Hallo,
heute ist mal wieder Zeit zu schreiben^^
Mein C4 Mj 94 hat seine Erstzulassung in Ösistan bekommen, der hat 2015 das erstemal deutsche Papiere bekommen.
Jetzt gibt es etwas im Innenraum was sogar der technisch eher unbeleckte Vorbesitzer vermisst hat. Naja, ok, vermissen tu ich es nicht wirklich, brauche ich nicht^^ Aber es ist halt ungewöhnlich: Keine Bedienung für die LWR.
Davon ausgehend daß der Audi nicht gerade Niveaumat haben wird bleibt eigentlich nur daß er gar keine Leuchtweitenregulierung hat. Das war wenn ich das richtig verstanden habe in D schon lange vorgeschrieben als die Exportfahrzeuge noch ohne waren.
Jetzt hatte ich aber was gelesen von wegen Eintragung bei Zulassung in D und so. In meinen Papieren steht davon jedenfalls nix. So weit so egal mir das eigentlich ist stellt sich mir doch eine Frage: Wie sieht das beim TÜV aus? Der Wagen war im Dezember beim TÜV, so weit so gut. Aber bei meinem Glück würde es mich nicht wundern wenn beim nächsten TÜV der Prüfer nach der LWR sucht.
Und damit jetzt die Frage: Wie ist denn da der Sachstand? ist das irgendwie nachzuvollziehen anhand der FIN oder dergleichen (im Brief steht zumindest was von Ausland) daß der das nicht haben muss? Oder ist das 50/50 je nach Laune des Prüfers ob der mich damit auflaufen lässt und ich im Zweifel die schlechteren Karten habe?
Danke.
Leuchtweitenregulierung - oder auch nicht^^
Moderatoren: Moderatoren, globale Moderatoren
Forumsregeln
Bitte vor dem Erstellen eines Postings die geltenden Forenregeln beachten. Moderatoren und der Site-Admin werden in regelmäßigen Kontrollen für die Einhaltung der Regeln sorgen.
http://forum.group44.de/viewtopic.php?f ... 1#p1242111
Bitte vor dem Erstellen eines Postings die geltenden Forenregeln beachten. Moderatoren und der Site-Admin werden in regelmäßigen Kontrollen für die Einhaltung der Regeln sorgen.
http://forum.group44.de/viewtopic.php?f ... 1#p1242111
Re: Leuchtweitenregulierung - oder auch nicht^^
Da bist du vielleichtl durch eine Gesetzeslücke gerutscht. Ab 1990 ist eine LWR-Bedienung von innen in D vorgeschrieben, und bei einer Vollabnahme (z.B. Auto aus der Schweiz) hättest du eine Ausnahmegenehmigung gebraucht, die in die Papiere eingetragen worden wäre. Da das Auto aber innerhalb der EU gewesen und geblieben ist, war keine Vollabnahme nötig. Und weil die Erstzulassung mit einer EU-Konformitätserklärung erfolgt ist, geht EU-Recht vor Landesrecht, und du brauchst es nicht nachzurüsten oder eintragen zu lassen. Daß es übersehen wurde, kann ich mir nicht vorstellen, das es zur obligatorischen Prüfung der Scheinwerfereinstellung zählt.
Ich habe ein Motorrad mit automatischer Blinkerrückstellung, ebenfalls aus dem EU-Ausland. Diese ist in D verboten, aber überall sonst erlaubt. Sie musste auch weder eingetragen noch geändert werden.
Ich habe ein Motorrad mit automatischer Blinkerrückstellung, ebenfalls aus dem EU-Ausland. Diese ist in D verboten, aber überall sonst erlaubt. Sie musste auch weder eingetragen noch geändert werden.
-
SirTurbo
- Crashtest-Dummy

- Beiträge: 68
- Registriert: 20.03.2016, 22:09
- Fuhrpark: Audi 100 C4 2.6 Limo - back 2 the roots
Re: Leuchtweitenregulierung - oder auch nicht^^
Na, ich bin mal gespannt. Ich bin normalerweise eher der mit dem "Glück" an einen Prüfer zu geraten der Unfähigkeit mit Penetranz kombiniert:(
Der Wagen ist definitiv in 2015 erst durch die HU-Prüfung gekommen (Ende Dezember) und dann im Januar 2016 wurden deutsche Papiere erstellt.
Will nicht beschwören daß da nicht vielleicht ein Prüfer nicht so genau hingeschaut hat - das wird bei mir dann mit Sicherheit nachgeholt werden^^
Ich hoffe mal daß ich nicht in 2 Jahren nachverkabeln "darf".
Der Wagen ist definitiv in 2015 erst durch die HU-Prüfung gekommen (Ende Dezember) und dann im Januar 2016 wurden deutsche Papiere erstellt.
Will nicht beschwören daß da nicht vielleicht ein Prüfer nicht so genau hingeschaut hat - das wird bei mir dann mit Sicherheit nachgeholt werden^^
Ich hoffe mal daß ich nicht in 2 Jahren nachverkabeln "darf".
Re: Leuchtweitenregulierung - oder auch nicht^^
Servus,
ich glaube, dass bei meinen HU noch nie die LWR geprüft wurde... Schon allein deshalb weil sie links nicht funktioniert
Ich würde mich da ganz auf das Motto "Was am Fahrzeug verbaut ist muss funktionieren" verlassen. Und da bei dir eben keine LWR verbaut ist und das Fahrzeug ordentlich zugelassen ist, muss diese auch nicht funktionieren...
Aber bist du dir sicher, dass nicht mal eine LWR verbaut war? Der Platz für den Schalter wäre ja schnell mit einer Blende abgedeckt.... Schau mal bei den Scheinwerfern, ob da nicht vielleicht doch Stellmotoren verbaut sind...
ich glaube, dass bei meinen HU noch nie die LWR geprüft wurde... Schon allein deshalb weil sie links nicht funktioniert
Ich würde mich da ganz auf das Motto "Was am Fahrzeug verbaut ist muss funktionieren" verlassen. Und da bei dir eben keine LWR verbaut ist und das Fahrzeug ordentlich zugelassen ist, muss diese auch nicht funktionieren...
Aber bist du dir sicher, dass nicht mal eine LWR verbaut war? Der Platz für den Schalter wäre ja schnell mit einer Blende abgedeckt.... Schau mal bei den Scheinwerfern, ob da nicht vielleicht doch Stellmotoren verbaut sind...
MfG
Martin
Martin
-
SirTurbo
- Crashtest-Dummy

- Beiträge: 68
- Registriert: 20.03.2016, 22:09
- Fuhrpark: Audi 100 C4 2.6 Limo - back 2 the roots
Re: Leuchtweitenregulierung - oder auch nicht^^
Hmm, Du hast insoweit Recht als ich bei meinem letzten Fahrzeug auch schon mal überlegt hatte einfach den Stecker mit einem Blindstopfen zu ersetzen statt an den *** Dingern rumzulöten. Zumal der Niveaumat hatte und die LWR völlig hohl und über war.
Werde ich dann mal schauen. Aber ich denke mal die letzten Tage hätte ich eigentlich nen Kabel an der Stelle entdecken müssen wo der Steller hingehört. Abwarten;)
Werde ich dann mal schauen. Aber ich denke mal die letzten Tage hätte ich eigentlich nen Kabel an der Stelle entdecken müssen wo der Steller hingehört. Abwarten;)
