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C4 ProCon-ten und Lenkradtausch

Verfasst: 26.08.2008, 07:22
von moloch
Hallo Leute! Hätte gerne so ein 3 Speichenlenkrad aus a3 / a4 / a6 in meinem C4 bj 91..

Bild

Jener verfügt über das ProCon-ten System. Was ist das genau? Ein Airbag? Dieser Seilzug der im Unfall-Fall das Lenkrad "weg reißt" und ist ein Lenkrad wechsel aufgrund dessen überhaupt möglich?
Danke
mfg Michi!

Verfasst: 26.08.2008, 08:24
von Mike NF
das system heisst "procon-ten" und was das ist findest du, wer hätte es gedacht, genau hier :wink:
Grüße

der Mike

Verfasst: 27.08.2008, 11:46
von moloch
danke! kann ich da ein normales a3 lenkrad oder a6 lenkrad montieren? wegen dem procon-ten? kann ja theoretisch auch eines aus einem unfaller audi sein bei dem der airbag aufgegangen ist.. oder ist das lenkrad dann kaputt

Verfasst: 27.08.2008, 13:38
von mAARk
moloch hat geschrieben:oder ist das lenkrad dann kaputt
ja

Verfasst: 27.08.2008, 16:37
von turbaxel
Ähmmm,

das ist jetzt ein wenig viel.

ok.

Du verlierst die Allgemeine Betriebserlaubnis Deines Autos wenn Du:
1. Dein Procon-ten Lenkrad wegbaust.
2. Ein anderes Lenkrad ohne Airbag verbaust
3. Ein anderes Lenkrad mit Airbag verabaust.
und weiter...
4. Es darf Dir ohne Sprengmeisterprüfung niemand ein noch funktionsfähiges Airbag Lenkrad gebraucht verkaufen.
5. Du darfst kein Airbaglenkrad in ein nicht dafür frei gegebens Auto verbauen, weil der Aufprall auf dieses ohne ausgelösten Airbag sehr, sehr gefählich sein dürfte.
6. Zuletzt benötigst Du noch einen Zahnkranzadapter und Du musst den Schleifring des Lenkrades an die Lenksäule anpassen.

Ich würde in dem Auto das Original drin lassen.

In einem Auto ohne Airbag und ohne Procon-ten wirds einfacher.

Verfasst: 27.08.2008, 18:16
von Peter S. Bremen
Hmmm, m.E.n. gibt es kein "procon-ten-Lenkrad".
procon-ten hängt mit der Lenksäule zusammen. Was da nun oben draufsitzt, ist dem System relativ egal (Airbaglenkrad geht natürlich nicht).

Verfasst: 27.08.2008, 21:25
von turbaxel
Kannst Du in der Akte mal nachsehen?

Ich vermute es gibt doch einen Zusammenhang zwischen pt Lenksäule und Lenkrad.

Lasse mich in dem Punkt gerne korrigieren. ;)

Verfasst: 27.08.2008, 22:02
von Markus 220V
Procon-ten Lenkrad :D :D :D :D

Der war nicht schlecht. Bei Procon-ten ist ein Zugseil in die Lenksäule eingebaut. Mit dem Lenkrad hat das Procon-ten genau soviel zu tun, wie mit dem rechten Hinterrad :lol:

Verfasst: 27.08.2008, 22:27
von level44
Markus 220V hat geschrieben:Procon-ten Lenkrad :D :D :D :D

Der war nicht schlecht. Bei Procon-ten ist ein Zugseil in die Lenksäule eingebaut. Mit dem Lenkrad hat das Procon-ten genau soviel zu tun, wie mit dem rechten Hinterrad :lol:

jop und die LR inkl. Pralltopf sind definitiv identisch (in der Originalausführung)

Verfasst: 27.08.2008, 23:16
von turbaxel
Peter S. Bremen hat geschrieben:Hmmm, m.E.n. gibt es kein "procon-ten-Lenkrad".
procon-ten hängt mit der Lenksäule zusammen. Was da nun oben draufsitzt, ist dem System relativ egal (Airbaglenkrad geht natürlich nicht).
Peter,

ich denke Du hast recht. Es ist wohl tatsächlich egal welches originale 4-Speichen-Lenkrad vorhanden ist. Aber ein beliebiges anderes Lenkrad (z.B. S1 und dessen Kopien) dürften nicht zulässig sein ;)

Schliesslich ist damals für die Zulassung das gesamte System inkl. dem Lenkrad/Pralltopf getestet worden, und nicht nur die Lenksäule ;)

*pieks*

Verfasst: 27.08.2008, 23:27
von Blacky
turbaxel hat geschrieben:Ähmmm,

...

4. Es darf Dir ohne Sprengmeisterprüfung niemand ein noch funktionsfähiges Airbag Lenkrad gebraucht verkaufen.

....
Moin ,

Airbaglenkräder kannst Du verkaufen soviel Du möchtest, solange du auf das Finanzamt achtest.

