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Xenon beim 96er A6?

Verfasst: 15.10.2008, 10:18
von turbopapa
Ich möchte mir demnächst einen A6 Avant zulegen, und habe ein Angebot bekommen. Eins macht mich stutzig: der hat Xenon. Das kann doch nicht original sein, bzw auch nicht zugelassen, oder? Da braucht man doch eine Reinigungsanlage!

Verfasst: 15.10.2008, 10:26
von cabriotobi
Xenon hatte in den frühen Jahren immer eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage, war auch Pflicht

Teils gab es dann aber von Audi Faceliftmodelle, die Xenon und keine SRA mehr hatte, warum auch immer

Verfasst: 15.10.2008, 12:20
von turbopapa
Ich habe den Wagen auch noch nicht persönlich gesehen, erst am Samstag. Woran erkenne ich, ob es original ist?

Verfasst: 15.10.2008, 13:41
von cabriotobi
Anhand der Fgst-Nr. und einem Anruf beim Freundlichen ;-)


Is zumindest das einfachste ;-)

Verfasst: 15.10.2008, 18:23
von mr.polisch
ruf am besten beim tüv an und sag das der xenon hatt
und bestimmt unberechtigt damit rum fährt.
sowas kann mann.doch nicht dulden. hört mal

usw.
beim C4 gab es xenon als extra zu bestellen.zu 90 % S .modelle s6
auch ohne reinigungs anlage.blabla.
scho ab 93 circa.
ich fahr auch damit.

Verfasst: 15.10.2008, 18:26
von Mike NF
malin66 hat nen perlmutten S4 mit xenon und ohne SRA, den könnteste mal anhauen. den hatte ich mir in nackenheim letztes jahr deswegen auch argwöhnisch beguckt

Grüße

der Mike

Verfasst: 15.10.2008, 19:37
von mr.polisch
und so sieht das aus.
Bild

Verfasst: 16.10.2008, 00:17
von turbopapa
Wahrscheinlich kann man es auch sehen, bzw erkennen, ob sowas selber nachgerüstet wurde oder nicht. Wäre es ein Problem, das zurückzurüsten? Ich habe noch nie ein Xenonsystem von näherem gesehen.

Verfasst: 16.10.2008, 09:22
von Mario20v
Wenns gepfuscht ist würde man es sehn wenn die Hoschspannungsleitung rauskommt wo es werksseitig nicht hingehört.

Verfasst: 16.10.2008, 12:05
von turbopapa
Ich habe eben mit einem Ing vom Tüv Nord gesprochen, folgendes:

1. Es MUß eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein,
2. Es MUß eine automatsche Leuchtweitenregulierung haben (also nicht der Drehregler im Fahrzeug).

Also Punkt 1 kann man sicherlich mit eigenen Mitteln erfüllen. Bei Punkt 2 bin ich mir da nicht so sicher. Oder gibt es Nachrüstsätze? Wenn ja, was kostet sowas? Ist der Einbau schwer?

Verfasst: 16.10.2008, 13:53
von Mario20v
Wenn die Xenonscheinwerfer von Werk aus drin sind,
sind diese auch eingetragen in den Papieren,
zu der Zeit war die LWR noch nicht vorgeschrieben,
also brauchste nicht.

Verfasst: 16.10.2008, 18:28
von mr.polisch
Mario20v hat geschrieben:Wenn die Xenonscheinwerfer von Werk aus drin sind,
sind diese auch eingetragen in den Papieren,
zu der Zeit war die LWR noch nicht vorgeschrieben,
also brauchste nicht.
sind nicht eingetragen.
bei keinen auto egal was für bj.egal ob die alten
C4 s4 s6
bmw 750
benz 500
alle bis bj 98......
lass es drin und freu dich.
und flicht ist es nur ab ende 98 oder jünger

Verfasst: 16.10.2008, 18:50
von Bjoern
Doch es kann original sein,habe hier Noch den Nachtrag zur ABE als PDF bereit liegen.ansonsten E-mail addy per PN wenn es jemand braucht.

Verfasst: 16.10.2008, 21:33
von imusch
Mein S6 Plus Bj. 96 hat auch Xenon. Xenon war beim S6 Plus serienmäßig drin. Es war keine LWR und keine Scheinwerferreinigungsanlage (konnte man als Extra bestellen) vorgeschrieben. Und in den Papieren ist auch nichts eingetragen.

