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Ich brauche mal euren Rat

Verfasst: 21.12.2004, 18:18
von Andre H.
Hallo!

Habe ja gestern auf dem Nachhauseweg mit meinem 220V ein Reh erwischt.Im Dunkeln hat man so auf den ersten Blick nicht viel gesehen doch heute kam das böse Erwachen :-(

-rechter Scheinwerfer aus der oberen Verankerung gerissen
-dadurch beide Chromzierleisten ein wenig krumm
-Kühlergrill gerissen und oben aus der Halterung gebrochen
-der Kühlergrill hat,wie soll es auch anders sein dem LLK ne nette Falte verpasst,der müsste auch ausgetauscht werden
-Windlauf unterhalb der Zierleiste beschädigt
-die Chromleisten auf der Stoßstange rechts krumm
-Stoßstange Kratzer durch o.g. Zierleiste

Ich war heute schon beim hiesigen Audi-Händler zwecks Kostenvoranschlag und morgen will sich ein Gutachter der DEKRA meinen Wagen anschauen.Will ihn gleich noch waschen damit er nicht so versifft aussieht,bei täglich 60km Arbeitsweg bleibt das leider nicht aus.

Wo ich jetzt Panik vor habe ist daß die Versicherung/der Gutachter den Wagen "totschreibt" aufgrund mangelnder Sachkenntnis des "wahren" Wertes eines gut gepflegten 220V Avant.Einem Bekannten ist neulich auf einem Parkplatz eine Frau hinten rechts reingerollt,kaum Schaden aber der Wagen hat nur noch 450€ Restwert,ist ein 88er 100 NLF mit 1.8l-Motor.Nicht daß mir das gleiche Schicksal blüht... :cry:


Reparieren werde ich den Wagen auf jeden Fall selbst oder ist es sinnvoller,bei den oben beschriebenen Mängeln eine Werkstatt ranzulassen?Für die Zeit der Reparatur würde ich kostenlos einen gleichwertigen Leihwagen bekommen,muß aber nicht unbedingt sein.



Gruß
Andre H.

Vorsicht

Verfasst: 21.12.2004, 18:36
von turbaxel
Hallo Andre,

bitte sei jetzt vorsichtig. Wenn Du den Unfallschaden grundsätzlich ersetzt bekommst, dann solltest Du folgendes beachten:

1. Ab einem vermutlichem Unfallschaden von 500 Euro muss die Versicherung einen unabhängigen Gutachter bezahlen. Der schätzt vielleicht nicht zu Deinen Gunsten, aber auch nicht zu Gunsten der Versicherung.

2. Den Schaden nach Gutachten abrechnen und dann selbst zu reparieren ist absolut zulässig. Egal was die Versicherung Dir erzählen will. Es kann aber sein, dass sich nachher ein anderer Gutachter die korrekte Reperatur ansehen will.

3. Du wirst vermutlich wie von Dir befürchtet feststellen, dass der Unfallwert den Restwert des Wagens übersteigt. Um das zu Vermeiden, bitte auf jedes mit Rechnung belegbar neu verbaute Teil und jedes Sonderzubehör hinweisen. Ausserdem solltest Du darauf hinweisen, dass es sich beim 20V um ein sehr seltenes Fahrzeug in nachweisbarem Sammlerzustand handelt.

4. Du bekommst bei einem seltnenen Fahrzeug 2 Wochen, um Dir gleichwertigen Ersatz zu besorgen. Das wird für einen 20V def. nicht reichen und das solltest Du dem Gutachter auch sagen.

5. Nimm keinen Mietwagen, sondern nimm das Geld. Du bekommst es für ein Fahrzeug ein paar Klassen kleiner, aber es macht trotzdem eine Menge aus.

6. Besporge Dir 10 Angebote für einen 20V und weise nach, dass der durchschnittliche Fahrzeugwert sich weit über Schacke-Wert befindet.

So, dass sollte erstmal reichen!

Viel Erfolg. ;)

P.S.: Es handelt sich um meine Meinung, nicht um eine Rechtsmeratung!

P.P.S.: Siehe auch hier:

http://audi100.selbst-doku.de/index.php ... llschadens

Dank dir,Axel!

Verfasst: 21.12.2004, 18:49
von Andre H.
Da habe ich ja schon viele gute Hinweise bekommen :)

Ich werde gleich noch zur Tanke fahren und den Wagen so gut es geht auf Hochglanz bringen,vielleicht hilft es ja was.

