Bezugsquelle superweisse H4

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André
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Beitrag von André »

@Fabian: Joa, würd ich so sehen:

STVZO:
"§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden."

"§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - .... - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. ..."

"§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein,..."

Ciao
André
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Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
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jürgen_sh44
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Beitrag von jürgen_sh44 »

bissl offtopic, aber bei unserem globus baumakt gibts grad das 2er pack
XENON
MEGA WHITE
halogen H4

für 8,88euro


...gingen wohl für den normalpreis net weg...


edit: mir is grad eingefallen wie bei meinem einfach bodenlicht geht :D :D motorraumbeleuchtung in Blau.. in den deckel .. bei mir is soviel luft, da kommt noch genug an den boden :D


edit2:

wenn ich da beim BMW x5 von nem Kumpel mitfahre.. wegen der Helleigkeit .. also ich verstehe nicht,dass das stvzo konform ist .. liegt wohl an der wattzahl begrenzung, net an der helligkeitsgrenze..
weil das ist bei normallicht so hell wie meins bei fernlicht, nur net so weit...
und fernlicht kann man schon als Flakscheinwerfer mit kinoformat bezeichnen..

da ja der aber auch höher ist .. möchte ich sonem x5 net an der ampel gegenüberstehen nachts, oder an ner hubbeligen straße.. weil das !muß! blenden , weil der ja auch noch höher ist....


mir ist übrigens auch aufgefallen, dass ich von neuen autos viel stärker geblendet werde als von alten... entweder ich werd alt, oder da ist die entwicklung in die falsche richtung unterwegs.. wie bei nebelscheinwerfern... wer braucht die eigentlich so wie se gedacht sind wirklich .. ich hatte bisher 2 mal nebel, mit nebelschlußlicht...
und da wäre nebellicht ok gewesen, aber mehr gesehen hätte man nicht...


edit: das mit dem "es darf nicht blenden" ist wieder son wischiwaschi satz

der opa (und öfters auch ich) ist schon bei normalem licht geblendet, der coole typ mußunbedingt mit bläulichem nebler+hauptlicht rumfahren

und ottonormaldepp hat die scheinwerfer eh immer falsch eingestellt...
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Gruß
~Jürgen

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André
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Beitrag von André »

Jürgen SH44 (PsiQ) hat geschrieben:edit: das mit dem "es darf nicht blenden" ist wieder son wischiwaschi satz
Ähm, dieses pauschale "darf nicht blenden" bezieht sich nur auf die Begrenzungsleuchten ("Standlicht") (und dürfte sehr viel strenger auszulegen sein, als bei den Scheinwerfern).

Für die Scheinwerfer gibts hingegen recht genaus Defintionen, wie es sein muß. (der Interessierte sucht sich das selber im §50 STVZO raus, der Rest will es eh nicht lesen ;) ).
Soweit ich das im Überfliegen sehe, gibt es dabei für Fernlicht nur eine MINDEST-Leuchtstärke.
Das Problem bei den neuen Scheinwerfern: man kann die Dinger sehr genau herstellen und damit die hell-dunkel Grenze (Abblendlicht) sehr exakt festlegen. Früher war eben alles so dunkel, dass es auf jeden Fall über der Grenze nicht blendete/zu hell war, und dann aber auch darunter erstmal nicht.
Jetzt holt man unterhalb der Grenze eben genauso viel raus, wie beim Fernlicht, nur kappt man eben exakt an der Grenze ... wer nun unter die Hell-Dunkel-Grenze "rutscht" hat halt verloren ....

Ciao
André
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typ44_20V

auch mal was schreiben wil

Beitrag von typ44_20V »

also:


ich hab seit ca 1 Jahr Vision +50 Birnen drin, gefiel/gefällt mir seit dem sehr gut.
Seit ca einem 1/4 Jahr hab ich Relais dazwischen, zwar nicht so, wie die angebotenen Sätze, sondern direkt von der Lima abgegriffen und dann direkt vor den SW verbaut bzw in einer 0815 Elektroabzweigdose.
Konsequenz: gute 10% höhere Spannung an der Glühlampe.

Und jetzt hab ich auch endlich neue Streuscheiben, die ich zu den neuen Reflektoren verbauen werde um dann hoffentlich aus meinem 44er das geilste orginal Licht rauszukitzeln was so geht.

Es sei denn es gibt tatsächlich noch bessere Glühlampen.

