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Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 02.10.2015, 22:44
von quattrostar
So nun nochmal weil ich zu blöd bin ein Thema aufzumachen:grin:
Da die Winterreifen Saison los geht wollte ich mal fragen ob ihr 16er stahlfelgen drauf habt? Würde gern auf 205/55r16 gehen wenn ich schon mal neue kaufen muss. Felgen hätte ich aber bin mir nicht sicher ob es zulässig ist. So wie meine infos sind kann man nur 15 fahren ausgenommen s4 bzw s6. Wisst ihr genaueres oder Fahrt ihr auch solche Größen legal? G

Gruss Marcel
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Re: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 02.10.2015, 23:20
von Eyk H.-J.
Also ich fahre 205 55 16 aufn 220V.
Soweit mir bekannt sind die zulässig.
Bei der HU habe ich bisher keine Probleme gehabt.

AW: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 02.10.2015, 23:57
von quattrostar
Hmm ok aber wo steht das das die zulässig sind?!
Die vom s6 bzw s4 sind ja glaube auch 225/50 16.
Wollte mir das eigentlich sparen mir eine stahlfelge mit einzelabnahme eintragen zu lassen, nur weil bei mir als kleinste Größe 195/65 r15 drin steht.
Gibt es da kein offizielles freigabeschreiben von audi oder so?
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Re: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 03.10.2015, 10:07
von kpt.-Como
Da hilft nur Einzelabnahme wenn die Rad/Reifen Kombi nicht eingetragen ist.

Allerdings fahre ich auch 8x16 mit 205/55 16 auf dem 20V.
Diese Saison noch.
Danch sind die größeren dran 225/50 16.
Etwas grenzwertig die schmalen Reifen. :wink:

Re: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 03.10.2015, 11:54
von André
Hm,hm ... war erst am überlegen, ob ich mich auf diese Eisfläche wagen will ;)

ich denke, hier gibt es 2 Aspekte, die es Dir ermöglichen könnten, die gewünschten Räder zu fahren:

a) Besorg Dir von Audi (oder ggf. im Netz; für den 44er ist das im Rahmen des 44er-Portal irgendwo verfügbar, beim C4 weiß ichs nicht), die vollständige Auflistung (ABE) der für den Typ freigegebenen Rad/Reifenkombinationen.
Je nachdem, wie dort formuliert ist, kann man nämlich durchaus auch für andere Modellausstattungen vorgesehenen Größen verwenden, sofern sie freigängig und tragfähig genug sind.
(schwierig sind Größen bei den explizit sowas steht wie "nur mit Verbreiterung der Abdeckungen" (Kotflügel), da muss man dann was verändern; aber Größen, die z.B. nur groß sind wegen größerer Bremsen, sind damit nicht zwingend für kleinere Bremsen ausgeschlossen. Oft stehen dann manche Größen eben auch allg. zugelassen für bestimmte Motorisierungen, obwohl sie in manchen davon ab Werk nicht so geliefert wurden.)

b) Früher galt das Prinzip, dass nur erlaubt ist, was explizit eingetragen wurde (bzw. mit eintragfreier ABE nachgewiesen werden kann, dass für exakt den Wagen vorgesehen/erlaubt).
Im Zuge der neuen Papiere ("Zulassungsbescheinigungen") und da dort ja im Regelfall nur noch eine und zwar die kleinste Größe überhaupt aufgeführt wird, hat sich das etwas verändert.
Verkürzt könnte man sagen: erlaubt ist, was eintragungsfähig wäre.
Man kann es wohl sogar so sehen, dass im Zweifel/Streitfall die Grünen bzw TÜV nachweisen müssen, dass ein Rad NICHT erlaubt ist (also quasi ne Beweislastumkehr).

In der Praxis kann sich hier natürlich das Problem auftun, dass n Grüner nach dem klassischen Weg verfahren will, und evtl. sogar stillegen will. Das darf er aber nicht, da allg. eine Stillegung vor Ort nur bei nachweislicher Gefahr für den Straßenverkehr zulässig ist, nicht (mehr) wenn etwas möglicherweise nicht ganz den Vorschriften entspricht, aber eben keine Gefahr darstellt. Eine Mängelkarte ist dann möglich.
Ggf. bleibt also n kleines Risiko auf ne Ordnungswidrigkeit, wenn man keine explizite EIntragung hat, die meisten Räder müssten aber durchgehen.