Mit den 500€ und dem unabhängigen Gutachter...naja,Scheinwerfer,LLK(vielleicht???),diverse Kleinteile-da komme ich bestimmt drüber.

Auch der Hinweis mit den vergleichbaren Fahrzeugen ist keine schlechte Idee,kann morgen auf der Arbeit ja mobile.de und autoscout anwerfen.Was ich auch machen werde ist das Sonderheft "Youngtimer" mitnehmen-dort ist der 220V Avant als "Note 2" mit 3300€ gelistet.

Da bin ich ja mal gespannt was morgen bei rauskommt,ich zünde jetzt schon mal `ne Kerze an.


Gruß
Andre H.

Gut achten beim Gutachten...

Verfasst: 21.12.2004, 18:56
von Olli W.
Andre,

ich hab hier zwei Gutachten über meinen Wagen von ähnlichen Bagatellschäden.

Der wiederbeschaffungswert wurde in beiden Fällen mit rund 3000,- (2003) taxiert. Das sollte ja auch beim 20V kein Problem sein.
Mach Abrechnung nach Gutachten (Gutachter, der auch Old- & Yougtimer versiert ist) und repariere selbst. Den Nutzungsausfall bekommst Du nach Vorlage eines datierten Photos (Zeitung mit Datum wie damals bei der RAF & Hans M. Schleyer) von der Versicherung ebenfalls ersetzt. In meinem Fall waren da glaub ich so um die 90,- für 1 oder zwei Tage...

Viel Erfolg!
Olli

Verfasst: 21.12.2004, 19:26
von Bo.
Moin,

ich hatte ein ähnliches Problem nach dem Sturmschaden letztes Jahr:
Zeitwert ca. 800,- €, Schaden 1650,- €.

Nachdem ich dem Versicherungsman erklärt habe, er könne gerne mit dem dreifachen des angesetzten Zeitwertes versuchen, innerhalb von einem Monat einen Avant Quattro Sport zu finden, hat er's eingesehen und die Rechnung freigegeben. Ich habe ihm dazu noch erklärt, dass sich zu dem Zeitpunkt unter ca. 850.000 angebotenen Fahrzeugen bei mobile gerade einmal EINER wie meiner befände und diese Autos eben selten sind.

Gruß
Bo.

Teilkasko-VORSICHT

Verfasst: 21.12.2004, 22:54
von KS1966
Hallo,
hier handelt es sich um einen (Teil-)Kaskoschaden (Wildschaden). Die Versicherung ist Auftraggeber des Schadensgutachtens. Sie wählt den Sachverständigen aus und bezahlt ihn auch.
Bei Kaskoschäden gibt es keinen Nutzungsausfall.
Anders beim Haftpflichtschaden. Hier ist der Geschädigte der Auftraggeber des Gutachtens. Der Geschädigte soll so (mit Geld oder Leihwagen) gestellt werden, als hätte es keinen Schaden gegeben.
Gruß
Karsten

Verfasst: 21.12.2004, 23:17
von d.heynke
Jepp da muss ich zustimmen.
Bei TK-Schäden gibt es keinen Leihwagen.

Abrechnen nach Gutachten ist hier die beste Wahl. Bedenke aber, dass dann die Märchensteuer entfällt.

beste Grüße
Danny

Verfasst: 21.12.2004, 23:34
von Andi
noch eine argumentationshilfe könnte das aktuelle sonderheft von oldtimermarkt, "youngtimer-preise" bieten....da liegen die autos deutlich über schwacke....

20V limo note 2/3/4: 3200/1800/900
20V avant note 2/3/4: 3300/1900/1000

bestand anfang 2004: limo ca 1600, avant etwas über 400

es handelt sich also um ein seltenes, ehemaliges topmodell von audi mit einem neupreis von rund 90.000DM

Verfasst: 22.12.2004, 07:06
von rose
Noch einen Tipp von mir.
Es gibt bei Haftpflichtschäden die Regelung, dass du 30% über dem Restwert reparieren darfst, wenn der Wagen in eien Werkstatt geht zum Instand setzen. Wie das jedoch bei TK-Fällen ist? Keine Ahnung.

Grüße Tim

Verfasst: 22.12.2004, 22:41
von Andre H.
Hallo!


Der Gutachter der DEKRA hat sich heute morgen meinen Wagen angeschaut,komischerweise nicht nur die Stelle mit dem Schaden,nein...ich kam mir bald vor wie bei ner Zollkontrolle auf der Suche nach Drogen.Von allen Seiten fotografiert,den Innenraum penibel gechecked etc.Morgen früh teilt er mir das Ergebnis mit-was mich stutzig machte war,daß ich ihn darauf hinweisen mußte daß es sich bei dem beschädigten Kühler nicht um den Wasser-,sondern um den LLK handelt,was ich jetzt davon halten soll,keine Ahnung :?

