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Felgenfrage

Verfasst: 28.07.2017, 00:23
von j.r.
Hallole

Habe für meinen Avant heute endlich TÜV bekommen und von daher wieder Ruhe für zwei Jahre!

ABER:

Der Dekraprüfer hatte letzte Woche die Reifengröße und die Felgen bemängelt.

Die Reifengröße 205/60 R 15 ist jedoch serienmäßig eingetragen. Das hat er dann auch verstanden, als er einen Blick in den Fahrzeugschein geworfen hatte. :wink:

Die Felgengröße 7x15 mit ET 37 ist auch serienmäßig eingetragen. Als ich die Felgen in der Größe vor 18 Jahren gekauft habe, bin ich pflichtbewusst zum TÜV und wollte sie eintragen lassen.
Bekam die Auskunft: Nicht nötig, da die Größe schon eingetragen ist, nur die ABE für die Felgen ist mitzuführen.

In den letzten 18 Jahren hat nie ein Prüfer oder auch ein Polizist in einer Kontrolle nach den Felgen gefragt.

Letzte Woche bei der ersten Vorfahrt hatte ich die ABE nicht dabei, also nochmal kommen....
Heute hatte ich sie dabei: Der Prüfer hat sie durchgeblättert und Auflage A01 zitiert, wonach die Felgen auf genügend Bewegungsfreiheit geprüft werden müssten und somit eine Eintragung nötig wäre.
Kann er gleich machen, kostet schmale 40€, oder ich kriege keine Plakette :evil:

Auf den Hinweis, daß die Größe ja schon eingetragen sei und die damalige Auskunft diesbezüglich vom TÜV ging er gar nicht ein....
Da ich nicht dauernd frei nehmen kann wegen TÜV-Prüfungen habe ich halt unter Protest bezahlt....

Heute nachmittag nochmal beim TÜV angerufen und die Sache ausführlich geschildert: Ich habe recht, die ABE reicht aus; da die Felgengröße serienmäßig freigegeben ist für das Auto hätte es der Eintragung nicht bedurft.

Hat halt jetzt schon ein Gschmäckle, die Aktion des Dekraprüfers....

Werde mir überlegen, bei seinem Vorgesetzten mal einen Bericht über die Sache abzuliefern.

Die 40€ sind die eine Sache, schlimmer finde ich die Art und Weise, wie er mich dazu erpresst hat, auf seine Forderung einzugehen.

Habt ihr auch schon Erfahrung gemacht in der Richtung? Gibt es eine Instanz über den Prüforganisationen, z.B. KBA, wo man das ein für allemal abklären könnte?

viele Grüße
Jürgen

Re: Felgenfrage

Verfasst: 28.07.2017, 15:46
von Quattro-Jan
Also ich kenn das auch so dass ziemlich oft die eine Kennziffer (sei es a01 oder wie auch immer) eben drin steht und dann trotzdem zu prüfen ist, meistens , da ich meine Prüfer mehr oder weniger persönlich kenne haben se gemeint sie müssen nicht unbedingt aber bei na Kontrolle kann's Probleme geben, sie selbst könnten auch sagen dass die Felgen bei der hu nicht drauf waren...
Fakt ist nur weil et Durchmesser und breite gleich sind heißt das noch nicht dass die Felge passt, wenn dann sind aber die probleme innerhalb des felgenbetts also Bremssattel im Weg bei Felgen die mehr konkav sind. Wenn du ein Prüfer hast mit dem man reden kann in meinem Fall einer vom TÜV und nicht von DEKRA muss der nur das richtige ankreuzen und die komplett Abnahme mit Felgen und reifen die überhaupt nicht aufs Auto gehören sogar nichtmal ein 100% passendes gutachten( im Gutachten waren 5mm mehr er als die Felgen hatten, hab ihn aber darauf hingewiesen) dann kostet es auch nur noch 20euro

Re: Felgenfrage

Verfasst: 29.07.2017, 10:23
von Ro80-Fahrer
Ich durfte neulich auch unliebsame Erfahrungen mit der DEKRA machen bzw. ein Bekannter von mir, der nen A4 fährt. Bj.1998. da hat die DEKRA tatsächlich die mit Flugrost behafteten Achsen bemängelt. Zwar nur ein geringer Mangel, aber die müssen ja streng genommen auch sofort behoben werden. Die sind doch nicht ganz dicht!!!! Nur weil die Kiste 20 Jahre alt ist. Wenn's es um die rostigen Achsen ginge, dann müsste jeder 4. neuere Wagen mit diesem Mangel zur Werkstatt gebracht werden. Sowas ist wie ich finde reine Schikane! Klar, wenn die Achsen Schalenrost aufweisen oder sogar durchgegammelt sind, dann verstehe ich das ja noch, aber so...?

