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Tageszulassung??
Verfasst: 25.11.2008, 11:32
von TurboMicha
Moin Moin,
weis jemand ob es Tageszulassungen gibt? und was würde das kosten?
Gruß Micha
Verfasst: 25.11.2008, 11:40
von Sinner motorS
Grüß dich Micha!
Die Frage ist berechtigt, denn ich hab auch aus verschiedenen Ecken gehört das es alternativ zum Kurzzeitkennzeichen ( 5 Tage ) auch abweichend welche mit zb nur 3 Tagen gibt.
Allerdings wurde dass das letzte Mal beim holen von Kurzzeitblechen verneint.
Bin mir also nicht sicher wie es dann kommt das manche von nur 3 Tagen sprechen.
Entweder gibts da keine einheitliche Regelung oder aber es war schlichtweg eine falsche Info.
Also zumindest auf der Zulassungsstelle in Gera/Thüringen und Reutlingen/BaWü bekommste nur welche für 5 Tage und das mit ca. 80 Teuronen für Versicherung und nochmal ca. 15 Teuronen für Kennzeichen!
Verfasst: 25.11.2008, 12:30
von inge quattro
Mahlzeit,
kurze Frage zu den Kurzzeitkennzeichen, ich hatte das noch nie, werde es aber evtl. demnächst mal brauchen...
Muß das Fzg. dazu TÜV und ASU haben und muß alles eingetragen sein, oder ist das egal so wie bei einer 06er ?
Gruß
Thorsten
Verfasst: 25.11.2008, 12:54
von Toffie
Moin
eine von den üblichen 5 Tagen abweichende Regelung bei Kurzzeitkennzeichen ist mir nicht bekannt. Genaueres erfahrt Ihr sicher auf dem Internetauftritt der für Euch zuständigen Kommunalbehörde.
Zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigt man einen gültigen Personalausweis, eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherungsdeckungskarte sowie ca. 30 Euro. Von den Fahzeugdaten ist nur die Fahrzeug-Identnummer im zum Kurzzeitkennzeichen gehörenden Fahrzeugschein einzutragen. Für das Auto braucht man keine gültige HU oder AU nachzuweisen, es muß aber verkehrssicher sein. Sonst wird es im Falle eines Knalles möglicherweise ziemlich teuer...
Grüße
Christoph
Verfasst: 25.11.2008, 13:00
von jogi44q
Kurzzeitkennzeichen sind (außer "roter Nummer" von Werkstatt), die
einzige Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug "zu bewegen".
Gültigkeitsdauer 5 Tage, es wird nur die Fahrgestelnummer eingetragen.
Ohne gültige TÜV und AU ist ein Fahrzeug heute nicht mehr normal
"zulassungsfähig".
Also mit Kurzzeitkennzeichen TÜV und AU machen, dann erst Zulassung normal möglich.
Für Kurzzeitkennezichen braucht es natürlich eine Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
Gruß Jörg
Verfasst: 25.11.2008, 13:10
von inge quattro
Danke, genau um die Info gings mir.
Kosten tut es dann 80€ Versicherung, 30€ Bearbeitungsgebühr und 15€ für die Schilder, zusammen dann 125€, richtig?
Gruß
Thorsten
Verfasst: 25.11.2008, 13:26
von Toffie
inge quattro hat geschrieben:Danke, genau um die Info gings mir.
Kosten tut es dann 80€ Versicherung, 30€ Bearbeitungsgebühr und 15€ für die Schilder, zusammen dann 125€, richtig?
Also zumindest bei der Versicherung meines Vertrauens (HUK) wird der Betrag für das Kurzzeitkennzeichen mit dem folgenden Versicherungsbeitrag verrechnet, wenn das Auto max. 4 Wochen später zugelassen wird.
Grüße
Christoph
Verfasst: 25.11.2008, 15:58
von Jens 220V-Abt-Avant
Wenn Du das Fahrzeug nachher eh auf Dich zulassen möchtest, dann reicht eine ganz normale Doppelkarte sowie die zuletzt zum Fahrzeug gehörenden Kennzeichen völlig aus. Damit darfst Du zum TÜV fahren ohne Kurzzeitkennzeichen, sogar der TÜV-Prüfer darf damit eine Probefahrt unternehmen. Es muß allerdings auf direktem Weg zum TÜV gefahren werden (oder alternativ zur Werkstatt, welche den TÜV durchführt), wenn Du beim Einkaufen 50 Meter neben der Piste entdeckt wirst gibts Ärger.
Willst Du vorher selbst noch Probefahrten machen, bleibt wieder nur das Kurzzeitkennzeichen.
Grüße
Jens