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Frage Treser-Leuchten : nach EU-Recht eintragungspflichtig ?

Verfasst: 02.11.2008, 21:32
von Jo
Hi Leutz,

nachdem nun solche Sachen wie Anhängerkupplungen etc. seit neuestem nicht mehr eintragungspflichtig sind frage ich mal die Rechtsexperten hier : wie schauts denn mit dunklen Rückleuchten aus,muß ich die eintragen lassen oder eben nicht ?

man weiß ja wie das ist,Teile zwar vorhanden aber keine ABE mehr dazu.....würde mir gern den Spoießrutenlauf nach neuem Gutachten ersparen.

Danke und Gruß

Jo

Verfasst: 02.11.2008, 21:50
von der lomp
moin jo

wenns is, kann ich dir gerne ne kopie vom gutachten schicken...


grüssle

de lomp

Verfasst: 03.11.2008, 08:20
von inge quattro
Hallo,

wenn sie ein "E"- Zeichen haben sind sie doch eh Eintragungsfrei, oder liege ich da falsch...?

Gruß
Thorsten

Verfasst: 03.11.2008, 14:06
von Mario20v
So wie Inge kenn ich das auch.

Verfasst: 06.11.2008, 21:04
von DaD.SmurF
Normal schon, aber da in der ABE der Treser-Leuchten vermerkt ist, dass eine TÜV-Abnahme erforderlich ist, wäre ich mir da nicht so sicher...!?

Verfasst: 09.11.2008, 08:42
von Alex2805
Morgen,
ich mußte es eintragenlassen-trotz Gutachten-30€

Gruß Alex

Verfasst: 09.11.2008, 10:18
von brainless
Moin!

Die Treser werden wahrscheinlich eingetragen werden müssen, da sie nicht über integrierte Rückstrahler verfügen.

Mal was anderes: verfallen ABE's nicht nach einer bestimmten Zeit, wenn das Teil nicht mehr produziert wird?

Thomas

Verfasst: 09.11.2008, 11:03
von Brain10
Deswegen steht in der ABE der Treser meines Wissens auch drin das Strahler nachgerüstet werden müssen ,sind soweit ich weiß auch dabei orginal
Wobei ich sogar bei den roten Universalreflektoren auf den Stoßfängern habe ,sieht gut aus ,wie orginal

Gruß
Brain10