mit selber ausgedruckten .pdf-Dokumenten eingetragen.
Das ABG-Gutachten hat eine Nummer, unter der eventuell nachgeschaut werden kann, und für die Eintragung genügt dem Prüfer, nachzulesen, was alles beachtet werden muss - also z.B. die Rückstrahler. Die müssen übrigens nicht die original Treser-Teile sein, du kannst auch reflektierende Bären oder Katzen ankleben

(oder rechteckige) - solange sie eine E-Prüfnummer haben. Diese Nummer wird dann mit eingetragen.
Erlaubt sind die Treserleuchten auf allen Typ44, da die Leuchten alle mit ABG hergestellt wurden. Meines Wissens also auch auf späteren Typ44-Baujahren - wenn nicht kann man darüber sicher mit jedem Prüfer reden. Die Vorschrift, dass ab 1990 Nebelschlussluchten (ab Werk) verbaut werden müssen, ist daher nicht durch z.B. eine Nachrüstung einer Nebelschlussleuchte "Nachzuholen".
ABGs (Allg. Betriebsgenehmigungen) sind immernoch für die Eintragung gültig, du kannst, falls du nicht die richtige hast (Treser <-> Hella) gerne bei mir anmailen, ich habe beide als .pdf da.
Ansonsten ist die Eintragung kein Problem, nur schaut der Prüfer darauf, ob die Nebelschlussleuchte ordentlich (Isolation des Steckers...) stillgelegt ist.
Schwarze Leuchten
Verfasst: 16.11.2004, 11:35
von turboquattro
Habe bei meinem 200er seit nun 5 Jahren schwarze Rückleuten verbaut, wurden noch nie vom TÜV muniert.
Verfasst: 16.11.2004, 12:13
von Robbie
also da hab ich jetzt eine frage:
und zwar bei meinen treser (?) leuchten steht außen ganz klein HELLA dran, innen ist jedoch eine eingravur von Treser. was sind das denn nun?
und sind echte treser leuchten (wenn es keine sein sollten) dunkler?
also wird der reflektor auch eingetragen?
shitte, ich finde den sooo häßlich
hätte ihn evtl dann abgebaut

aber *pssssssst*

Verfasst: 16.11.2004, 12:28
von mario avanti
Es ist ne sache wie z.b. Porsche satteln,hinten steht wer den sattel gemacht hat-Brembo.
Also so hat Treser ruckleuchten bei Hella machen lassen.Wen innen Treser draufsteht und ausen Hella sind das auch Treser leuchten

Verfasst: 16.11.2004, 14:18
von Robbie
achso ist das

danke.
ist schon eine feine sache

beim schwarzen auto auch dringend notwendig

Verfasst: 16.11.2004, 14:30
von Jens 220V-Abt-Avant
Tommy hat geschrieben:also da hab ich jetzt eine frage:
und zwar bei meinen treser (?) leuchten steht außen ganz klein HELLA dran, innen ist jedoch eine eingravur von Treser. was sind das denn nun?
und sind echte treser leuchten (wenn es keine sein sollten) dunkler?
also wird der reflektor auch eingetragen?
shitte, ich finde den sooo häßlich
hätte ihn evtl dann abgebaut

aber *pssssssst*

Es sind und waren immer "HELLA"-Leuchten. Treser hatte diese in Auftrag gegeben, in seinem Namen verkauft (anfangs auch noch mit Treserschriftzug im rechten unteren Glas der Mittelblende). Als Treser pleite ging wurden die Teile von Hella weiter vertrieben unter dem eigenen Namen. "Treser" hat sich bis heute als Überbegriff für schwarze Rückleuchten eingebürgert. (es gibt aber natürlich keine Treserrücklichter für nen Golf VI)
Das zu dem Thema, was das Erlaubt angeht:
Alle Bauteile für Autos, die im zubehör gekauft werden können, sind Bauart geprüft, Leuchten haben ein lichttechnisches Gutachten etc. Diese Teile können dann jederzeit verbaut werden, teilweise mit ABE oder eben mit der Auflage der Eintragung.
Verboten ist das selber schwärzen, da sich hier eine Veränderung an einem Bauartgenehmigten Teil ergibt, was zum erlöschen der Betriebserlaubnis des Teils führt.
also erlaubt oder nicht richtet sich nicht nach der Farbe der Leuchten, sondern danach, ob diese geprüft sind oder nicht.
Was die Nebelschlußleuchte angeht, es ist in der Tat so, daß der TÜV wenn er es schnallt, bei Fahrzeugen ab Bj. `90 verlangen kann, eine Nebelschlußleuchte an zu bringen. aber das merkt eigentlich keiner
Gruß
Jens