Forumsregeln
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Ist es möglich , die Nebelscheinwerfer mit den entsprechenden Birnen auf Tagfahrlicht umzurüsten und diese Nummer dann auch über den TÜV zu bringen ??
Meine Idee :
Bei Sommerfahrzeugen mit Nebelscheinwerfern führen diese Scheinwerfer ein völlig überflüssiges Dasein.
Ich könnte mir vorstellen , das die Nutzung der vorhandenen Scheinwerfer als Tagfahrlicht durchaus sinnvoll sein könnte.
Falls einer der Gemeinde diesbezüglich ähnliche Ideen hegt , oder gar Erfahrungen mit dem allmächtigen TÜV gemacht hat ,so möge er sich bitte mal hier im Forum dazu äussern.
Tagesfahrlicht braucht spezielle Streugläser und Reflektoren.Da kann man nicht selber "was basteln".Zudem müsste man dann die Schaltung auch noch verändern so dass nur allein die SW an sind und sonst nichts anderes wie Begrenzungsleuchten und Schlusslicher sowie alles was damit zusammenhängt.
Tagesfahrlichter haben eine spezielle Prüfung für ihren Zweck wie jede andere Lampe auch...
Wenn das ein Prüfer einträgt bewegt er sich denke ich auf Glatteis...
Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren wenn ich unrecht haben sollte...
Gruß Uwe
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Grundsätzlich gab es auch "Tagesfahrlicht" für die 44er (M238 "S"chweden). Irgendwelche "Schaltungen" vorhandener Scheinwerfer halte ich für Blödsinn, wie auch diese ganze Tagesfahrlichtgeschichte.
Ich kapier den Licht-Led Hype zur Zeit ueberhaupt nicht. Um das komplette Auto muessen nun ein paar LED's funzeln.
Nichts halbes und nicht ganzes. Entweder ich habe mein Licht an oder aus, dazwischen gibt es nix
Was ganz legal ist, und auch im aktuellenen ADAC Heftchen hintendrin steht,
ist tagsüber bzw wenn keine Lichtpflicht (nachts, dunkel,nebel) herrscht,
mit dem Standlicht zu fahren...
Also den Hebelschalter nur eine Stufe hoch.
Ohne Basteln,
und die paar Watt Unterschied sind da mal sowas von egal...
Nebelscheinwerfer an, ohne Nebel sind natürlich verboten.
(Sonst wären auch die BMW Angel-Eyes nicht erlaubt bzw Sinnlos)
Wenn man Statistiken glaubt, ist es am sinnvollsten gemischt zu fahren, soll heißen, einige mit Tagfahrlicht, einige ohne.
Wenn mans zwingend vorschreibt gehen die Unfallzahlen erst runter und dann wieder hoch wenns die Leute gewohnt sind.
Ganz ohne übersieht man doch mal jemanden, und gemischt/freiwillig ist ne Abwechslung und keine gewöhnungssache die abstumpft.
4Zyl MKB:SH Keihin I - Vergaser 88PS => Seit Ende September 2019 mit 31Jahren mit H-Kennzeichen
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Beim 44er mit Standlicht geht ja grad noch so, ich mein, das Standlicht beim 100er sieht aus wie früher beim Käfer das Abbelndlicht aber so 90er Jahre-Autos mit Standlich sehen teilweise echt total kacke aus!
jürgen_sh44 hat geschrieben:Was ganz legal ist, und auch im aktuellenen ADAC Heftchen hintendrin steht,
ist tagsüber bzw wenn keine Lichtpflicht (nachts, dunkel,nebel) herrscht,
mit dem Standlicht zu fahren...
Hm, das kann man verschieden lesen ...
"<i>§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. ....</i>"
Der ADAC interpretiert es (m.A.n. neuerdings) offenbar so, dass Abs. 2 im Zusammenhang mit Abs. 1 gilt; sich also das "allein darf nicht" nur auf den Zustand der Lichtpflicht bezieht.
Wenn man den Abs. 2 für sich nimmt, dann darf man hingegen mit nur Standlicht gar nicht fahren (daher Standlicht ).
