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Ablauf Euro 2 Umstellung

Verfasst: 19.10.2007, 09:51
von helmut200
Hallo,

mal ne Frage zu Euro 2 Umstellung.

Ist der Abaluf richtig? Euro2 -Umrüstungssatz von einer AU-berechtigten Werkstatt einbauen und bestätigen lassen und damit zum Finanzamt oder muss man vorher noch zum TÜV oder Strassenverkehrszulassung?

Wenn die Werkstatt den Segen gegeben hat, gibt es dann evtl. noch Probleme bei der Zulassungstelle?

Gruß

Helmut

Noch ne Frage

Verfasst: 19.10.2007, 10:00
von helmut200
... was verlangen denn die Werkstätten für den Einbau, für die Umrüstung von Euro1 auf Euro2 für einen MC ohne Umrüstsatz ?

Verfasst: 19.10.2007, 11:09
von André
Das FA ist hier nicht Dein Ansprechpartner.

Du benötigst den von einer AU-Werkstatt korrekt ausgefüllten Steueränderungsantrag, der zum Umrüstsatz gehört, sowie die ABE des Satzes; theoretisch gehört auch das Kat-Prüf-Protokoll dazu, aber das wird i.d.R. nicht beachtet (da auf dem Änderungsantrag ja bereits bestätigt wird, dass u.a. der Kat-Test erfolgreich war); ausserdem natürlich die üblichen Papiere (Schein/Brief, bzw. die neumodischen Pendants, sowie ne gültige AU-Bescheinigung, Ausweis wäre auch nützlich ;-) )

Damit gehst Du zum Straßenverkehrsamt, die dann eine neue Schlüsselnummer eintragen, in der die andere Abgasnorm kodiert ist (i.d.R. 25 statt 01). Aufgrund dieses Eintrages in den Papieren wird das FA vom StVA informiert, und das FA erstellt nen neuen Steuerbescheid, der Dir irgendwann zugeschickt wird.

Bei Verwendung des für das Modell und den Motor vorgesehenen Einbausatzes ist kein Besuch beim Tüv nötig.

Der Einbau inkl. Papierkram dürfte bei ca. 40-50Eur liegen. Dabei tendenziell weniger, wenn man auch den Umrüstsatz dort kauft, evtl. mehr, wenn man ihn selber mitbringt.
Gegen ca. 5-20Eur in die Kaffeekasse prüfen die Werkstätten auch nur den bereits (selbst) eingebauten Satz.

Schwierigkeiten mit den Kosten kann es beiden Fällen geben, wenn die Werkstatt darauf besteht, dafür ne vollständige AU zum Normalpreis durchzuführen.

Ciao
André

Verfasst: 20.10.2007, 07:48
von peavy
André hat geschrieben: Schwierigkeiten mit den Kosten kann es beiden Fällen geben, wenn die Werkstatt darauf besteht, dafür ne vollständige AU zum Normalpreis durchzuführen.
Hi Jungs,

in einigen Fällen gehört es zu den zu erfüllenden Einbaubedingungen (steht in den Begleitdokumenten und wird vom StVA dann auch gefordert), daß maximal 1 Monat vor Einbau eine AU gemacht worden ist.

Gruß

Stefan

Verfasst: 20.10.2007, 13:28
von André
peavy hat geschrieben:in einigen Fällen gehört es zu den zu erfüllenden Einbaubedingungen (steht in den Begleitdokumenten und wird vom StVA dann auch gefordert), daß maximal 1 Monat vor Einbau eine AU gemacht worden ist.
Mhm, ja, zum Teil steht es wohl leider wirklich so drin; zum Teil will man es aber auch nur so lesen.



Sachlich betrachtet ist die AU-Bedingung aber in allen Fällen quatsch.
Es wird ja ohnehin ein Kat-Funktionstest verlangt, der sogar umfangreicher ist als die AU (aber eben nicht zum Standardpreis abgerechnet werden muss).


Ciao
André