Re: Felgenfrage

Verfasst: 29.07.2017, 13:10
von Jürgen Ende
Hi,

so eine Diskussion hatte ich in den letzten 35 Jahren des öfteren. Es gibt Prüfberichte, ABG (Allgemeine Betriebsegenemigung), ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und Zulassung nach EU-Richtlinie.
Prüfberichte = Muss immer vom TÜV (West) oder Dekra (Ost) eingetragen werden.
ABG = Muss immer vom TÜV (West) oder Dekra (Ost) eingetragen werden.
ABE = Muss genau gelesen werden. -Ein altes Gerücht behauptet, dass man Teile mit ABE ohne Vorführung einfach verwenden kann. Leider trifft das nur auf Originalteile zu. Manchmal nicht mal darauf.- Meist stehen da kleine Stolperfallen drin und man muss trotzdem vorführen.
Zulassung nach EU-RL = Muss werde Eingetragen noch abgenommen werden.

Diskussionen mit den Prüfern haben meist kaum einen Sinn. Die haben meist eine vorgefasste Meinung und das war's dann.
Ich hatte auch schon mal den Fall, dass sowohlen die Größe als auch die Felge eingetragen war. -Hatte ein TÜV-Prüfer eingetragen.- 10 Jahr später wurde ich von einem anderen TÜV-Prüfer darauf hingewiesen, dass zwar beides eingetragen sein, aber nicht zusammen(?)! Ich habe dann den Prüfer gefragt, was denn der der das eingetragen hat jetzt macht. Der bringt jetzt angehenden Prüfern bei, wie man das macht! Toll.

Also, alles ganz normal.

Gruß
Jürgen Ende

Re: Felgenfrage

Verfasst: 29.07.2017, 13:30
von kpt.-Como
Warum also auf Dikusionen einlassen?
Einfach die nächste Prüfstation anfahren und gut is.

Natürlich sind Prüfer keine GÖTTER,
auch diese unterliegen einer Rechtsform und einer Überwachung bzw. Vorgesetzten oder deren darüberliegende Verwaltungsform.

Re: Felgenfrage

Verfasst: 29.07.2017, 15:25
von j.r.
In dem Fall war es halt so, daß der Prüfer das zum Ende der Untersuchung festgestellt hat. Wenn ich gegangen wäre, hätte ich die HU trotzdem bezahlen müssen. Und bei der nächsten Prüfstelle nochmal. Die volle Gebühr, denn als Nachprüfung hätten die evtl. das gleiche Tamtam gemacht....

Also gespart hätte ich da nix, weder Zeit noch Geld.

Die Prüfinscheniöre sind halt frei in ihren Entscheidungen, da habe ich mich schon erkundigt, ähnlich wie Richter....

Somit wird eine Beschwerde wohl keinen Erfolg haben. Nur bei groben Verstößen wie nachgewiesene Gefälligkeitsgutachten oder Plakette gegen irgendeine Form der Zuwendung, i.d.R. in bar. werden die Vorgesetzten tätig.

Wenn aber Einer nur durch Umsatzsteigerung dafür sorgt, das bei dem Verein auch morgen was Gescheites auf dem Teller liegt, wird keiner deren Chefs tätig....

viele Grüße
Jürgen

Re: Felgenfrage

Verfasst: 29.07.2017, 15:59
von kpt.-Como
Aahh ja. :shock: :roll:
Danke für die Aufklärung. ;)

Re: Felgenfrage

Verfasst: 31.07.2017, 13:43
von jogi44q
j.r. hat geschrieben: Die Felgengröße 7x15 mit ET 37 ist auch serienmäßig eingetragen.
:?:

Hallo,

nur zum Verständnis, sprichst Du hier jetzt vom Typ44 oder einem anderen Fahrzeug ?

Beim Typ 44 ist keine 7x15 ET 37 in der Fahrzeug ABE enthalten

Ansonsten zu den Preisen in BW, Glückwunsch.

In Bayern ist das beim TÜV-Süd alles viel teurer und komplizierter, alle Eintragungen am Fahrwerk werden nur mit Bilderdoku von VA und HA gemacht...

Re: Felgenfrage

Verfasst: 01.08.2017, 18:51
von j.r.
Hallole

In der Tat spreche ich hier von meinem Typ44.
Im Fahrzeugschein ist, wie schon erwähnt, die o.g. Reifengröße und die o.g. Felgengröße eingetragen. Nicht aber ein bestimmtes Rad mit KBA Nummer.
Deswegen dachte ich, das wäre original so. Vielleicht hat aber doch der Vorbesitzer da was eintragen lassen, muß mal den Brief raussuchen, ob da mehr drin steht wie im Schein.
Habe aber den alten Schein nicht mehr, Anfang 2000er kam der Euro2-Kat von HJS rein, da wurde der Schein neu ausgestellt.
Jedenfalls steht das so drin, deswegen ja auch die Diskussion mit dem Dekraprüfer....

viele Grüße
Jürgen