Seite 1 von 1
Kfz aus der Schweiz
Verfasst: 20.03.2006, 10:10
von MacIng
Hallo,
kennt sich einer von Euch mit Autos aus der Schweiz aus? Was muss ich beachten, wenn ich dort ein Auto kaufen will und dann nach Old Germany bringe?
Gruß
Jens
@Jens
Verfasst: 20.03.2006, 10:55
von Remo Arpagaus
Hallo Jens
Meld Dich mal bei Stefan H. hier im Forum. Der hat seinen NF aus der Schweiz nach D verkauft ( Harald Erdt ). Der kann Dir genau sagen, auf was Du achten musst!
Gruss aus der Schweiz
Remo
* User inaktiv *
Verfasst: 21.03.2006, 10:33
von Stefan H.
* User inaktiv *
@Stefan H.
Verfasst: 21.03.2006, 11:23
von Remo Arpagaus
Sali Stefan
Beamte, Beamte, Beamte??????? Richtig, das sind doch die Personen, die während und nach der Arbeit so STRAHLEN!!!
Jetzt aber ganz schnäll wäg.....
Gruess Remo
Verfasst: 21.03.2006, 15:15
von Thomas Graf
@ Remo
ez muesch denn aber gaaaaanz schnell schnauze tief und fersegeld ge, susch schigg der no irend ä verfüegig
Grüessli
* User inaktiv *
Verfasst: 21.03.2006, 15:21
von Stefan H.
* User inaktiv *
Noch ein paar Fragen
Verfasst: 21.03.2006, 22:15
von MacIng
Hallo Stefan,
danke für die ausführliche Antwort. Okay, das mit dem Kaufvertrag, der Unbedenklichkeitserklärung, dem Fahrzeugbrief und dem Satz habe ich verstanden. Soweit so gut. Warum darf die letzte Fahrzeugprüfung nicht länger als ein Jahr alt sein? Gilt das auch, wenn ich das Auto auf einem Trailer transportiere? Abgasdokumente sind wahrscheinlich das gleiche wie bei und die Abgasuntersuchung, richtig?
Gruß
Jens
* User inaktiv *
Verfasst: 21.03.2006, 22:57
von Stefan H.
* User inaktiv *
Re: Noch ein paar Fragen
Verfasst: 21.03.2006, 23:22
von Bastian
MacIng hat geschrieben:Warum darf die letzte Fahrzeugprüfung nicht länger als ein Jahr alt sein?
Das spielt alles für eine Zulassung in D keine Rolle, da für die Zulassung ohnehin ein Vollgutachten (§21) gemacht wird und anhand dieses Gutachtens dann ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt wird. Ich gehe jetzt mal von einem Auto mit EZ vor 1996/97 aus. Ab 1996 gibt es dann das "COC" (Certificate of Conformity, europäische Betriebserlaubnis) und die teure Vollabnahme entfällt.
ACHTUNG:
Bei Importen wird idR. die Schlüsselnummer "ausgenullt", d.h. der Wagen bekommt bei der Zulassung mittels Vollgutachten nicht die Typschlüsselnummern wie sie normal in D erstzugelassenen Autos zugeteilt wurden sondern die TSN wird mit "000000" in die Papiere eingetragen. Das führt dann spätestens bei einer EuroII-Nachrüstung mit KLR oä. zu Problemen, da die ABEs von den Dingern immer nur für die in D üblichen TSNs gelten. Das nachträglich zu ändern, ist ein großer Akt - also bitte gleich beim Vollgutachten auf eine korrekte Zuteilung der TSN achten bzw. den KLR noch vor der Abnahme einbauen lassen.
Ich habe zweimal einen Audi 200 in der Schweiz gekauft und nie Probleme mit der Umschreibung gehabt.
Grüßle,
Bastian
PS: Deutsche "rote Nummern" gelten offiziell in der Schweiz nicht ,also Trailer oder der Schweizer Verkäufer bringt den Wagen bis zur Grenze.
Verfasst: 22.03.2006, 08:24
von Roger_58
weiss jemand wie das aussieht mit Fahrzeugen verschiffen nach übersee, das heisst konkret nach Brasilien? ich will nächstes jahr meinen V8 und den 220 Avant mitnehmen, vermutlich in einem Container.
Ich noch mal
Verfasst: 22.03.2006, 08:55
von MacIng
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
@ Bastian
Ich gehe jetzt mal von einem Auto mit EZ vor 1996/97 aus. Ab 1996 gibt es dann das "COC" (Certificate of Conformity, europäische Betriebserlaubnis) und die teure Vollabnahme entfällt.
Hierzu habe ich noch eine Frage. Da es doch im ein Fahrzeug Bj. 96 handelt, würde mich mal interessieren, wo ich dieses COC herbekomme. Hat das der Besitzer oder muss ich mich an Audi wenden?
Ansonsten fasse ich mal zusammen. Ich brauche:
- Fahrzeugbrief/Fahrzeugbescheinigung
- Kaufvertrag mit relativ günstigem Kaufpreis und dem entscheidenden Satz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung; bekomme ich vom Zoll
Das war's im Grunde, wenn ich das Auto mit dem Trailer hole.