So kannte ich es auch bisher immer als Rechtsprechung für D.
(komme ja aus Schleswig-Holstein, da war das immer wieder Thema, weil die Skandianvier standardmäßig mit Standlicht rumfahren; was sie eben in D eigentlich nicht durften)
Wenn das jetzt legal ist, wäre es m.A.n. ne Anpassung im Zusammenhang mit den Regeln für TFL.
Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
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Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
AlsoTagfahrlicht ist ja abblendlicht geht gleich mit der zündung an.Also lichtschalter braucht nicht mehr eingeschaltet zu werden.So ist ja auch die schwedenschaltung wie sie bei jeden volvo ist.Also nichts mit standlicht und nebel, wie es viele experten machen.Nebellampen dürften bei standlicht eigendlich garnicht angehen.Wer das in der kfz gesellenprüfung anklemmt hat gleich einen minuspunkt und bei fernlicht über relais natürlich aus.Ist halt eine böse stolperfalle für den prüfling.
audisven hat geschrieben:AlsoTagfahrlicht ist ja abblendlicht geht gleich mit der zündung an.Also lichtschalter braucht nicht mehr eingeschaltet zu werden.So ist ja auch die schwedenschaltung wie sie bei jeden volvo ist.Also nichts mit standlicht und nebel, wie es viele experten machen.Nebellampen dürften bei standlicht eigendlich garnicht angehen.Wer das in der kfz gesellenprüfung anklemmt hat gleich einen minuspunkt und bei fernlicht über relais natürlich aus.Ist halt eine böse stolperfalle für den prüfling.
Gruss sven
Wo lernt man denn sowas?!
Standlicht mit Nebelscheinwerfern ist bei bestimmten Witterungsbedingungen absolut legal. Beim Umschalten von Abblendlicht auf Fernlicht müssen die NSW nicht ausgehen, das wurde vor Jahren mal geändert.
Das Tagfahrlicht in Skandinavien ist übrigends ein gedimmtes Abblendlicht.
Die NSW sind als Tagfahrlicht ungeeignet da die gewollte Blendwirkung von echten Tagfahrleuchten nicht zu erreichen ist. Über die Zulässigkeit gibt es derzeit wiedersprüchliche Aussagen. Richtig ist das TFL mit der Zündung eingeschaltet wird und mit aktivieren von Standlicht oder mehr auszugehen hat. Auch das Abblendlicht macht als TFL keinen Sinn, es hat genauso wie die NSW nicht ausreichend Blendwirkung um den gewollten Effekt zu haben.
Mein Tipp: Finger weg von dem Unsinn. Solange einzig diese merkwürdigen Zusatzleuchten von Hella als TFL zugelassen sind wird es keine legale und gleichzeitig formschöne Lösung geben. Es gibt da zwar noch so nette Module die das Fernlicht in der Leistung auf ca. 18W dimmen. Leider ist das vorgenanntem Hersteller sauer aufgestossen, worauf die Prüforganisationen aufgefordert wurden derartige Einbauten nicht mehr abzunehmen. Begründet wurde das mit nicht vorhandener Bauartgenehmigung der Scheinwerfers als TFL. Das gedimmte Fernlicht (wie bei einigen Audi oder BMW ab Werk) ist im Sinne der TFL-Vorschriften mit die beste Lösung, vor allem in jedem Fzg. problemlos nachrüstbar.
Also mit standlicht und nebel ist nicht erlaubt nach §17 abs 2. Nur bei einen Auto ist es erlaubt gewesen, Beim Mercedes 114/115 war erlaubt weil beides in einer lampeneinheit verbaut war mit mehr als 400 mm abstand der lampen.Bei unsern polo bin ich mit stand und nebel gefahren und muste bei den grün weissen 10 euro tacken.Der beamte hat extra noch mal nachgeschlagen und die 10 euro wurden dann doch fällig.
audisven hat geschrieben:Also mit standlicht und nebel ist nicht erlaubt nach §17 abs 2. Nur bei einen Auto ist es erlaubt gewesen, Beim Mercedes 114/115 war erlaubt weil beides in einer lampeneinheit verbaut war mit mehr als 400 mm abstand der lampen.Bei unsern polo bin ich mit stand und nebel gefahren und muste bei den grün weissen 10 euro tacken.Der beamte hat extra noch mal nachgeschlagen und die 10 euro wurden dann doch fällig.