(... etwas anders mag es aussehen, bei Rad/Reifen-Kombis, speziell auch mit Tieferlegungen, die nicht offensichtlich passen, sondern an die Grenzen des Machbaren gehen. Dort kann man wohl verlangen, dass im Vorfeld eine unabhängige Stelle die Freigängigkeit und gefahrlose Verwendbarkeit prüft und bestätigt (Also Tüv-Abnahme, o.ä.))

Also, es ist schon ne Eisfläche, aber allzu dünn ist das Eis nicht ;)

Ciao
André

Re: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 03.10.2015, 12:03
von CarstenT.
205/55/16 steht mit in der ABE...

AW: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 04.10.2015, 15:17
von quattrostar
André hat geschrieben:Hm,hm ... war erst am überlegen, ob ich mich auf diese Eisfläche wagen will ;)

ich denke, hier gibt es 2 Aspekte, die es Dir ermöglichen könnten, die gewünschten Räder zu fahren:

a) Besorg Dir von Audi (oder ggf. im Netz; für den 44er ist das im Rahmen des 44er-Portal irgendwo verfügbar, beim C4 weiß ichs nicht), die vollständige Auflistung (ABE) der für den Typ freigegebenen Rad/Reifenkombinationen.
Je nachdem, wie dort formuliert ist, kann man nämlich durchaus auch für andere Modellausstattungen vorgesehenen Größen verwenden, sofern sie freigängig und tragfähig genug sind.
(schwierig sind Größen bei den explizit sowas steht wie "nur mit Verbreiterung der Abdeckungen" (Kotflügel), da muss man dann was verändern; aber Größen, die z.B. nur groß sind wegen größerer Bremsen, sind damit nicht zwingend für kleinere Bremsen ausgeschlossen. Oft stehen dann manche Größen eben auch allg. zugelassen für bestimmte Motorisierungen, obwohl sie in manchen davon ab Werk nicht so geliefert wurden.)

b) Früher galt das Prinzip, dass nur erlaubt ist, was explizit eingetragen wurde (bzw. mit eintragfreier ABE nachgewiesen werden kann, dass für exakt den Wagen vorgesehen/erlaubt).
Im Zuge der neuen Papiere ("Zulassungsbescheinigungen") und da dort ja im Regelfall nur noch eine und zwar die kleinste Größe überhaupt aufgeführt wird, hat sich das etwas verändert.
Verkürzt könnte man sagen: erlaubt ist, was eintragungsfähig wäre.
Man kann es wohl sogar so sehen, dass im Zweifel/Streitfall die Grünen bzw TÜV nachweisen müssen, dass ein Rad NICHT erlaubt ist (also quasi ne Beweislastumkehr).

In der Praxis kann sich hier natürlich das Problem auftun, dass n Grüner nach dem klassischen Weg verfahren will, und evtl. sogar stillegen will. Das darf er aber nicht, da allg. eine Stillegung vor Ort nur bei nachweislicher Gefahr für den Straßenverkehr zulässig ist, nicht (mehr) wenn etwas möglicherweise nicht ganz den Vorschriften entspricht, aber eben keine Gefahr darstellt. Eine Mängelkarte ist dann möglich.
Ggf. bleibt also n kleines Risiko auf ne Ordnungswidrigkeit, wenn man keine explizite EIntragung hat, die meisten Räder müssten aber durchgehen.

(... etwas anders mag es aussehen, bei Rad/Reifen-Kombis, speziell auch mit Tieferlegungen, die nicht offensichtlich passen, sondern an die Grenzen des Machbaren gehen. Dort kann man wohl verlangen, dass im Vorfeld eine unabhängige Stelle die Freigängigkeit und gefahrlose Verwendbarkeit prüft und bestätigt (Also Tüv-Abnahme, o.ä.))

