Hm,hm ... war erst am überlegen, ob ich mich auf diese Eisfläche wagen will
ich denke, hier gibt es 2 Aspekte, die es Dir ermöglichen könnten, die gewünschten Räder zu fahren:
a) Besorg Dir von Audi (oder ggf. im Netz; für den 44er ist das im Rahmen des 44er-Portal irgendwo verfügbar, beim C4 weiß ichs nicht), die vollständige Auflistung (ABE) der für den Typ freigegebenen Rad/Reifenkombinationen.
Je nachdem, wie dort formuliert ist, kann man nämlich durchaus auch für andere Modellausstattungen vorgesehenen Größen verwenden, sofern sie freigängig und tragfähig genug sind.
(schwierig sind Größen bei den explizit sowas steht wie "nur mit Verbreiterung der Abdeckungen" (Kotflügel), da muss man dann was verändern; aber Größen, die z.B. nur groß sind wegen größerer Bremsen, sind damit nicht zwingend für kleinere Bremsen ausgeschlossen. Oft stehen dann manche Größen eben auch allg. zugelassen für bestimmte Motorisierungen, obwohl sie in manchen davon ab Werk nicht so geliefert wurden.)
b) Früher galt das Prinzip, dass nur erlaubt ist, was explizit eingetragen wurde (bzw. mit eintragfreier ABE nachgewiesen werden kann, dass für exakt den Wagen vorgesehen/erlaubt).
Im Zuge der neuen Papiere ("Zulassungsbescheinigungen") und da dort ja im Regelfall nur noch eine und zwar die kleinste Größe überhaupt aufgeführt wird, hat sich das etwas verändert.
Verkürzt könnte man sagen: erlaubt ist, was eintragungs
fähig wäre.
Man kann es wohl sogar so sehen, dass im Zweifel/Streitfall die Grünen bzw TÜV nachweisen müssen, dass ein Rad NICHT erlaubt ist (also quasi ne Beweislastumkehr).
In der Praxis kann sich hier natürlich das Problem auftun, dass n Grüner nach dem klassischen Weg verfahren will, und evtl. sogar stillegen will. Das darf er aber nicht, da allg. eine Stillegung vor Ort nur bei nachweislicher Gefahr für den Straßenverkehr zulässig ist, nicht (mehr) wenn etwas möglicherweise nicht ganz den Vorschriften entspricht, aber eben keine Gefahr darstellt. Eine Mängelkarte ist dann möglich.
Ggf. bleibt also n kleines Risiko auf ne Ordnungswidrigkeit, wenn man keine explizite EIntragung hat, die meisten Räder müssten aber durchgehen.
(... etwas anders mag es aussehen, bei Rad/Reifen-Kombis, speziell auch mit Tieferlegungen, die nicht offensichtlich passen, sondern an die Grenzen des Machbaren gehen. Dort kann man wohl verlangen, dass im Vorfeld eine unabhängige Stelle die Freigängigkeit und gefahrlose Verwendbarkeit prüft und bestätigt (Also Tüv-Abnahme, o.ä.))
Also, es ist schon ne Eisfläche, aber allzu dünn ist das Eis nicht
Ciao
André