Gruss sven
§17 Abs.3 sagt was anderes: "(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
Und es gibt noch eine Menge weiterer Fzg. bei denen Standlicht, Abblendlicht un Fernlicht in einem Gehäuse verbaut sind.
Gruß Patrick
Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit
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Ist ein von Stiftung Warentest mit Befriedigend getesteter Vibrator nun besser als Gut?
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§175: Früher war es verboten, heute ist es legal, wenn es Pflicht wird, werde ich auswandern!
Interessant, dass man mit Standlicht nicht fahren darf in Deutschland, wusste ich gar nicht. Gerade auf der Autobahn war ich oft so gerne unterwegs, zumal es noch reichlich hell genug war ich aber das "Übersehen werden" z.B. nach oder in kurzen Tunnels etc... vermeiden wollte.
In Österreich fahr ich größtenteils mit NSW + Standlicht. Habe mir das irgendwie von unserem Espace angewöhnt, da die Abblendlichter dauernd ausgeglüht sind und die NSW im Vergleich sehr lange halten. So habe ich das auch beim Audi dann übernommen.
Ob NSW oder Abblendlicht ist ja eigentlich egal, ziehen ja beide 100W?
lg Florian
PS: Zumindest in Östereich ist bzw. war während der "Licht-am-Tag" Pflicht erlaubt, mit Standlicht + NSW zu fahren....
Ich hatte mir auch schon mal Tagfahrlicht nachgerüstet.
ABER: Ich hatte Zusatzscheinwerfer genommen. Diese, ich glaube es waren Hella Micro, sind sowohl als Zusatzscheinwerfer als auch als Nebelscheinwerfer zugelassen.
Als Tagfahrlicht muß die Leuchstärke um 26% reduziert werden. Also muß eine entsprchende Schaltung dazwischen. Ich habe bei der Gelegenheit auch gleich noch einen zusätzlichen Hauptschalter versteckt im Armaturenbrett angebracht...nur für den Fall der Fälle.
Eingeschaltet wird das Licht sobald die Zündung eingeschaltet wird. Das Signal kommt von der Batteriekontrolle im KI. Es wird ausgeschaltet mittels Signal vom Standlicht. Das heißt sobald das normale Licht eingeschaltet wird, geht das Tagfahrlicht aus. Oder eben per Hauptschalter s.o.
Die Polizei und der Tüv fand die Idee nicht schlecht. Ich hatte jedenfalls nie Probleme damit.
Bleibt nur das Problem der zusätzlichen Scheinwerfer...die sehen am 44er nicht besonders hübsch aus.
Interessant, dass man mit Standlicht nicht fahren darf in Deutschland
Es heist ja nicht grundlos "Standlicht".
Im übrigen schliesse ich mich Brain10 an.
Davon ab, Angel Eye´s sehen sowieso Stuhl aus und Standlicht und Nebelscheinwefer an ist nur im Prohletenuniversum oberstes Gebot.
Seit zufrieden mit dem was Euch eure Oberklassewagen von Werk aus schon bieten.
Gruß
Jens
Wer nicht fähig ist den Blinker seines Kfz´s zu betätigen, dem sollte nich die Erlaubnis erteilt werden sich im Straßenverkehr zu beteiligen!
Audi 200 Automatik Bj 10/1990
Audi 200 Automatik Bj 12/1988 (in Teilen)
Audi 100 Avant Quattro Sport Bj 03/1990 (Verunfallt 07/2010)
Audi 100 Avant Quattro Bj 07/1989
Audi A6 Avant Automatik Bj 03/96
Simson Star Bj 1972
FünfenderTurbo hat geschrieben:
- Standlicht , Nebelscheinwerfer , tiefbreithartlautenthirnt , schiefe Sitzhaltung und REICHHALTIG D+W-Utensilien am Kfz !!!
