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200 20V mit nach Kanada nejmen
Verfasst: 09.06.2009, 15:59
von firsttime
Hallo,
da im August die Auswanderung nach Kanada ansteht, habe ich nach langen hin und her "wahrscheinlich" beschlossen meinen 200 20V mitzunehmen.
Die Frage ist nun wo bekomme ich ein Certificate of Conformity kurz COC her,das verlangt nämlich der Zoll.(Englische Übersetzung vom deutschen Brief,Sinngemäß)
Habe die Audi AG schon angeschrieben die konnten mir leider nicht helfen ,ehergesagt sagte die Dame zu mir ich müsste mich an den Importeur wenden der nach Kanada die Audis ausgeliefert hat, nur wer das ist konnte sie mir auch nicht sagen.
Was das vielleicht jemand von euch.
Danke schonmal und Gruß Alex
Verfasst: 09.06.2009, 16:12
von Uwe
Hi,
mir fällt spontan das kanadische Konsulat ein. Die müssten dir helfen können.
und das hier
Verfasst: 09.06.2009, 21:39
von Bastian
hier steht alles, inkl. Kontaktdaten.
http://www.tc.gc.ca/roadsafety/safevehi ... /index.htm
CoCs gibt es erst ab Bj. 1996. Für Deinen 20V gibt es sowas gar nicht. AoA (Audi of America) hat NULL Infos - da gibt es ebenfalls keinerlei Hilfestellung.
Mit Autos die nicht mehr Serie sind wie Deiner geht sowieso gar nichts.
Von jemand, der sowas auch mal machen wollte, dann aber aufgegeben hat:
Lass den Wagen hier, und kauf Dir "drüben" wieder einen (der 20V läuft in in NAR als "1991 Audi 200") . Das Angebot ist in etwa mit dem hierzulande vergleichbar, es gibt eine Fangemeinde und die Preise für guterhaltene Exemplare sind vergleichbar mit den hiesigen, beim derzeitigen $-Kurs eher günstiger.
Grüssle,
Bastian
Verfasst: 10.06.2009, 02:17
von firsttime
Servus,
erstmal danke für die Antworten.
Werde mich morgen mal durch die Seiten kämpfen.
So wie jetzt mein Wissensstand ist ( vor dem durchlesen der Seiten),kann man als "Einwanderer"Autos oder Moppeds einführen, nur wenn die Fahrzeuge jünger wie 15 Jahre sind bekommt man sie nicht angemeldet.
Älter als 15 Jahre sollte man ein COC haben.
Habe auch schon bei einem Versicherer geschaut und wie Bastian schon schrieb wird der Audi als "Audi 200 Quattro" geführt.
Wie lief das denn bei den 20V die ab Werk nach NAR gekommen sind?
Gruß Alex
Verfasst: 10.06.2009, 08:05
von Bastian
Autos die offiziell importiert wurden, haben ein CMVSS/FMVSS "statement of compliance" Papier, das bestätigt, dass das Fahrzeug allen Vorschriften entspricht - ähnlich wie das was dann 1996 in Europa als CoC eingeführt wurde.
AoA wird Dir diese Bestätigung für ein europäisches Auto allerdings nicht geben. Die FINs von NAR-Audis haben eine andere Nomenklatur als hierzulande (statt WAU ZZZ 44x.. WAU Fxx 44x), so dass es auch auf den ersten Blick erkennbar ist dass da was nicht passt.
Die NAR-Ausführungen unterscheiden sich in einigen Punkten technisch von den EU-Varianten (wenigstens sind die Stossfänger identisch):
- andere Abgasreinigungsanlage (bei einem regelkonformen Import muss die gesamte Kat-Anlage gegen original und neu getauscht werden!)
- anderes KI mit idiot light für den Kat
- andere Aussenspiegel
- Standheizungen sind verboten und müssen komplett entfernt werden falls vorhanden
- andere Scheinwerfer und Beleuchtungseinrichtungen, 3. Bremsleuchte (damit andere Hutablage)
- die gesetzlich vorgeschriebenen passiven Sicherheitseinrichtungen müssen vorhanden sein: Kniepolster unter dem Armaturenbrett und ein SRS ("supplemental restraint system") für alle Fahrzeuge mit Baudatum ab dem 01.04.1989. Ab dann trat die Airbag-Pflicht in Kraft. Hat Deiner einen Airbag? Nachrüsten unmöglich, jedenfalls offiziell.
Gibt sicher noch mehr, aber das sind so die groben Punkte.
Kontaktier die lokalen Zulassungsbehörden in der Provinz wo der Wagen zugelassen werden soll. Ontario hier:
http://www.mto.gov.on.ca/english/dandv/ ... tcan.shtml
Grüssle,
Bastian
edit: präzisierungen...
Verfasst: 10.06.2009, 16:04
von Bastian Preindl
Hi,
gibt es bezüglich dieser Kniepölster weitere Infos? Das ist ja sehr, sehr interessant!
Danke und lG
Bastian
Verfasst: 10.06.2009, 17:04
von Bastian
Das ist nichts besonderes und beschränkt sich beim NFL-Typ44 genau wie beim V8 auf den Einsatz von etwas dicker geposterten Blenden unterhalb des Armaturenbretts. Die bei ROW-Fahrzeugen dort eingesetzte Ablage entfiel leider ersatzlos. Hat seinen Grund in den US-Bestimmungen zur passiven Sicherheit - soll Knieverletzungen verhindern. Und weil die NHTSA damals wie heute davon ausgeht, dass Insassen nicht angeschnallt sind beim Crash braucht man halt leistungsfähigere Polsterung.
So sieht das aus:
Auf der Beifahrerseite ist es noch weniger auffällig; ich glaube sogar dass die Teile identisch sind.
Grüssle,
Bastian
Verfasst: 11.06.2009, 03:04
von firsttime
Servus,
ich muß schon sagen Bastian in der Sache bist du ja Profi.
Denke das mit dem Airbag ist das absolute K.O. Kriterium,leider.
So wie die Sache aussieht ,laß ich es einfach bleiben, die Gefahr ist einfach zu groß ihn net angemeldet zu bekommen, und als Blumentopf ist er zu groß und auch zu teuer.
Ich danke dir für die ganzen Infos, das mit den Spiegel, Rückleuchten Scheinwerfer hab ich gewusst nur die Airbag Sache leider nicht.
Gruß Alex