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Wann vollabnahme notwendig

Verfasst: 06.01.2014, 16:38
von FrankSchr
Hallo,
Mein 200- er ist seit mai 2012 TÜV fällig,
aber nicht abgemeldet!
Ist da eine vollabnahme fällig?

Danke für Infos,

vG
frank

AW: Wann vollabnahme notwendig

Verfasst: 06.01.2014, 16:43
von michi356
ich hab letztes jahr meine kawasaki fertig gemacht, die war seit 1996 abgemeldet. Laut unserem Tüv Prüfer gibt es keine Vollabnahme mehr.

Einfach normal Tüv machen, des wars ;)

AW: Wann vollabnahme notwendig

Verfasst: 06.01.2014, 16:45
von michi356
sorry nicht richtig gelesen, denke die Tüv Gebühr wird teurer ausfallen. Hab wegen 6 monaten glaub ich 30,00 euro mehrgezahlt..

Re: Wann vollabnahme notwendig

Verfasst: 06.01.2014, 17:29
von Nordmann111
Genau du zahlst für jeden Monat je nach Anbieter der HU zwischen 5 bis 12 Euro pro überzogenen Monat mehr. ist auch Auslegegungssache des jeweiligen Prüfers... . Also gut zureden hilft (habe mit meinem Anhänger) auch 4 Monate überzogen und war mit 10 Euro mehr dabei.

Re: Wann vollabnahme notwendig

Verfasst: 06.01.2014, 18:29
von Artur-
Völlig Falsch. Es ist NICHT Prüfersache ob und wie viel man mehr zahlt. Ab dem 3. Monat zahlt man 20% der HU gebühr mehr - egal wie lange überzogen und auch nur wenn das Fahrzeug angemeldet ist.

Zur Vollabnahme. Die ist nur fällig wenn man keine Papiere mehr hat und die Fahrzeugdaten beim KBA gelöscht sind (i.d.R. nach 8 Jahren... )

Re: Wann vollabnahme notwendig

Verfasst: 06.01.2014, 19:51
von fleischi
Hallo erst mal,
hast du die org,papiere noch,also den brd brief ist es egal,wie lange der abgemeldet ist,die 8 jahre regelung gibt es nicht mehr.
einfach mit roten brettern zum tüv,abnahme und gut ist.

MFG

André

Re: Wann vollabnahme notwendig

Verfasst: 11.01.2014, 13:21
von der lomp
moin,

wenn der Audi noch angemeldet ist, würde ich ihn schleunigst stilllegen. Auch wenn dieser nicht auf der Straße steht, kann dir ein Bussgeld ins Haus flattern. Bei neuer TÜVung einfach abgemeldet lassen, dann kostets keine Strafe, und es zählt das neue Datum. Ob der Aufschlag dann auch dazukommt, kann ich dir nicht sagen.

Grüsse

de lomp

Re: Wann vollabnahme notwendig

Verfasst: 16.02.2014, 13:00
von FrankSchr
So...,
Tüv hat er wieder (bis 2/16),
Hat etwas mehr gekostet, passt aber schon!

Btw, suche für einen 200-er exclusiv den rechten Kotflügel in guten Zustand oder auch neu!
Die dinger sind scheinbar sehr rar, oder?

Grüsse,
Farnk

Re: Wann vollabnahme notwendig

Verfasst: 16.02.2014, 19:14
von jogi44q
FrankSchr hat geschrieben: Btw, suche für einen 200-er exclusiv den rechten Kotflügel in guten Zustand oder auch neu!
Die dinger sind scheinbar sehr rar, oder?
das kann man so sagen....
neu gibt es dafür gar nichts und bei Gebrauchtteilen aufpassen, das es die richtigen sind

Guckst Du hier klick mich!http://audi100.selbst-doku.de/Main/Flac ... Radl%e4ufe[/longurl]

Re: Wann vollabnahme notwendig

Verfasst: 26.02.2014, 19:59
von Corprus
jogi44q hat geschrieben:
FrankSchr hat geschrieben: Btw, suche für einen 200-er exclusiv den rechten Kotflügel in guten Zustand oder auch neu!
Die dinger sind scheinbar sehr rar, oder?
das kann man so sagen....
neu gibt es dafür gar nichts und bei Gebrauchtteilen aufpassen, das es die richtigen sind

Guckst Du hier klick mich!http://audi100.selbst-doku.de/Main/Flac ... Radl%e4ufe[/longurl]

Omg :shock: ich dachte bis jetzt auch immer es gibt die "glatten" und die "gezogenen" und fertig ...

Ist ja ein scheiß ^^, also ich hätte einen rechten da vom Audi 100 Turbo Quattro Sport. Aber so wie ich das jetzt verstanden habe ist das nicht der den du suchst oder?

mfg