Felgenfrage
Verfasst: 28.07.2017, 00:23
Hallole
Habe für meinen Avant heute endlich TÜV bekommen und von daher wieder Ruhe für zwei Jahre!
ABER:
Der Dekraprüfer hatte letzte Woche die Reifengröße und die Felgen bemängelt.
Die Reifengröße 205/60 R 15 ist jedoch serienmäßig eingetragen. Das hat er dann auch verstanden, als er einen Blick in den Fahrzeugschein geworfen hatte.
Die Felgengröße 7x15 mit ET 37 ist auch serienmäßig eingetragen. Als ich die Felgen in der Größe vor 18 Jahren gekauft habe, bin ich pflichtbewusst zum TÜV und wollte sie eintragen lassen.
Bekam die Auskunft: Nicht nötig, da die Größe schon eingetragen ist, nur die ABE für die Felgen ist mitzuführen.
In den letzten 18 Jahren hat nie ein Prüfer oder auch ein Polizist in einer Kontrolle nach den Felgen gefragt.
Letzte Woche bei der ersten Vorfahrt hatte ich die ABE nicht dabei, also nochmal kommen....
Heute hatte ich sie dabei: Der Prüfer hat sie durchgeblättert und Auflage A01 zitiert, wonach die Felgen auf genügend Bewegungsfreiheit geprüft werden müssten und somit eine Eintragung nötig wäre.
Kann er gleich machen, kostet schmale 40€, oder ich kriege keine Plakette
Auf den Hinweis, daß die Größe ja schon eingetragen sei und die damalige Auskunft diesbezüglich vom TÜV ging er gar nicht ein....
Da ich nicht dauernd frei nehmen kann wegen TÜV-Prüfungen habe ich halt unter Protest bezahlt....
Heute nachmittag nochmal beim TÜV angerufen und die Sache ausführlich geschildert: Ich habe recht, die ABE reicht aus; da die Felgengröße serienmäßig freigegeben ist für das Auto hätte es der Eintragung nicht bedurft.
Hat halt jetzt schon ein Gschmäckle, die Aktion des Dekraprüfers....
Werde mir überlegen, bei seinem Vorgesetzten mal einen Bericht über die Sache abzuliefern.
Die 40€ sind die eine Sache, schlimmer finde ich die Art und Weise, wie er mich dazu erpresst hat, auf seine Forderung einzugehen.
Habt ihr auch schon Erfahrung gemacht in der Richtung? Gibt es eine Instanz über den Prüforganisationen, z.B. KBA, wo man das ein für allemal abklären könnte?
viele Grüße
Jürgen
Habe für meinen Avant heute endlich TÜV bekommen und von daher wieder Ruhe für zwei Jahre!
ABER:
Der Dekraprüfer hatte letzte Woche die Reifengröße und die Felgen bemängelt.
Die Reifengröße 205/60 R 15 ist jedoch serienmäßig eingetragen. Das hat er dann auch verstanden, als er einen Blick in den Fahrzeugschein geworfen hatte.
Die Felgengröße 7x15 mit ET 37 ist auch serienmäßig eingetragen. Als ich die Felgen in der Größe vor 18 Jahren gekauft habe, bin ich pflichtbewusst zum TÜV und wollte sie eintragen lassen.
Bekam die Auskunft: Nicht nötig, da die Größe schon eingetragen ist, nur die ABE für die Felgen ist mitzuführen.
In den letzten 18 Jahren hat nie ein Prüfer oder auch ein Polizist in einer Kontrolle nach den Felgen gefragt.
Letzte Woche bei der ersten Vorfahrt hatte ich die ABE nicht dabei, also nochmal kommen....
Heute hatte ich sie dabei: Der Prüfer hat sie durchgeblättert und Auflage A01 zitiert, wonach die Felgen auf genügend Bewegungsfreiheit geprüft werden müssten und somit eine Eintragung nötig wäre.
Kann er gleich machen, kostet schmale 40€, oder ich kriege keine Plakette
Auf den Hinweis, daß die Größe ja schon eingetragen sei und die damalige Auskunft diesbezüglich vom TÜV ging er gar nicht ein....
Da ich nicht dauernd frei nehmen kann wegen TÜV-Prüfungen habe ich halt unter Protest bezahlt....
Heute nachmittag nochmal beim TÜV angerufen und die Sache ausführlich geschildert: Ich habe recht, die ABE reicht aus; da die Felgengröße serienmäßig freigegeben ist für das Auto hätte es der Eintragung nicht bedurft.
Hat halt jetzt schon ein Gschmäckle, die Aktion des Dekraprüfers....
Werde mir überlegen, bei seinem Vorgesetzten mal einen Bericht über die Sache abzuliefern.
Die 40€ sind die eine Sache, schlimmer finde ich die Art und Weise, wie er mich dazu erpresst hat, auf seine Forderung einzugehen.
Habt ihr auch schon Erfahrung gemacht in der Richtung? Gibt es eine Instanz über den Prüforganisationen, z.B. KBA, wo man das ein für allemal abklären könnte?
viele Grüße
Jürgen