Also, es ist schon ne Eisfläche, aber allzu dünn ist das Eis nicht ;)

Ciao
André
Naja das eis ist schon sehr dünn! Zwecks ABE wollte ich ja hier fragen ob so jemand was hat in seinen Archiven, naja bei Audi nachzufragen ist ja immer so eine sache, ich gehe mal davon aus das man dort gleich eine abfuhr erteilt bekommt.

Das die kleinstmögliche Rad/Reifen kombi eingetragen ist, ist ja klar.
Das mit den Grünen bzw jetzt blauen Ordnungshütern hab ich schon durch mit meinen 18er MAM s-line felgen.
Der Wagen wurde stillgelegt bzw entzug der abe.das nennt sich abstrakte Gefahr. Nach langen hin und her mit der Zulassungsstelle und briefverkehr mit Artern plus gang zum Gericht konnte ich die sache abwenden, der Polizist der zeuge war ist sehr enttäuscht gewesen als sie es fallen lassen haben aber ok zurück zum Thema.
Sowas muss ich nicht wieder haben. Am Ende hat man mehr ärger und aufwand nur weil man sich nicht ganz an die regeln gehalten hat.





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AW: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 04.10.2015, 15:19
von quattrostar
CarstenT. hat geschrieben:205/55/16 steht mit in der ABE...
Hast du die zur Hand bzw es irgendwie schriftlich? Wäre ja klasse, wenn die mich anhalten kann ich ja schlecht sagen das hat einer im Forum gesagt.

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Re: AW: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 04.10.2015, 16:21
von André
quattrostar hat geschrieben:Das mit den Grünen bzw jetzt blauen Ordnungshütern hab ich schon durch mit meinen 18er MAM s-line felgen.
Der Wagen wurde stillgelegt bzw entzug der abe.das nennt sich abstrakte Gefahr. Nach langen hin und her mit der Zulassungsstelle und briefverkehr mit Artern plus gang zum Gericht konnte ich die sache abwenden, der Polizist der zeuge war ist sehr enttäuscht gewesen als sie es fallen lassen haben
Wie lang ist n das her ?

Wie gesagt, nach meinem Kenntnisstand, muss eben seit einigen jahren eine konkrete Gefährdung benannt werden, um Stillzulegen, nicht nur ein "möglicherweise könnte, weil ja nicht abgenommen, dann bei Wind von Nord-Ost und 37,4 Grad, sich das Felgenhorn evtl. verziehen ... man weiß es ja nicht".

Dass man in der Praxis trotzdem zumindest Diskussionen haben kann, habe ich ja angesprochen. Letztlich wurde es aber ja - wie Du schreibst - auch bei Dir fallengelassen, was für mich in Umkehrung heisst, dass die Stillegung eben eigentlich nicht zulässig war.
Mit der Erfahrung kann ich aber gut nachvollziehen, dass Du es absolut wasserdicht haben willst.

... unter dem Aspekt, stellt sich für mich dann die Frage, ob es sinnvoll ist, überhaupt irgendwas anderes als die Originalräder zu fahren; speziell, wenn Du ja ne Einzelabnahme halt auch vermeiden willst.

ich glaube, ich hatte meine Infos damals aus dem verkehrsportal.de, evtl. findest Du dort noch die passenden Infos inkl. der (von mir ja nicht gebrachten) Verweise auf Urteile und Vorschriften, die man dann ausgedruckt nem Grün-Blauen ggf. vor den Latz knallen könnte.

Ciao
André

Re: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 04.10.2015, 19:57
von kpt.-Como
Ich kann solche Diskusionen nicht verstehen.
Wenn man es haben und legal fahren will, ABE oder Freigabegutachten , oder, oder.
Dann eintragen lassen so ist jegliche Gefahr oder Diskusionsgrund beseitigt.

AW: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 04.10.2015, 23:38
von quattrostar
André hat geschrieben:
quattrostar hat geschrieben:Das mit den Grünen bzw jetzt blauen Ordnungshütern hab ich schon durch mit meinen 18er MAM s-line felgen.
Der Wagen wurde stillgelegt bzw entzug der abe.das nennt sich abstrakte Gefahr. Nach langen hin und her mit der Zulassungsstelle und briefverkehr mit Artern plus gang zum Gericht konnte ich die sache abwenden, der Polizist der zeuge war ist sehr enttäuscht gewesen als sie es fallen lassen haben
Wie lang ist n das her ?