Was ich jedenfalls sagen wollte: Die Hardware um die Glühlampe sollte jawohl das a+o sein, sprich einwandfreie Reflektoren und Streuscheiben im Team mit maximal anliegender Spannung.
Dann kann man mit der Glühlampe nur noch den I-Punkt etwas aufpu(i)mpen :D

Daher Empfehlung: Keine 100W Birnen rein, sondern für etwas mehr Knippen den SW überholen und sich dann an der Lichtausbeute erfreuen.

EDIT:

Nach dem Überfliegen des §50 hnisichtlich Begrenzungsleuchten nach vorn habe ich für mich geschlussfolgert, dass beleuchtet Blinker (beim 100er) in gelb/orange nicht zulässig sind (musste ich leider auch schon am eigenen Leib erfahren) jedoch weiss beleuchtete Blinker schienbar unkritisch.
Kann da jemand was zu sagen?
Hatte das bei mir schon soweit, dass ich sowohl orgi Standlicht als auch die Blinker Standlichter per Schalter zu und abschalten konnte.
Mag die US Optik, die modernen Wegelagerer á la Helmut und Bruno allerdings nicht so :evil:

In diesem Sinne
oLLi
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siegikid
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blind.....

Beitrag von siegikid »

hallo leute, :? ich muß sagen, es wundert mich, das ihr euch über lichtausbeute beschwerd(ich glaub, so schreibt man das).
ich persönlich fahre ordentliche Osram o. Philips -birnen in einem 200er
Scheinwerfer mit nicht neuen streuscheiben und reflektoren. Die Relaissteuerung hab ich selbst gebaut, war vor 15 jahren auch schon ein alter hut. Bin damit aber eigentlich zufrieden, andere Fzge Passat 32B oder Typ 85 q waren da noch schlechter. irgendwo ist da auch eine preis/leistungs grenze wenn es darum geht, das optimum rauszuholen. Man sollte auch nicht vergessen, das es sich bei unseren fahrzeugen um über 20 jahre alte technik handelt. Diese ganze teilweise illegale technikmeierei kostet doch nur viel geld und ist vom ergebnis teilweise fragwürdig. Wer ordentliche teile verwendet, auch nagelneue scheinwerfer, mit aktuellen "Birnen", und ordentliche Kontaktstellen, steht glaube ich schon ganz gut da. Und man muß das ganze ja auch nicht übertreiben, blender gibts auch so schon genug.
mit toleranter Lichthupe grüßt euch siegi aus ni
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André
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Re: auch mal was schreiben wil

Beitrag von André »

Typ44_2.0 hat geschrieben:EDIT:Nach dem Überfliegen des §50 hnisichtlich Begrenzungsleuchten nach vorn habe ich für mich geschlussfolgert, dass beleuchtet Blinker (beim 100er) in gelb/orange nicht zulässig sind (musste ich leider auch schon am eigenen Leib erfahren) jedoch weiss beleuchtete Blinker schienbar unkritisch.
Kann da jemand was zu sagen?
Im Prinzip richtig, weisse "Stand"lichter im (gelb leuchtenden) Blinker wären nach §51 (50 ist für die Scheinwerfer ;) ) eine mögliche Lösung.

Probleme im konkreten Fall wird man dann aber vermutlich trotzdem kriegen und zwar wegen :
"§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.....",
da man ja i.d.R. dann daran rumschnitzt.

Ciao
André

PS: google ist mit 762000 zu 4460 "Stimmen" für "beschwert" statt "beschwerd" (und mein Sprachgefühl stimmt dem zu ;) )
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Mike NF
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Beitrag von Mike NF »

also ich habe mit meinen blinkern (siehe bild unten) bisher noch keine probleme gehabt. auf einem lehrgang in hilden (ja, da wo die polizeischule ist) konnte ich genau zwei tage nach dem einbau den ersten test machen. die polizei gab sich zufrieden mit der begründung der us-beleuchtung (dazu angepasstes V8 heck ....zweifadenbirnen in beiden nebelschlussleuchten) und die funktionstüchtigkeit und erkennbarkeit des blinkers. die jungs waren sehr freundlich und sahen keine bedenken. was der tüv dazu sagt seh ich nächsten monat *gggggg*
Gruß
Mike
P.S.: das mit der us-beleuchtung war glaub ich etwas als notlüge aus den fingern gesaugt wenn ich mal zurückdenke *gggggggggggggg*
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typ44_20V