Am Nachmittag klärte sich auch aus meiner Sicht der Grund seines Besuches auf.Der Herr,der mir bei Audi den Kostenvoranschlag gemacht hatte,teilte mir das Ergebnis mit:ca.1300 Euro.Sein Kostenvoranschlag lag auch bereits gestern Nachmittag meiner Versicherung vor,wie er mir versicherte.Und er staunte nicht schlecht daß der Gutachter bereits heute Morgen da war.Die Versicherung war bei der Höhe des Schadens bestimmt stutzig geworden und hat gleich "ihren" Gutachter von der Leine gelassen.Wenn die mich abzocken wollen,dann..... :evil:


Zum MwSt-Abzug der Summe bei Selbstreparatur haben mir heute 2 Bekannte erzählt daß die Versicherungen dieses nur bei Vorsteuerabzugsberechtigen Personen(Gewerbe)machen dürfen,sie versuchen es dennoch gerne,dieses allen Kunden zu erzählen.Weiß jemand von euch vielleicht mehr darüber?


Werde morgen mal berichten,was der Gutachter so für Vorstellungen hat...



Gruß
Andre H.

Verfasst: 23.12.2004, 11:37
von André
Hmmm, für mich scheint das alles noch den mehr oder minder normalen Gang zu gehen.

Die KVA-Summe scheint mir nicht unrealistisch, sowas wie Zierleisten summiert sich ja schnell, und wenn sie kaputt sind, sind sie kaputt, das wird auch der Gutachter so sehen müssen.

Dass er so schnell da war ... morgen ist Heiligabend und vieleicht will er danach ne Woche Urlaub machen ? ;)
(oder anders gesagt: wenn man was sofort erledigen kann, sollte man es sofort tun... schöne Zeitmanagement-Weisheit)

Dass er den Wagen insgesamt inspiziert, würde ich nun darauf zurückführen, dass er eben den tatsächlichen Zeitwert gut ermitteln muss/will; die Sonderausstattungen recht detailiert aufzuführen gehört wohl zum Standardprogramm, hatte ich auch mal.

Normal würde ich denken, dass sich Dekra, Tüv, usw. gar nicht leisten können, "unneutrale" Gutachten auszustellen.

mit dem LLK: wohl das übliche Problem, keiner kann alle Fz kennen, und in der Karosse vermutet halt kaum jemand einen so aufwendigen Motor.
Spätestens beim Zusammenstellen der Teile hätte es ihm selbst auc auffallen sollen, da werden ja die bekannten Programme für verwendet.
(nebenbei: vermutlich ist der reguläre Kühler doch sogar teurer als der LLK, oder ? ;) )

Zur MWST:
M.W.n. bezieht sich das nicht auf vorsteuerabzugberechtigte, sondern sogar eher genau gegenteilig auf "normale" Endkunden/Privatleute.

Die Argumentation (wie man sie selten liest (weil die meisten es nicht verstanden haben), aber wohl (leider) verstanden werden muss):
Sowohl bei den Arbeiten als auch bei den Teilen, für die eine ordnungsgemässe Rechnung ausgestellt wird, werden 16% des Betrages an das Finanzamt abgeführt, d.h. diese 16% bekommt real weder der Geschädigte noch die Werkstatt, die Versicherung zahlt sie an den Staat.

Wird nun in Eigenarbeit und/oder mit Privat gekauften Teilen repariert, wird keine MWST an den Staat abgeführt, d.h. die 16% "Mehrkosten" entstehen nicht.
D.h. die beim Geschädigten verbleibende Versicherungssume wenn die MWST abgezogen wird, ist dieselbe, wie wenn zunächst mit 16% ausgezahlt wird, aber diese ans Finanzamt weitergehen.
Daher darf die Versicherung eben die 16% abziehen, soweit ich weiss (und es auf der Basis auch nachvollziehen kann, hoffe, es war verständlich formuliert).

Sobald man Rechnungen hat, in denen der Aussteller die MWST ausweist (und damit dokumentiert, dass er sie ans FA abführen wird), kann man diese gezahlte MWST dann auch von der Versicherung (nach)fordern.
Dies sollte dann auch z.B. für beim Verwerter gekaufte Gebrauchtteile gelten.

Ciao
André