Was Du - sofern Du nicht nach den passenden ParaGraphen des Sprengstoffgesetzes geschult und bescheinigt bist - nicht darfst , ist die Airbageinheit ansich verkaufen, also z.B. den eigentlichen Luftsack aus dem Lenkrad ausgebaut.

Siehe :
§§ 7,20 Sprengstoffgesetz
§ 4 Abs. 3 & 4 1 .SprengV

Grüße

roland

Verfasst: 27.08.2008, 23:33
von turbaxel
Blacky,

sorry, aber für die Korithen ist hier jemand anders zuständig. :roll:

Wenn ich in diesem Fred Airbaglenkrad sage, dann meine ich Airbag+Lenkrad. Wie mans liest ;)

Der im ausgebauten Lenkrad vorhandene Airbag ist genauso gefährlich wie der einzelne Airbag. IMHO darfst Du als Laie keins von beiden handhaben oder kaufen/verkaufen.

Verfasst: 28.08.2008, 06:43
von moloch
ich will ja auch gar keinen airbag. und warum ist es so extrem gefährlich wenn ich ein eigendliches airbaglenkrad wo eben nur kein Airbag drin ist draufbaue? Im Unfall-Fall reists das Lenkrad eh von mir weck. also werd ich da wohl kaum mitm kopf oder der brust einfahren. oder? und die betriebserlaubnis sei mein Problem. Es geht hier nur drum obs den möglich wäre ;)

Verfasst: 28.08.2008, 12:17
von kpt.-Como
Ohhhh Gott bewahre, dann fahre ich ja ein NICHT ZUGELASSENES Fahrzeug!

Der ein 32er Raid auf der Procon-ten Lenksäule montiert hat.
Sogar eingetragen! ;)

Verfasst: 28.08.2008, 12:29
von moloch
welches hast du drauf und was hast du alles gemacht? mlg michi

Verfasst: 28.08.2008, 12:37
von Gerhard
Hallo Michi,

nimm irgendein nicht Airbag Lenkrad mit passender Nabe für den Audi 100 und fertig.

Airbaglenkräder bestehen immer aus dem eigentlichen Rad + dem "Pendant" zur frühren Prallplatte (von mir aus auch Hupenkopf beim originalen LR). Die eigentliche Airbageinheit ist unzertrennbar mit der "Hupenplatte" verbunden. Wenn Du den eigentlichen Airbag aus so einem LR ausbaust, hast Du also das Teil wo die Audiringe drauf sind mit dabei.
Wenn der Airbag aufgeht, wird übrigens dort eine Sollbruchstelle geöffnet und die Hupenplatte zerstört.

Daher kannst Du so ein LR auch unmöglich bei Dir einbauen ;)

Alles klar?

Grüße

gl

Verfasst: 28.08.2008, 12:45
von kpt.-Como
moloch hat geschrieben:welches hast du drauf und was hast du alles gemacht? mlg michi
Muss ich nachschauen.
Gibt leider KEINE Unterlagen davon.

By the way. Wo stehen denn eigentlich die Nummern für die Nabe? :roll:

Lenkrad-Nrn. glaube ich mit Spiegel entziffern zu können. :roll:

Hmm, ich habe noch nie den Durchmesser des Lenkrades tatsächlich gemessen! :shock:

Verfasst: 28.08.2008, 12:58
von turbaxel
@Kpt:
Was nur beweisst, wieviel man eingetragen bekommt ;)


Zum ehemaligen Airbaglenkrad auf der procon-ten-Lenksäule:

Viele Airbag Lenkräder haben durchaus 10cm Metallplatten und scharfkantige Logos. Weil man u.a. normalerweise aufgrund des Airbags nicht mit ihnen in Kontakt kommen kann. Die Prcon-ten Lenksäule wurde damals bis zu 30-40km/h Aufprall gestestet und ausgelegt. D.h. bis etwa 40km/h Aufprall wird sich das Lenkrad ausreichend vom Kopf des Fahrers weg bewegen. Der Rest wird bereits vom flachen originalen Lenkrad aufgefangen werden müssen. Darüber kommt zwangsläufig zum Kontakt mit dem 'neuen' Lenkrad.

Wem man das bewusst in Kauf nimmt, ist es ja ok.

Nur zulässig ist es eben nicht. Und bei einem Unfall ist man in jedem Fall gearxxxt.

Bis dann,
turbaxel

Verfasst: 28.08.2008, 13:08
von kpt.-Como
turbaxel hat geschrieben:@Kpt:
Was nur beweisst, wieviel man eingetragen bekommt ;)



Bis dann,
turbaxel
Muss ich dies hier durch eine Kopie des Briefes erst beweisen? :roll:

Verfasst: 28.08.2008, 14:12
von turbaxel
Klaus,

wie üblich interpretierst Du alles gleich als Angriff. So wars aber nicht gemeint.

Ich glaube, dass Du den EIntrag hast. Ob das bei jedem Prüfer geklappt hätte, zweifle ich an ;)