Gruß
Jens
Re: Ich noch mal
Verfasst: 22.03.2006, 10:01
von Remo Arpagaus
MacIng hat geschrieben:Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
@ Bastian
Ich gehe jetzt mal von einem Auto mit EZ vor 1996/97 aus. Ab 1996 gibt es dann das "COC" (Certificate of Conformity, europäische Betriebserlaubnis) und die teure Vollabnahme entfällt.
Hierzu habe ich noch eine Frage. Da es doch im ein Fahrzeug Bj. 96 handelt, würde mich mal interessieren, wo ich dieses COC herbekomme. Hat das der Besitzer oder muss ich mich an Audi wenden?
Ansonsten fasse ich mal zusammen. Ich brauche:
- Fahrzeugbrief/Fahrzeugbescheinigung
- Kaufvertrag mit relativ günstigem Kaufpreis und dem entscheidenden Satz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung; bekomme ich vom Zoll
Das war's im Grunde, wenn ich das Auto mit dem Trailer hole.
Gruß
Jens
Hallo Jens
Meines Wissens kann Dir jeder Markenvertreter das COC ausstellen ( glaub ich ab Jg. 95 kein Prob ).
MFK ( Tüv ) ist nicht für die Einfuhr wichtig, sondern für die Ausfuhr aus CH, weiss nicht warum, wurde ich seinerzeit aber auch gefragt.
Gruss Remo
Re: Zur ursprünglichen Frage...
Verfasst: 22.03.2006, 10:03
von Remo Arpagaus
Stefan H. hat geschrieben:...und damit im Technik-Forum nicht nur immer getratscht wird
Hallo zusammen ( und speziell Herr Hintermeister )
Entschuldige mich in aller Form und Öffentlichkeit für das Getratsche, aber es hat mich grad so überkommen...
Gruss Remo
Hi Jens!
Ich versuche mich zu erinnern wie das ablief bei mir.
Wichtig ist erstmal, dass die letzte Fahrzeugprüfung in der Schweiz noch nicht länger als 1 Jahr her ist. Ferner benötigst Du ein Überführungskennzeichen. Keine Ahnung wie man zu einem solchen in Deutschland kommt. Ich erwarb ein schweizerisches, was problemlos funzte (weil ich den Wagen persönlich überbrachte). Nebst allen Fahrzeugpapieren wie Fahrzeugschein und Abgasdokument benötigst Du unbedingt einen gegenseitig unterzeichneten schriftlichen Kaufvertrag. Denn bei der Ausfuhr nach Deutschland werden 16% MWSt fällig! Wir hatten damals extra für den Zoll einen "fiktiven" Vertrag gemacht mit einer niedrigeren Summe, um MWSt zu sparen. Pass aber auf, dass der Preis nicht allzu tief ist; wenn der Grenzbeamte Verdacht schöpft kannst Du bösen Ärger bekommen!
Auf dem Vertrag muss zudem noch folgender Satz stehen: "Der Ausführer der Ware, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Ware, soweit nicht anderes angegeben, präferenzbegünstigte EG-Ursprungsware ist." Damit wird keine Verzollungsgebühr fällig. Ich gehe natürlich davon aus, dass es sich auch um ein europäisches Auto handelt...
Zuletzt benötigst Du noch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Dir der deutsche Zollbeamte ausstellt. Ohne diese wird die Zulassungsstelle kein Kennzeichen rausgeben.
Klingt alles kompliziert, geht aber mit etwas Zeit- und Nervenaufwand. Im Zweifelsfalle einfach nochmal nachfragen.
Gruss, Stefan H.
Verfasst: 22.03.2006, 11:28
von Bastian
Duplikate des COC gibts in der Tat beim Hersteller, das sollte jeder Händler besorgen können (Fahrgestellnummer). Das Ding wurde irgendwann 1996 eingeführt, kann sein dass es schon eines gibt aber 100% sicher ist das nicht.
Du brauchst den Schweizer "Fahrzeugausweis". Bei Kauf von privat sollten die Personen in Kaufvertrag und Fahrzeugausweis identisch sein

MFK spielt nur eine Rolle, wenn man den Wagen auf eigener Achse ausführen will. Das ist ohnehin Sache des Verkäufers.
@Roger_58
Bezüglich Brasilien kann ich nicht weiterhelfen, ich kenne mich diesbezüglich nur mit Nordamerika aus.
Wenn das Ganze im Rahmen eines Umzugs als Haushaltsgut exportiert wird, sollte es keine Probleme geben. Container ist übrigens tatsächlich ratsam. Das würde ich auch komplett von einer Agentur machen lassen, die Bürokratie in dem Land soll grausam sein. Kenne aber Brasilianer und kann mal fragen.
Verfasst: 22.03.2006, 13:45
von Roger_58
da ich mit einer Brasileira verheiratet bin, habe ich einen Onkel in Brasilien, der Polizeichef ist. Das Ganze beruht dann eben auf Korruptionsbasis, und man muss mit ein Bisschen Geld da und dort einige Papiere erkaufen; ich möchte in diesem Sinne unabhängig sein und es auf legale Art durchziehen, wenn es finanziell im Rahmen bleibt.