Frei nach Aze: "Zubehörfriedhof" von DuW
Grüße
Gerhard
Audi 100CD NF-Automat Mandelbeigemet. EZ 05.03.87
VW Bus T2a CA Aufbau Westfalia Madrid BJ2/72
Typ 81: Audi 80 GTE BJ 1985 82KW/ Audi 90 BJ86 KV 100KW
Porsche 924 BJ 1984 Platin Metallic
Es heist ja nicht grundlos "Standlicht".
Im übrigen schliesse ich mich Brain10 an.
Warum Abblendlicht anschalten wenn es ausschließlich um die hinter einem Fahrenden geht?
Und wann braucht man dann eurer Meinung nach das "Standlicht"? Zum Absichern des Fahrzeuges habe ich ja dann immer noch das Parklicht...
Standlicht und Nebelscheinwefer an ist nur im Prohletenuniversum oberstes Gebot.
Würde ich nicht so sagen, diese Kombination hat durchaus seine Berechtigung. Gerade bei starkem Schneefall und Nebel gilt so wenig Licht wie nötig nach vorne und so viel wie möglich nach hinten. Bei richtig heftigem Nebel mit Abblendlicht kanns dir passieren dass du dich selbst blendest und andere übersiehst (insbesondere Fußgänger!!) Und da wäre noch immer der Lampenverschleiß (bei zumindest manchen Autos)
Es heist ja nicht grundlos "Standlicht".
Im übrigen schliesse ich mich Brain10 an.
Warum Abblendlicht anschalten wenn es ausschließlich um die hinter einem Fahrenden geht?
Und wann braucht man dann eurer Meinung nach das "Standlicht"? Zum Absichern des Fahrzeuges habe ich ja dann immer noch das Parklicht...
Beim Tagfahrlicht geht es mit Sicherheit nicht um die hinter-einem-fahrenden, denn es leuchtet nur nach vorne . Den Sinn des TFL siehst du hier ziemlich deutlich:
Standlicht und Nebelscheinwefer an ist nur im Prohletenuniversum oberstes Gebot.
Würde ich nicht so sagen, diese Kombination hat durchaus seine Berechtigung. Gerade bei starkem Schneefall und Nebel gilt so wenig Licht wie nötig nach vorne und so viel wie möglich nach hinten. Bei richtig heftigem Nebel mit Abblendlicht kanns dir passieren dass du dich selbst blendest und andere übersiehst (insbesondere Fußgänger!!) Und da wäre noch immer der Lampenverschleiß (bei zumindest manchen Autos)
Ich glaub es ging eher um die Leutchens, die bei allerschönstem Wetter, egal ob tagsüber oder nachts, mit Standlicht und NSW fahren, weils halt angeblich "cool" aussieht (am besten natürlich bei den alten Mercedes 124, oder der A-Klasse... ). Bei extremen Wettersituationen (die hier in Deutschland wohl eher seltener vorkommen) sieht das natürlich anderst aus.
ich finde die kombi vorne etwas+hinten etwas licht sinnvoll,
gerade hier im stadtverkehr ist nicht immer klar, welche autos nun aktiv am geschehen teilnehmen oder einfach nur total dämlich geparkt sind.
Da ist das standlicht (was beim ford smax=gedimmte nebler + rücklichter sind) mit licht vorne und hinten durchaus besser als garnix.
Man sieht das Auto von vorne und hinten und gut ists.
4Zyl MKB:SH Keihin I - Vergaser 88PS => Seit Ende September 2019 mit 31Jahren mit H-Kennzeichen
Schadstoffarm ab Werk + Schadstoffarm Euro1/E2 nachgerüstet ..
~Hupraum statt Hubraum~ http://www.postimage.org/image.php?v=aV177lNS
Sprit+Platzoptimiertes Ökomobil: 1x Mazda MX 5 RF 02-2017
Warum Abblendlicht anschalten wenn es ausschließlich um die hinter einem Fahrenden geht?
