ich hab jetzt mal ein wenig im Netz gesucht,
das KBA hat leider nur ein für mich wenig aufschlußreiches Dokument:
http://www.kba.de/Abt4_neu/infosystem/i ... 6_01R1.pdf
Eine andere (österreichische) Quelle (im Forum auf http://forum.geizhals.at/t370698,2896740.html) ist da wesentlich informativer und sagt, was derzeit in Österreich gilt:
Zitat:
Die folgenden „Tagfahrlicht – Verwendungsbestimmungen“ gelten nach der neuen Anordnung der 26. KFG Novelle als zulässig. Auf öffentlichen Verkehrsflächen, bei Tag und guter Sicht ist eine dieser Beleuchtungsvarianten verpflichtend zu verwenden:
Normales Abblendlicht - damit ist die komplette „Kfz-Rundumbeleuchtung“ also gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichen- und Schlussleuchten gemeint.
Nur die vorderen Abblendscheinwerfer mit voller Lichtleistung und ohne weitere Beleuchtung. Derartige Schaltungen bieten manche Fahrzeughersteller als „serienmäßiges Tagfahrlicht“ an.
Spezielle Tagfahrleuchten wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig leuchten dürfen. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten strahlen.
Abblendscheinwerfer – mit reduzierter Lichtleistung – ist nur dann zulässig, wenn damit die Leuchtstärke so stark ist, dass die gesetzlich festgelegten Werte (mind. 92% der ursprünglichen Leuchtkraft der Abblendscheinwerfer, ECE 48) erreicht werden.
Die Verwendung von Nebelscheinwerfern als Tagfahrleuchten ist nicht zulässig. Eine Nachrüstpflicht, oder die Ausrüstungsverpflichtung mit Tagfahrleuchten oder spezielle Schaltungen gibt es nicht. Abblendlicht kann ohne Umbauarbeiten verwendet werden
Zitat Ende.
und an anderer Stelle:
Zitat:
„Leuchte für Tagfahrlicht“ - das ist per Definition eine nach vorn gerichtete Leuchte die dazu benutzt wird, das Fahrzeug leichter erkennbar zu machen, wenn es bei Tageslicht fährt. Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge finden sich in der ECE-Regelung 87. Bestimmungen für den Anbau von Tagfahrleuchten sind in der ECE-Regelung 48 zusammengefasst.
Auch die (sich derzeit in Begutachtung befindliche) 51. Novelle der Kraftfahrzeug Durchführungsverordnung (KDV) beschreibt Schaltungsdetails und Betriebsvorschriften für Tagfahrleuchten an Kraftfahrzeugen. Demnach müssen Leuchten für Tagfahrlicht automatisch eingeschaltet werden, wenn der Motor in Betrieb ist. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten (Schalter). Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden (Lichthupe).
Zitat Ende; mit Verweis auf die relevanten Dokumente:
ECER 87
http://www.wkw.at/docextern/sgewerbe/ig ... ECER87.pdf
ECER48
http://www.wkw.at/docextern/sgewerbe/ig ... ECER48.jpg
Das schlösse also aus, daß ohne weitere Modifikationen:
das TFL an das Standlicht angeschlossen wird (läuft nur mit Schlußlicht)
als TFL die Nebler angeschlossen werden (explizit untersagt)
das TFL einfach per zusätzlichem Schalter aktiviert wird (geht nicht automatisch aus, wenn Scheinwerfer an gehen, es bräuchte also ein Relais, welches bei Einschalten der Scheinwerfer das TFL ausschaltet)
das TFL ohne An/Aus-Schalter installiert wird
Außerdem muß
- das TFL in der Bezugsachse mind. 400 cd hell sein und nirgendwo heller als 800 cd
- die Leuchtfläche minds. 40 cm² betragen
- wenn das TFL aus mehr als einem Leuchtmittel besteht, muß die Mindestleuchtstärke auch nach Ausfall eines Leuchtmittels erreicht werden
- das TFL weiß sein
- vieles andere mehr
Es gibt einen Hersteller, der sich offensichtlich damit beschäftigt, die Firma SALM, und eine PW-Regelung (wie Jürgen vorschlug) für die vorhandenen Scheinwerfer anbietet:
http://www.daylightrunninglights.com/
Hat jemand Erfahrungen mit SALM oder kann das dort angebotene einschätzen ?
Gruß
Stefan