Gregor

Verfasst: 17.10.2008, 01:29
von turbopapa
Der A6, den ich im Auge habe, ist EZ 1996. Ich habe mal gegoogelt, und das hier gefunden:

Leuchtweitenregelung
Seit 1998 fordert die ECE-Regelung R48, dass die Leuchtweite der Scheinwerfer aufgrund unterschiedlicher Fahrzeugneigung bei verschiedenen Belastungszuständen ausgeglichen wird. Dies dient vor allem dazu, eine Blendung des Gegenverkehrs zu vermeiden und stets eine ausreichende Leuchtweite zu erreichen. Bei Halogenscheinwerfern darf diese Leuchtweitenregulierung(LWR) manuell erfolgen, für Xenonscheinwerfer ist eine automatische Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Aus diesem Grund bietet Automotive Lighting drei Varianten der Leuchtweitenregelung an:

Manuelle Leuchtweitenregelung
Diese Art der Leuchtweitenregelung ist für Halogen-Scheinwerfer vorgeschrieben. Der Fahrer stellt über ein Einstellrad die Scheinwerfer je nach Beladungszustand ein. Eine starke Fahrzeugneigung wird somit kompensiert. Als Stellelement werden meistens elektrische Motorantriebe eingesetzt, die bei Automotive Lighting in Reutlingen, Venaria, Malaysia und Sosnowiec gefertigt werden. Dieser LWR Motor der 3. Generation ist ein standardisiertes Element und wird innerhalb des Scheinwerfers verbaut.

Automatische Leuchtweitenregelung
Bei Scheinwerfern mit Gasentladungslampen ist eine automatische Leuchtweitenregelung vorgeschrieben. Achssensoren erfassen den Neigungswinkel der Karosserie. Aus den Sensorsignalen berechnet dann ein elektronisches Steuergerät die Korrektur der Scheinwerfereinstellung. Diese erfolgt durch die Stellmotoren.

Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob es die Ausnahme gab, vor 1998 Xenon ohne LWR und Reinigungsanlage zu fahren.

Außerdem habe ich rausgefunden, daß auch der Scheinwerfer selbst (bzw das Streuglas) für Xenonlicht zugelassen sein muß. Erkennbar an der Kennzeichnung DC (Abblend), DR (Fern), oder DC/R (Bi).

PS: Der A6 hat auch dieses klobige 3-Speichen S-Line-Lenkrad drin. Ist das alles so ok? Ich meine wegen dem Airbag...

Verfasst: 17.10.2008, 01:37
von Mike NF
turbopapa hat geschrieben:
Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob es die Ausnahme gab, vor 1998 Xenon ohne LWR und Reinigungsanlage zu fahren.

audi und die quattro-gmbh hatten die ja offensichtlich, als privatmann is das so ne sache mit dem prüfer. wenn du vorlegen kannst dass du exakt die selben bedingungen wie z.B. am S6+ aufweist, könnte das klappen.
das problem bei nachrüst-xenon ist fast immer (!!) dass zwar LWR und SWR vorhanden sind bzw leicht zu realisieren sind aber eben die scheinwerfer in den seltensten fällen eine bauartfreigabe für gasentladungslampen besitzen. einzig beim E30 geht das ricjhtig gut, da aut man die scheinwerdfer vom E32 rein, den gabs mit xenon. am C4 geht das prinzipiell ja auch, das würd ich mit einem tüv-menschen vorher durchsprechen

Grüße

der Mike

Verfasst: 17.10.2008, 08:07
von Mario20v
Nichtmal im S6+ waren die eingetragen?
Das schokiert mich jetzt doch,
ich war der Überzeugung das das Eingetragen sei.
Grade weil es damals was neues war,
da könnte jeder Cop dir an den Karren pinkeln,
wenn er dir böses will.

Hatten die E34 vereinzelnd nicht auch Xenon?