Geht es das?
Nehmen wir doch mal folgendes an:
-gerade Strecke (Allee)
-diesige Sichtverhätnisse, die das Einschalten des Abblendlichtes allerdings noch nicht erforderlich machen.
-Du hast Abblendlicht an
-der Gegenverkehr nicht
Nun überholst Du und stellst fest, dass das dir entgegenkomme Fahrzeug dies auch tut. Nur ist er klar im Vorteil, denn er sieht Deine Lichter und kann die Entfernung viel genauer abschätzen als Du. Du hingegen sieht nur die Umrisse des Fahrzeuges und bist erschreckt, dass Du das Fahrzeug erst jetzt siehst.
Ich möchte nocheinmal daran erinnern, dass es darum geht gesehen zu werden. Denn was man früh sieht kann man besser einschätzen.
Gruß
Jens
Wer nicht fähig ist den Blinker seines Kfz´s zu betätigen, dem sollte nich die Erlaubnis erteilt werden sich im Straßenverkehr zu beteiligen!
Audi 200 Automatik Bj 10/1990
Audi 200 Automatik Bj 12/1988 (in Teilen)
Audi 100 Avant Quattro Sport Bj 03/1990 (Verunfallt 07/2010)
Audi 100 Avant Quattro Bj 07/1989
Audi A6 Avant Automatik Bj 03/96
Simson Star Bj 1972
-gerade Strecke (Allee)
-diesige Sichtverhätnisse, die das Einschalten des Abblendlichtes allerdings noch nicht erforderlich machen.
-Du hast Abblendlicht an
-der Gegenverkehr nicht
Nun überholst Du und stellst fest, dass das dir entgegenkomme Fahrzeug dies auch tut. Nur ist er klar im Vorteil, denn er sieht Deine Lichter und kann die Entfernung viel genauer abschätzen als Du. Du hingegen sieht nur die Umrisse des Fahrzeuges und bist erschreckt, dass Du das Fahrzeug erst jetzt siehst.
Da hast du wohl recht. Natürlich ist es besser in den (meisten) Situationen mit Tagfahrlicht oder zumindest mit Abblendlicht zu fahren (was wahrscheinlich eh per EU verordnung wieder kommen wird). Aber ich verstehe nicht warum das Fahren mit NSW (vom großteil) nicht akzeptiert wird - was hat das mit Prohleten zu tun? Der Effekt ist kaum anders - schließlich geht es ja um sehen und gesehen werden. Und wie schon erwähnt, wenn mir die H7 3x so oft ausbrennt wie früher wenn ich das Licht untertags anschalte und die H1 vom NSW das locker wegstecken, warum soll ich dann mit Abblendlicht (als Tagfahrlicht) fahren?
@DaD
Beim Tagfahrlicht geht es mit Sicherheit nicht um die hinter-einem-fahrenden, denn es leuchtet nur nach vorne webbbs smile Wink . Den Sinn des TFL siehst du hier ziemlich deutlich:
Schon klar. Mein Bsp war auf die Autobahn bezogen. Da interessieren mich die Nachkommenden mehr als die (hoffentlich nicht) Entgegenkommenden. Sorry, hab mich hier wohl etwas unklar ausgedrückt, mein Fehler.
Bei sehr vielen Autos mit TFL leuchten auch die hinteren Begrenzungsleuchten - zumindest bei den Autos in AUT. Besonders bei Renault, habs aber auch schon beim A6 und A4 gesehen. Also: Schlussleuchten an != kein Tagfahrlicht! Kommt auf den Hersteller an...
Ei!
Bei TFL dürfen die Rückleuchten eingeschaltet sein, müssen aber nicht. Bei aktuellen Autos nur eine Frage der Programmierung. Bei vielen kann über die Diagnose das Abblendlicht, das Fernlicht oder die NSW als TFL programmiert werden, das Fernlicht nur gedimmt, der Rest wahlweise.
Gruß Patrick