Wie gesagt, nach meinem Kenntnisstand, muss eben seit einigen jahren eine konkrete Gefährdung benannt werden, um Stillzulegen, nicht nur ein "möglicherweise könnte, weil ja nicht abgenommen, dann bei Wind von Nord-Ost und 37,4 Grad, sich das Felgenhorn evtl. verziehen ... man weiß es ja nicht".

Dass man in der Praxis trotzdem zumindest Diskussionen haben kann, habe ich ja angesprochen. Letztlich wurde es aber ja - wie Du schreibst - auch bei Dir fallengelassen, was für mich in Umkehrung heisst, dass die Stillegung eben eigentlich nicht zulässig war.
Mit der Erfahrung kann ich aber gut nachvollziehen, dass Du es absolut wasserdicht haben willst.

... unter dem Aspekt, stellt sich für mich dann die Frage, ob es sinnvoll ist, überhaupt irgendwas anderes als die Originalräder zu fahren; speziell, wenn Du ja ne Einzelabnahme halt auch vermeiden willst.

ich glaube, ich hatte meine Infos damals aus dem verkehrsportal.de, evtl. findest Du dort noch die passenden Infos inkl. der (von mir ja nicht gebrachten) Verweise auf Urteile und Vorschriften, die man dann ausgedruckt nem Grün-Blauen ggf. vor den Latz knallen könnte.

Ciao
André
Ähhhh nicht mal ein jahr.......
Nee das hatte nix damit zu tun das die Beamten nicht recht hatten sondern das ich zum sonntag angehalten wurden bin und ich aber gerade in der nähe meiner arbeit war (opel-Service Werkstatt) bzw tüvprüfstelle 8-) und meine 18er mam plus platten nicht eingetragen waren plus fahrwerk das zwar abgenommen worden ist, ich aber keine unterlagen mit hatte. Bin also auf den direkten weg zur Prüfstelle gewesen wenn du verstehst. Es wurde deswegen fallen gelassen da sie mir nicht das Gegenteil beweisen konnten. Trotzdem stand ich dann vorm Richter und hatte ärger mit Zulassungsstelle usw. Das muss ich nicht nochmal haben, hab da auch schon zu jugend zeiten einiges durch und genug kohle hingeblättert und Punkte gefangen.

Wie gesagt das wird unter abstrakter Gefahr so gemacht wenn du so einen dienstgeilen jungen spritzer hast.

Wenn niemand hier was handfestes hat fahr ich die kleinen pellen weiter und gut.
Hätte ja sein können das jemand so eine Freigabe für den C4 hat.




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Re: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 05.10.2015, 08:10
von quattro-Lenker
Versteh jetzt das Problem nicht so ganz.

Bei mir sind die 205er eingetragen. Hilft dir eine Briefkopie vllt weiter?

AW: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 05.10.2015, 12:50
von quattrostar
205/55R16 sind bei dir eingetragen? Wenn es die Größe ist wäre ne Kopie echt klasse:grin:

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Re: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 20.10.2015, 02:07
von scotty10
Mojn Mojn,

Soweit ich mich erinnern kann sind die 16"-Felgen bei mir im Kfz-Brief vom C4 eingetragen.

Im Fahrzeugschein steht ja aus Platzgründen eh' nicht alles drin.

Frage: Warum sollte eine Anfrage dazu bei AUDI negativ ausfallen ?
Kann mir nicht vorstellen, warum es da
- Standard-Fahrwerk vorausgesetzt -
eine Absage geben sollte.(???)

Re: Wintereifen bzw Räder 16er?

Verfasst: 20.10.2015, 02:18
von scotty10
Mojn Mojn,

Nochmal kurz zur Eröffnungs-Frage des Threads zurück.

205/55 R16 als Winter-Reifen auf'm C4 (?)
Warum soll das nicht gehen ?

Sommer-Reifen kannst in der Grösse doch auch fahren.
*nachdenkend-am-Kopf-kratzen-tu*