Verfasst: 17.10.2008, 11:13
von André
Das scheint ja doch reichlich Verwirrung zu geben...
Ich versuche mal n par Fälle zu unterscheiden, so dass es vielleicht zur Klärung beiträgt.

a) nach ´98 ist bei Neuwagen SRA und aLWR vorgeschrieben, also müssen die Fz. das ab dann haben. Wenn es ab Werk drin ist, muss es nicht unbedingt in den normalen Papieren auftauchen, es reicht in der Allg. ABE des Herstellers (im Fz-Schein steht ja auch nicht extra drin, dass der Gurt zugelassen ist, oder die Scheibenwischer der Norm entsprechen)

b) vor ´98 war ne Zulassung ohne SWR und aLWR möglich. Wenn dies ab Werk so bestellt war, steht das auch in der allg. Fz-ABE mit drin, und daher auch wieder nicht unbedingt nochmal extra im Fz-Schein. So ne Zulassung gilt auch immer noch. (ggf. müssen die Grünen dann ei passenden Infos beim KBA anfordern)

c) es scheint mir denkbar, dass bei Fz. wo es Xenon als Sonderausstattung gab, diese dann im Fz-Schein auch extra beschrieben wird. Ähnlich wie z.B. die (optionale) Dachreling oder die Kindersitzbank beim Avant.

d) aufgrund von b) war es nach ´98 ne zeitlang möglich, Wagen von vor ´98 auch ohne SRA und aLWR mit Xenon nachzurüsten (sofern es eben n passendes, zugelassenen System gab; das muss immer Vorraussetzung sein, damit es überhauot möglich ist) und das eingetragen zu bekommen.

e) m.W.n. gab es so etwa ´01 nochmal ne Verschärfung, die besagt, dass eben eine Nachrüstung ohne SRA und aLWR gar nicht (mehr) möglich ist, für keine Baujahre; auch nicht bei Fz. die es ab Werk als Sonderausstattung so gab.
der Fall b) bleibt aber wegen Bestandsschutz erhalten, bei Fall d) bin ich nicht ganz sicher, bleibt vermutlich auch gültig. Aber dieselbe Nachrüstung ist nach dem Zeitpunkt nicht mehr möglich.


Wenn der betrachtete Wagen also ab Werk Xenon verbaut hatte, ist es ok, und in der Fz-ABE enthalten.
Wurde der Wagen vor der Verschärfung mal nachgerüstet und eingetragen, bleibt das wahrscheinlich auch gültig, dann muss es im Fz-Schein/Brief auf jeden Fall eingetragen sein mit hinreichend weit zurückliegendem Datum.
Hat der Wagen bis zu der Verschärfung kein Xenon verbaut gehabt, darf es nicht mehr nachgerüstet werden (ohne SRA, aLWR), selbst wenn es mit den Original-Werksteilen geschieht.


... wenn der A6 ab Werk n Airbag hatte, dann muss beim Tausch auf n airbagloses Lenkrad m.W.n. der Airbag ausgetragen werden.
Anderenfalls bräuchte man ggf. nen Nachweis, dass er bereits ohne Airbag ausgeliefert wurde.
Ein Austragen des Airbag macht m.W.n. heute fast kein Prüfer mehr, weil zu großes Sicherheitsrisiko.


Ciao
André

Verfasst: 17.10.2008, 12:22
von HPM15
Aaaaalso...

Kurz und knapp:

Den C4 sowie den A6 gab es mit Xenon. Bei den ersten C4 wurde es mehr oder weniger "Testweise" verbaut und die Fahrzeuge kamen auch so in den Verkehr. Diese Fahrzeuge hatten teilweise keine SRA und eine Dynamische LWR hatten die eh nicht.
Die ABE dieser Fahrzeuge fand auch Anwendung bei Baugleichen Fahrzeugen ohne Xenon.
Daher ist eine Eintragung beim C4 und A6 ohne Probleme möglich.
Ich selbst habe dies beim Tüv-Nord des öfteren durchführen lassen...

Im übrigen muss ein Fahrzeug min. EZ 1991 haben, um mit Xenon betrieben werden zu dürfen




Gruss Ingo

Verfasst: 19.10.2008, 18:45
von turbopapa
Ich habe mir den Wagen gestern angeschaut. Hat mich leider nicht so überzeugt, zumal der Vorbesitzer anscheinend einen Hund damit befördert hat. Meine Frau ist dagegen leider hochgradig allergisch. Ich hatte früher schon einmal einen 100er Typ44. Den habe ich min 5x kpl mit Teppichreiniger ausgeschäumt und durchgebürstet. Trotzdem Schnupfnase.
Ob das Xenon nachgerüstet war oder nicht ist immer noch nicht klar. Der Scheinwerfer hatte jedenfalls nicht die vorgeschriebene DC, bzw DR Kennzeichnung. Klima ging auch nicht, also hat sich das erledigt.
Ich habe allerdings schon wieder eine neue Frage, aber in einem neuen Beitrag.