Beitrag von typ44_20V »

Hi Mike,

hatte es genauso wie du, mit ner extra Standlichtlampe in den Blinkern und wie gesagt, alles einzeln schaltbar.
Bin allerdings auch oft halt nur mit den beleuchteten Blinkern gefahren, weil meiner Meinung nach ne schicke Optik ist.
Fanden die Sherrifs allerdings nicht und haben mich dann irgendwann mal rausgezogen.
Sind dann beide aufn Parkplatz raufgefahren, hab dann schnell die Schalter richtung normal gestellt und die Jungs haben sich gewundert wo denn nun das Licht geblieben ist.
Allerdings haben die auch mit Nachdruck gesagt, dass das ja nicht in Ordnung sei und vor allem nicht erlaubt.
Naja, dann war ich irgendwann mal bei Heiko W in Kuhstedt und hab da günstig n Satz weiße Blinker mitgenommen und seit dem hab ich auch die Kabel für die ganze Schose wieder rausgezogen.
Allerdings brennts immer noch etwas unter den Nägeln das wieder reinzubauen....

Da fällt mir grade noch einer ein: Warum sind teilweise die NSW unterschiedlich beschaltet???
Kann die NSW bei mir nur mit Abblendlicht einschalten, mein Cousin im NF Avant kann auch mit Standlicht und NSW fahren.
Bin zwar ansich keiner der dann immer so mit Standlich und NSW fährt aber es interessiert mich schon, warum es da sone Unterschiede gibt.
Übrigends mein RT ist ein Comfort und sein NF ist ne Buisness Variante. Hat das da schon was mit zu tun?
Nebel waren bei beiden Original drin.
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Beitrag von Robbie »

ist nicht fahren mit nebelscheinwerfern innerorts verboten???

sehe ich häufig, daß leute mit licht (denke mal ist nebelscheinwerfern) unter den hauptscheinwerfern rumdüsen.

sieht zwar cool aus, blendet auch nicht aber legal?!
meine da mal in der fahrschule was anderes gelernt zu haben :roll:

und zum beitrag über mir:

waaaaaaaaas?
da kann was nicht stimmen. es wird sogar empfohlen bei nebel das abblendlicht auszuschalten und nur mit nebelscheinwerfern und standlicht zu fahren. dadurch verringert sich die eigenblenigkeit.
Olli W.
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Beitrag von Olli W. »

ist nicht fahren mit nebelscheinwerfern innerorts verboten???
Sofern man keinen 3er/5er BMW fährt, ist das Fahren mit NSW innerorts verboten. ;)

Zumindest durfte ich für dieses Vergehen schon 10,- Verwarngeld berappen.

Wie das allerdings mit der Coming Home Funktion bei z.B. der DB E-Klasse, die beim Öffnen der Türen automatisch die NSW einschaltet, aussieht, weiss ich nicht. Scheint aber legal zu sein, da Fahrzeug nicht fährt...???

Nein im Ernst, Fahren mit NSW nur ausserorts erlaubt.
Das gleiche gilt für NSL und dann auch nur unter 50m Sicht und mit höchstens 50km/h.

Gruss,
Olli
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Beitrag von André »

Olli W. hat geschrieben:Nein im Ernst, Fahren mit NSW nur ausserorts erlaubt.
Das gleiche gilt für NSL und dann auch nur unter 50m Sicht und mit höchstens 50km/h.
Ähh, wo steht das denn?

§17 STVO:
"(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."

.... ich sehe da nix von innerorts/ausserorts...

Ciao
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Beitrag von Robbie »

wahrscheinlich eher unglücklich ausgedrückt. bei nebel dürfen sie an (wenn es so dichter nebel ist) aber selbst außerorts bei dunkelheit dürfen sie NICHT an (wenn kein nebel da ist)...
dunkelheit alleine zählt nicht.
aber etwas schwachsinn, es macht doch die straße nur heller !
und wenn man aus 500 m einen sieht schnell aus und dann wieder an.
so großes problem dürfte das ja nicht sein.

es gibt auch die mittagsruhe wo man nicht rasenmähen darf aber wenn das nächste haus erst in 10 km entfernung ist, störts auch keinen. auch wenns verboten ist =)

noch ist man mensch und kein §-reiter :D
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